Rapporto sui risultati
Consultazione 2009/115: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, secondo pacchetto di misure (revisione 6b) · 55 pagine
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2. Erklärungen zum Vernehmlassungsbericht
Auswertungsraster
Den Vernehmlassern und Vernehmlasserinnen (Vernehmlasser) wurden keine expliziten Fragen gestellt. Sie konnten sich frei zu Gesetzesentwurf und erläuterndem Bericht äussern. Um die eingegangenen Stellungnahmen einheitlich auszuwerten, wurde ein Auswertungsraster (Fragekatalog) entwickelt. Dieses stellte erstens die Frage nach der Akzeptanz der Revision als Ganzes. Zweitens bot es die Möglichkeit die vier10 Hauptthemen der Revision als Ganzes zu würdigen (Anpassung des Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung, Verstärkte Eingliederung und Verbleib im Arbeitsmarkt, Entschuldung der Versicherung und Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts). Drittens wurden Fragen zur Beurteilung von Einzelaspekten dieser vier Themenfelder gestellt. Ein vierter Punkt betraf die beiden Revisionsmassnahmen "Rentnerinnen und Rentner mit Kindern" und "Reisekosten". Ein letzter Punkt listet von den Vernehmlassern neu eingebrachte Vorschläge auf. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden somit hinsichtlich der Beurteilung der Revision als Ganzes, der Würdigungen von vier Themenfeldern, einzelner Aspekte dieser Themenfelder, zweier weiterer Revisionsmassnahmen und der weiteren Revisionsvorschläge analysiert und interpretiert.
Wahl der Themenfelder
Für den Ergebnisbericht werden nur Themen ausgewertet, die eine Gesetzesänderung beinhalten und die eine finanzielle Auswirkung haben. Dies deswegen, weil die Botschaft zur IV-Revision 6b insbesondere Vorschläge zu unterbreiten hat, wie die Invalidenversicherung durch Senkung der Ausgaben saniert werden könne. Demzufolge finden sich im vorliegenden Bericht keine Aussagen zu der verstärkten Betrugsbekämpfung (Änderung ohne Kostenfolgen), der Neugestaltung der beruflichen Integration von Sonderschulabgängern und die Gewährleistung der Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (Änderung auf Ebene Verordnung oder Weisung). Dies bedeutet nun aber nicht, dass die diesbezüglichen, zum Teil sehr ausführlichen Stellungnahmen nicht gelesen und allenfalls weiterverarbeitet worden wären. Aus den gleichen Gründen musste auf eine allzu detaillierte Unterteilung der Themenfelder in Einzelfragen verzichtet werden. Die in den Stellungnahmen abgehandelten Teilaspekte einer Einzelfrage wurden in der Beurteilung „Zustimmung“, „Ablehnung“ oder „Vorbehalt“ gebührend berücksichtigt11.
Inhaltliche Auswertung und Darstellung der einzelnen Voten
Nach Lektüre und Interpretation der Stellungnahmen wurden diese mit Hilfe einer Datenbank ausgewertet. Die Stellungnahmen wurden dahingehend untersucht und statistisch ausgewertet, ob sich die Vernehmlasser für (JA), gegen (NEIN), oder mit Vorbehalt zu einer Massnahme bzw. einem Aspekt einer solchen ausgesprochen haben. Es gilt zu beachten, dass « mit Vorbehalt» bedeutet, im Grundsatz wird zugestimmt; die geäusserten Vorbehalte sind nicht als conditiones sine quibus non zu verstehen. Das Auswertungsraster (Fragebogen) umfasst relativ wenig Fragen, welche aber umso sorgfältiger interpretiert und ausgewertet wurden. Es galt die Teilaspekte einer Frage detailliert zu prüfen und in Auswertungsdiskussionen die Zuteilung zu einer Antwort festzulegen. Oft mussten aber auch die Tonalität oder der Vergleich mit den Formulierungen anderer Vernehmlasser beigezogen werden, um entscheiden zu können, ob die Antwort nun einem JA, einem „Ja mit Vorbehalt“ oder einem NEIN entspricht. Zum besseren Verständnis werden die prägnantesten Argumente pro Vernehmlassungsgruppe aufgeführt. Unser Bestreben war es dabei, möglichst viele und auch „kleinere“ Vernehmlasser zu Worte kommen zu lassen. Für die Einsicht in alle vollständigen Stellungnahmen wird auf die Publikation auf dem Internet verwiesen:
http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/01839/02900/index.html?lang=de.
10 Zur Wahl dieser vier Themenfelder s. unten. 11 Berücksichtigung der Teilaspekte s. unten.