Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/20: Revisione urgente della legge federale sull'assicurazione malattie (LAMal) · 54 pagine

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Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass schwer abzuschätzen ist, ob die Vorschläge des Bundesrats wirklich Kostensenkungs-Massnahmen sind, oder ob es nicht einfach wieder Verschiebungen in der Finanzierung sind. Wir fragen uns, ob der gewünschte Effekt auf diese Weise erreicht werden kann.

Wir denken, dass in dem Tempo, in dem diese Massnahmen erarbeitet worden sind, nicht alle Auswirkungen gründlich analysiert werden konnten. Wir haben in der internen Diskussion diverse Punkte gefunden, die Neben- und Wechselwirkungen haben könnten und dadurch den gewünschten Effekt wieder zunichte machen könnten. Zum Beispiel, dass durch die Praxisgebühr infolge von verschleppten Fällen die ganzen Fälle wieder teurer werden können.

Die ambulante Steuerung in den Kantonen halten wir primär für eine gute Idee. Diese Massnahme ist allerdings noch sehr rudimentär. Es gibt keine Kriterien. Wir wissen nicht, wie es in der Umsetzung wirklich durchgeführt werden soll.

Einige Punkte halten wir für systemwidrig. Zum Beispiel, dass die Versicherer jetzt plötzlich Leistungserbringer sein sollen. Dieser Punkt beinhaltet Gefahren, dass z.B. plötzlich Patientendaten bei den Versicherern sein können. Sie werden dann zu Vertrauensärzten. Da stellt sich die Frage, ob das so funktionieren kann.

Grosse Sorge bereitet uns, dass das Tarifprozedere einfach über den Haufen geworfen wird, wenn der Bundesrat eingreifen und Tarife senken kann. Die Kompetenzen der Kantone werden beschnitten. Das ganze System der Tarifverhandlungen, -genehmigung oder allenfalls -festsetzung wird ausgehebelt. Die Regierung genehmigt einen Tarif und zwei Monate später wird dieser vom Bundesrat wieder ausser Kraft gesetzt.

Peter Altherr, Vertreter Kanton St.Gallen

Ich möchte eine Ergänzung betreffend der Verstärkung der Solidarität anbringen. Wir regen an, dass das Kündigungsrecht des Versicherten auch bei längerer Vertragsdauer aufrechterhalten bleibt, der Versicherte bei der neuen Krankenkasse aber zwingend in die gleiche Franchise-Stufe, die er vorher hatte, einsteigen muss. Dies, damit das Prinzip der Verstärkung der Solidarität nicht untergraben wird.

Damit lassen sich das jährliche Kündigungsrecht und die verlängerte Vertragsdauer unter einen Hut bringen. Und man muss sich nicht vom Prinzip der jährlichen Kündigungsmöglichkeit verabschieden.

Giorgio Baumann, Vertreter Kanton Basel-Landschaft

In der Hauptsache geht es beim Art. 55b und auch beim Art. 64 mit dem Behandlungsbeitrag um die Beschränkung des Mengenwachstums, denn der Preis ist ja schon seit zehn Jahren nicht mehr angehoben worden. Da sind Spitäler mit Notfällen und Aufnahmezwang im Nachteil, weil sie das nicht steuern können. Es stellt sich die Frage, ob der Aufnahmezwang bei den öffentlichen Spitälern nicht aufgehoben werden soll.

Pascal Couchepin: Alors on peut passer aux partis politiques.

2. Politische Parteien

Jacqueline Fehr, Sozialdemokratische Partei SP

Die Sozialdemokratische Partei nimmt zu diesen Massnahmen folgendermassen Stellung:

Zu den vorgeschlagenen Sofortmassnahmen: Die Praxisgebühr (Behandlungsbeitrag) lehnen wir ab. Entweder wird sie ausdifferenziert, dann wird sie bürokratisch. Oder sie wird nicht ausdifferenziert, dann trifft sie die Falschen. Wir glauben weder an einen kostensenkenden Effekt noch an ein anderes