Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/20: Revisione urgente della legge federale sull'assicurazione malattie (LAMal) · 54 pagine

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CHF 7'000.– par année à leurs soins. Donc ils contribuent déjà largement au financement des soins. Deuxièmement l’effet psychologique ne sera pas atteint puisque les résidents en EMS ne vont pas eux-mêmes payer les CHF 30.–, mais ça devra être assuré soit par leur famille, soit par l’établissement médical, soit par le tuteur. Et enfin lorsque les résidents sont confrontés à des bagatelles comme elles ont été décrites dans les commentaires, les résidents peuvent recourir aux infirmiers et ne vont pas recourir au médecin. Notre position est donc de demander d’exclure les résidents en EMS de cette mesure du ticket modérateur.

Urs Brogli, Privatkliniken Schweiz

Ich möchte mich im Grundsatz H+ anschliessen. Wir haben hier keine Differenzen. Trotzdem möchte ich auf zwei, drei Punkte etwas näher eingehen.

Zuerst zum Verfahren: Wir haben heute wieder gehört, dass die Einsparungen aufgrund dieser Massnahmen eigentlich nicht wirklich beziffert werden können. Wir sind der Meinung, dass keine einzige dieser Massnahmen die Prämien für 2010 beeinflussen wird. Deshalb hätte diese Notfallübung nicht gemacht werden müssen und wir hätten diese ganze Geschichte auf dem ordentlichen Weg angehen können, auch viel grundsätzlicher angehen können, wie das verschiedentlich schon erwähnt worden ist.

Wir lehnen die Bestimmung zur Planung des ambulanten Spitalbereichs ab. Nachdem sich das Parlament in der letzten KVG-Revision zu etwas mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen durchgerungen hat, will man nun wieder in die entgegengesetzte Richtung fahren und Planung und Staatseingriffe auch im ambulanten Bereich intensivieren, mit anderen Worten die staatliche Vollplanung im Spitalbereich anstreben. Eine solche Planung würde auch im Widerspruch zu den Behandlungsmodellen stehen, die eine enge Zusammenarbeit der Leistungserbringer fördern sollen. Stichwort interdisziplinäre Behandlungen oder Behandlungsketten. Das würde dadurch zumindest teilweise in Frage gestellt.

Dann zum Art. 55b, den wir ebenfalls ablehnen: Dem Bundesrat soll damit ja die Möglichkeit gegeben werden, rechtsgültig ausgehandelte oder festgesetzte Tarife im ambulanten Bereich einseitig wieder ändern zu können. Ein derartiges Vorgehen ist unhaltbar und letztlich von der Wirkung her auch absolut untauglich. Grundsätzlich ist zu diesem Problemkreis zu sagen, dass die Zunahme der ambulanten Behandlungen gewollt ist und eine effiziente Massnahme zur Senkung der Gesundheitskosten insgesamt darstellt. Der Hauptgrund liegt darin, dass in stark zunehmendem Mass eine Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich angestrebt worden und auch erfolgt ist. Werden nun Massnahmen ergriffen, die die ambulanten Behandlungen defizitär oder noch defizitärer werden lassen, wird diese positive Entwicklung gestoppt. Dies wird zur Folge haben, dass die stationären Kosten wieder steigen werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass im Bereich des ambulanten Tarifs seit der Einführung des TARMED im Jahre 2004 keine Teuerung ausgeglichen worden ist. Zudem wurden die damaligen Tarife bereits aus politischen Gründen tiefer angesetzt als die vereinbarte, auf betriebswirtschaftlichen Überlegungen beruhende Berechnungsart ergeben hat. Dies zeigt, dass eine Senkung des heute ohnehin zu tiefen Tarifs unzumutbar ist. Sie würde dazu führen, dass gewisse Leistungen gar nicht mehr angeboten würden, was letztlich eine Rationierung der Gesundheitsdienstleistungen zur Folge hätte.

So viel zu diesen zwei Punkten. Zu den restlichen Punkten werden wir uns schriftlich äussern.

Margot Enz Kuhn, Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin, SGAM

Auch wir sind der Ansicht, dass dieses Paket vor allem zu Umverteilung führt und keine Qualitätseffekte haben wird. In den von Ihnen verteilten Unterlagen sehen wir, dass die Bruttoleistungen pro versicherte Person von 1999 bis 2007 im Bereich der ambulanten Ärzte deutlich unter dem Durchschnitt der übrigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen liegen, und zwar um 2,7%. Deshalb ist es verfehlt, diese Korrekturen einmal mehr auf dem Buckel der Patienten und der Hausärzte abwickeln zu