Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten

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Lionel Ricou, CURAVIVA

Nous prendrons position sur une seule mesure, le ticket modérateur: Nous considérons que du point de vue des EMS, en particulier pour leurs résidents, cette mesure n’est pas appropriée et nous demandons donc de les [les EMS] exclure de cette mesure.

Les raisons pour lesquelles elle n’est pas appropriée : tout d’abord en raison de la prochaine mise en œuvre du financement des soins, les résidents seront susceptibles de contribuer jusqu’à hauteur de CHF 7'000.– par année à leurs soins. Donc ils contribuent déjà largement au financement des soins. Deuxièmement l’effet psychologique ne sera pas atteint puisque les résidents en EMS ne vont pas eux-mêmes payer les CHF 30.–, mais ça devra être assuré soit par leur famille, soit par l’établissement médical, soit par le tuteur. Et enfin lorsque les résidents sont confrontés à des bagatelles comme elles ont été décrites dans les commentaires, les résidents peuvent recourir aux infirmiers et ne vont pas recourir au médecin. Notre position est donc de demander d’exclure les résidents en EMS de cette mesure du ticket modérateur.

Urs Brogli, Privatkliniken Schweiz

Ich möchte mich im Grundsatz H+ anschliessen. Wir haben hier keine Differenzen. Trotzdem möchte ich auf zwei, drei Punkte etwas näher eingehen.

Zuerst zum Verfahren: Wir haben heute wieder gehört, dass die Einsparungen aufgrund dieser Massnahmen eigentlich nicht wirklich beziffert werden können. Wir sind der Meinung, dass keine einzige dieser Massnahmen die Prämien für 2010 beeinflussen wird. Deshalb hätte diese Notfallübung nicht gemacht werden müssen und wir hätten diese ganze Geschichte auf dem ordentlichen Weg angehen können, auch viel grundsätzlicher angehen können, wie das verschiedentlich schon erwähnt worden ist.

Wir lehnen die Bestimmung zur Planung des ambulanten Spitalbereichs ab. Nachdem sich das Parlament in der letzten KVG-Revision zu etwas mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen durchgerungen hat, will man nun wieder in die entgegengesetzte Richtung fahren und Planung und Staatseingriffe auch im ambulanten Bereich intensivieren, mit anderen Worten die staatliche Vollplanung im Spitalbereich anstreben. Eine solche Planung würde auch im Widerspruch zu den Behandlungsmodellen stehen, die eine enge Zusammenarbeit der Leistungserbringer fördern sollen. Stichwort interdisziplinäre Behandlungen oder Behandlungsketten. Das würde dadurch zumindest teilweise in Frage gestellt.

Dann zum Art. 55b, den wir ebenfalls ablehnen: Dem Bundesrat soll damit ja die Möglichkeit gegeben werden, rechtsgültig ausgehandelte oder festgesetzte Tarife im ambulanten Bereich einseitig wieder ändern zu können. Ein derartiges Vorgehen ist unhaltbar und letztlich von der Wirkung her auch absolut untauglich. Grundsätzlich ist zu diesem Problemkreis zu sagen, dass die Zunahme der ambulanten Behandlungen gewollt ist und eine effiziente Massnahme zur Senkung der Gesundheitskosten insgesamt darstellt. Der Hauptgrund liegt darin, dass in stark zunehmendem Mass eine Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich angestrebt worden und auch erfolgt ist. Werden nun Massnahmen ergriffen, die die ambulanten Behandlungen defizitär oder noch defizitärer werden lassen, wird diese positive Entwicklung gestoppt. Dies wird zur Folge haben, dass die stationären Kosten wieder steigen werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass im Bereich des ambulanten Tarifs seit der Einführung des TARMED im Jahre 2004 keine Teuerung ausgeglichen worden ist. Zudem wurden die damaligen Tarife bereits aus politischen Gründen tiefer angesetzt als die vereinbarte, auf betriebswirtschaftlichen Überlegungen beruhende Berechnungsart ergeben hat. Dies zeigt, dass eine Senkung des heute ohnehin zu tiefen Tarifs unzumutbar ist. Sie würde dazu führen, dass gewisse Leistungen gar nicht mehr angeboten würden, was letztlich eine Rationierung der Gesundheitsdienstleistungen zur Folge hätte.

So viel zu diesen zwei Punkten. Zu den restlichen Punkten werden wir uns schriftlich äussern.