Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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Ebenfalls wichtig scheint uns, dass die Bewilligungen wieder verfallen, wenn die Arbeit nicht nach einer bestimmten Zeit aufgenommen wird und dass die Massnahmen nach der Ankündigung möglichst rasch umgesetzt werden. (Insofern

haben wir auch gewisses Verständnis für die sehr kurzen Vernehmlassungsfristen).

Zudem darf die vorgeschlagene Regelung tatsächlich nur eine Übergangsregelung sein. Sie muss so rasch als möglich durch eine langfristige, differenziertere Lösung ersetzt werden, für welche der Vorschlag FMH/GDK die Grundlage bieten soll.

Le Conseil d'Etat appuie la proposition du Conseil fédéral de réintroduire tempo- NE rairement la limitation de l'admission à pratiquer à charge de l'assurance obligatoire des soins.

Nous sommes d'avis que cette disposition permettra, dans une certaine mesu-

re, de disposer, pour les cantons souffrant d'une pénurie de spécialistes, d'un

instrument de régulation de l'offre médicale.

En Suisse, les cantons sont exposés, pour certains, à des situations de pléthore médicale ou pour d'autres, notamment dans les régions périphériques, de pénurie, soit de médecins de premier recours, soit de certains spécialistes. Nous

vous rendons attentif qu'une solution de long terme devrait être étudiée pour,

d'une part, parvenir réellement à maîtriser les coûts de l'ambulatoire et d'autre

part, de veiller à ce que l'accès aux soins médicaux reste homogène sur l'en-

semble du territoire national.

Sehr bedauerlich ist bei diesem Vorschlag des Bundes, dass junge Ärztinnen NW und Ärzte Leidtragende dieser Änderung sind. Sie müssen Ihre Ausbildung zum Spezialisten mit der höchst unerfreulichen Zukunftsaussicht antreten, vielleicht

nie eine Praxis eröffnen zu können. Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass Bundesrat und Parlament zusammen mit den Kantonen bald Alternativen zum

Zulassungsstopp prüfen.

Im Wissen, dass es sich bei der vorgelegten Gesetzesvorlage nur um einen OW ersten Schritt handelt und dass weitere längerfristige Massnahmen geprüft werden, unterstützen wir die vorgeschlagene Anpassung von Artikel 55a KVG vollumfänglich.

Wir begrüssen die vorgeschlagenen Bestimmungen über die befristete Wieder- SO einführung der bedarfsabhängigen Zulassung [...].

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz unterstützt grundsätzlich die vorüber- SZ gehende Wiedereinführung der bedarfsgerechten Zulassung.

Mit der vorgeschlagenen - auf drei Jahre befristeten - dringlichen Massnahme, TG wonach die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatori-

schen Krankenversicherung gemäss Art. 55a KVG wieder einzuführen sei, er-

klären wir uns aus folgenden Gründen nicht einverstanden:

- Dem Bund steht nach Art. 117 BV lediglich die Kompetenz zu, Vorschriften

über die Krankenversicherung zu erlassen. Für die Gesundheitsversorgung

selbst sind jedoch die Kantone zuständig. Die dauerhafte Einführung der be-

darfsabhängigen Zulassung ohne entsprechende Verfassungsänderung er-

scheint uns in rechtlicher Hinsicht sehr fragwürdig.

- Zudem erachten wir es nicht als sinnvoll, die ambulante Grundversorgung

fortwährend einzuschränken. Sämtliche Anstrengungen der Politik zielen doch

gerade darauf ab, die Patientinnen und Patienten vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern, zumal die Versorgung im ambulanten Bereich wesentlich günstiger ist.

- Schliesslich hätte die Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung zur Folge, dass gewisse Ärzte zwar in Spitälern tätig sein dürften, nicht aber in der

ambulanten Gesundheitsversorgung. Dies erhellt, dass die vorgeschlagenen

Massnahmen die Kosten im stationären Bereich ansteigen liessen.