Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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des Volkes auf freie Arzt- und Spitalwahl (Abstimmung zur KVG-Revision Managed Care vom 17.6.2012) hintertreibt, den Willen des Parlamentes gegen eine Verlängerung nicht respektiert und einer vorgängigen Problem- und Wirkungsanalyse entbehrt.

1 Freie Spitalwahl statt Zulassungstopp

Der Zulassungsstopp für Spitäler und Kliniken ist ordnungspolitisch systemfremd. Das eidgenössische Parlament hat Ende 2007 die freie Spitalwahl eingeführt (Art. 41 Abs. 1bis KVG) und damit mehr Wahlfreiheit für die Patientinnen und Patienten im stationären Bereich. Der Gesetzesentwurf will diese Freiheiten nun wieder einschränken, indem im ambulanten Bereich der Spitäler und Kliniken Restriktionen eingeführt werden sollen. Die Bildung überkantonaler Leistungszentren, die jeweils im stationären und ambulanten Bereich tätig sein müssen, wird damit massiv erschwert. Krankheiten und deren Behandlungen sind durch kantonale Bedürfnisfestsetzungen nicht zu bestimmen. Der Zulassungsstopp untergräbt die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten und mündet in einer Bevormundung. Aus ordnungspolitischer Sicht lehnen die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen und mit Ihnen ihr Branchenverband H+ den Zulassungsstopp für Spital- und Klinikambulatorien deshalb ab. Stattdessen sehen wir die Selektion zur Zulassung der Abrechnung in der sozialen Krankenversicherung über Qualität und ökonomische Effizienz.

2 Parlamentswillen statt Zulassungsstopp

Das Parlament hat 2011 erkannt, dass der Zulassungsstopp kein taugliches Mittel ist und hat ihn deshalb nicht weiter verlängert. Diesem politischen Willen und den Argumenten der Debatte ist zu folgen.

3 Unternehmerische Freiheit statt Zulassungsstopp

Der Zulassungsstopp für Spital- und Klinikambulatorien beraubt die Spitäler und Kliniken der unternehmerischen Freiheit und Flexibilität, Personal nach ihrer eigenen strategischen Ausrichtung anzustellen, die medizinisch getriebene Verlagerung von stationär zu ambulant weiter voranzutreiben, junge Ärztinnen und Ärzte auszubilden, und Notfalldienste zusammen mit Praxenärzten zu organisieren.

4 Weiter mit „Ambulant vor stationär“ statt Zulassungsstopp

Die Kantone wollen versorgungspolitisch von stationär auf ambulant umstellen und sollen nun die ambulanten Leistungen via Zulassungsstopp beschränken. Die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen ist ein Erfolg des medizinischen Fortschritts und ist politisch gewünscht. Einige Kantone verlangen explizit eine Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen,

z.B. Bern. Für die Psychiatrie und die Rehabilitation sind ambulante Behandlungen zur Integration und Wiedereingliederung von zentraler Bedeutung. Die Entwicklung der Psychiatrie richtet sich nach dem Grundsatz „ambulant vor teilstationär vor stationär“ (offizieller Leitfaden zur Psychiatrieplanung der GDK,

Juli 2008). Es kann nicht angehen, eine Verlagerung in den ambulanten Bereich zu fordern und dann umgehend das – für die immer noch gleiche oder sogar steigende Anzahl Behandlungen – notwendige ärztliche Personal per Zulassungsstopp zu beschränken. Grotesk ist das Argument, in den Spitälern den Zulassungsstopp einzuführen, weil die Leistungen an ambulanten Patientinnen und Patienten zugenommen hätten, nachdem die Politik jahrelang „ambulant vor stationär“ gefordert hat und die Spitäler und Kliniken sich daran gehalten haben.

5 Zentrales Problem der Spitäler: Spin-Offs

Für gewisse Leistungsbereiche bestehen finanzielle Anreize, sich in der freien Praxis niederzulassen. Die Ärzte nehmen oft ihre (weniger komplexen) Patientinnen und Patienten mit. Entsprechend verhalten sich dann meist auch die Zuweiser. Dadurch entgehen den Spitälern qualifizierte Fachleute und die notwen-