Rapporto sui risultati

Consultazione 2012/100: LF sull'assicurazione malattie (LAMal) (Reintroduzione temporanea dell'autorizzazione secondo il bisogno) · 96 pagine

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einige Ärztinnen und Ärzte sich prophylaktisch die ZSR-Nummer haben geben lassen, um nicht von einer erneuten Gesetzgebung betroffen zu sein, und drittens der bisherige Zulassungsstopp eine kleine Bugwelle von Praxiswünschen verursacht haben könnte. Unklar ist zudem, wie viele Anträge von ein und derselben Person in verschiedenen Kantonen in den ZSR-Vergaben enthalten sind. Weitere Unklarheiten bestehen darin, welches die Motive zu einer ZSR-Nummer sind, wie gross der Anteil von Ärzten aus dem Ausland ist und wie lange in der Schweiz ausgebildete Personen nach Facharzttitelerhalt gewartet haben, bevor sie einen Antrag gestellt haben. Es wäre interessant, die Häufigkeiten der ärztlichen Zulassungen zu erfassen und zu veröffentlichen und zwar seit Beginn des geltenden KVG 1996. Zwar gibt es eine Untersuchung zur Korrelation von regionaler Ärztedichte und OKP-Kosten, aber dieser fehlt eine Drittvariablenüberprüfung, z.B. eine Altersbereinigung. Die Aussage ist deshalb beschränkt. Es braucht weitere Wirkungsanalysen des Ärztestopps, insbesondere zur Abhängigkeit der Veränderung der Ärztedichte auf die Veränderung der Kosten. Ob mehr Ärztinnen und Ärzte bzw. mehr erteilte ZSR-Nummern zu mehr Kosten führen, kann zurzeit nicht gesagt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass die Zahl der Zulassungen allein nicht ausschlaggebend ist, da viele Ärzte nur in einem kleinen Pensum ambulant tätig sind oder mehrere ZSR-Nummern besitzen, um kantonsübergreifend arbeiten zu können. Seit dem Wegfall des Zulassungsstopps hat die Anzahl der Praxis Schliessungen zugenommen. Die Berufsausübung und das ZSR-Register müssen deshalb transparent gemacht und sorgfältig analysiert werden.

Aus all diesen Gründen ist der Zulassungsstopp für Spital- und Klinikambulatorien nicht wieder aufzunehmen.

Spitäler und Kliniken sind die letzten Rettungsanker für viele Patientinnen und Patienten in der Behandlung von zahlreichen Krankheiten. Jegliche Einschränkungen in deren Angeboten sind deshalb immer sehr differenziert zu betrachten und auf das Notwendigste zu begrenzen. Sollte der Zulassungsstopp dennoch auf gesetzlichem Weg wieder eingeführt werden, gehen wir davon aus, dass eine dazugehörige Verordnung (VEZL) auch wieder eingeführt wird. Wir behalten uns vor, bei der entsprechenden Anhörung die Position der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen erneut einzubringen.

Der Berufsverband ist mit einer bedarfsgerechten Regulierung der Zulassung Hausärzte grundsätzlich einverstanden, ist aber der Meinung, dass diese im Rahmen einer Schweiz Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung von Über- und Unterversorgung erfolgen sollte. Ebenso anerkennt er die Dringlichkeit der erneuten Einführung eines Steuerungsinstruments. Wichtig ist den Hausärzten jedoch, dass möglichst rasch eine umfassende Lösung gefunden wird, welche sämtliche Probleme berücksichtigt, so wie dies in den Erläuterungen auch festgehalten wird. Zu betonen ist im Zusammenhang mit den laufenden Beratungen zur Initiative „Ja zur Hausarztmedizin, dass mit der Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung das Problem des Hausärztemangels in keiner Weise angegangen wird. Dazu braucht es die Initiative und den Masterplan.

Eine Steuerung im ambulanten Bereich wird je länger umso dringender, da sich in gewissen Regionen und medizinischen Spezialgebieten zunehmend Uber bzw. Unterversorgung manifestieren. In dieser Hinsicht beinhaltet der gemeinsame Vorschlag von GDK und FMH, präsentiert im September 2012, wichtige Aspekte, welche vom Berufsverband „HausärzteSchweiz“ unterstützt werden. Der vorliegende Vorschlag mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Art. 55a bietet für die Probleme der Hausarztmedizin keinerlei konstruktive oder auch umfassende Lösung. Eine wirkliche Unterstützung erfordert eine Gesamtsicht, die erlaubt, auf alle beeinflussenden Faktoren Rücksicht zu nehmen. Aus dieser Perspektive vermag nur die Initiative „Ja zur Hausarztmedizin“ bzw. die