Rapporto sui risultati
Consultazione 2013/51: Modifica dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 9 pagine
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dem 1.1.11) gestützt auf Art. 2 Abs. 4bis KVV rund 4500 Befreiungen. Die Sichtung der Dossiers und die Information der Betroffenen sowie ihrer jeweiligen
Wohngemeinden, die für die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht
zuständig sind, würde deshalb einen grossen administrativen Aufwand verur-
sachen. Dazu kommt, dass mit dem Dahinfallen der Befreiungen noch vor Ab-
lauf der in den Verfügungen enthaltenen Befristungen die grundsätzlich berechtigten Erwartungen an die Rechtsbeständigkeit der Verfügungen erheblich ent-
täuscht würden. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass diese Personen ihre
ausländische Krankenpflegeversicherung nur unter Berücksichtigung der Fris-
ten gemäss Versicherungspolice kündigen können. Vor diesem Hintergrund
schlagen wir vor, in den Übergangsbestimmungen festzuhalten, dass die von
den Kantonen verfügten Befreiungen von der Versicherungspflicht bis zum Ab-
lauf ihrer Befristung gültig bleiben.
Die nach Art. 4 Abs. 4bis ausgesprochenen Befreiungen laufen spätestens nach GE-KVG 3 Jahren aus. Eine Übergangsbestimmung erübrigt sich daher. Sie würde für
die Kontrollstellen einen unverhältnismässigen Kontrollaufwand bedeuten. Wir
beantragen daher die Streichung dieser Übergangsbestimmung.
3.5 Entrata in vigore
Indicazioni, critiche, proposte, richieste Autore
Wir begrüssen eine rasche Änderung und das Inkrafttreten per 1.1.2014 BS Unsere Mitglieder betrachten eine Umsetzung auf den 1.1.14 als unrealistisch. Curafutura. Deshalb bitten wir Sie, die Verordnung und das Gesetz erst auf den 1. Juli 2014 zu ändern.
Da die in der Verordnung festgehaltenen Änderungen für die Versicherer in der sas, RVK technischen Umsetzung einen grossen Aufwand darstellen, beantragen wir,
diese auf den 1. Juli 2014 in Kraft zu setzen.
4 Elenco dei pareri dell'indagine conoscitiva
Abbreviazione Mittente Cantoni e Conferenze cantonali
AG Kanton Aargau
AI Kanton Appenzell Innerrhoden
BL Kanton Basel-Landschaft
BS Kanton Basel-Stadt
FR Canton de Fribourg
GE Canton de Genève
GL Kanton Glarus
GR Kanton Graubünden
JU Canton du Jura
LU Kanton Luzern
NE Canton de Neuchâtel
NW Kanton Nidwalden
OW Kanton Obwalden
SG Kanton St. Gallen
SO Kanton Solothurn
SH Kanton Schaffhausen
SZ Kanton Schwyz
TG Kanton Thurgau