Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/51: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 9 Seiten

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Im Hochschulkanton Zürich erfolgten im interessierenden Zeitraum (d. h. seit ZH dem 1.1.11) gestützt auf Art. 2 Abs. 4bis KVV rund 4500 Befreiungen. Die Sichtung der Dossiers und die Information der Betroffenen sowie ihrer jeweiligen

Wohngemeinden, die für die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht

zuständig sind, würde deshalb einen grossen administrativen Aufwand verur-

sachen. Dazu kommt, dass mit dem Dahinfallen der Befreiungen noch vor Ab-

lauf der in den Verfügungen enthaltenen Befristungen die grundsätzlich berechtigten Erwartungen an die Rechtsbeständigkeit der Verfügungen erheblich ent-

täuscht würden. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass diese Personen ihre

ausländische Krankenpflegeversicherung nur unter Berücksichtigung der Fris-

ten gemäss Versicherungspolice kündigen können. Vor diesem Hintergrund

schlagen wir vor, in den Übergangsbestimmungen festzuhalten, dass die von

den Kantonen verfügten Befreiungen von der Versicherungspflicht bis zum Ab-

lauf ihrer Befristung gültig bleiben.

Die nach Art. 4 Abs. 4bis ausgesprochenen Befreiungen laufen spätestens nach GE-KVG 3 Jahren aus. Eine Übergangsbestimmung erübrigt sich daher. Sie würde für

die Kontrollstellen einen unverhältnismässigen Kontrollaufwand bedeuten. Wir

beantragen daher die Streichung dieser Übergangsbestimmung.

3.5 Inkrafttreten

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser

Wir begrüssen eine rasche Änderung und das Inkrafttreten per 1.1.2014 BS Unsere Mitglieder betrachten eine Umsetzung auf den 1.1.14 als unrealistisch. Curafutura. Deshalb bitten wir Sie, die Verordnung und das Gesetz erst auf den 1. Juli 2014 zu ändern.

Da die in der Verordnung festgehaltenen Änderungen für die Versicherer in der sas, RVK technischen Umsetzung einen grossen Aufwand darstellen, beantragen wir,

diese auf den 1. Juli 2014 in Kraft zu setzen.

4 Liste der Stellungnahmen im Anhörungsverfahren

Abkürzung Absender Kantone und kantonale Konferenzen

AG Kanton Aargau

AI Kanton Appenzell Innerrhoden

BL Kanton Basel-Landschaft

BS Kanton Basel-Stadt

FR Canton de Fribourg

GE Canton de Genève

GL Kanton Glarus

GR Kanton Graubünden

JU Canton du Jura

LU Kanton Luzern

NE Canton de Neuchâtel

NW Kanton Nidwalden

OW Kanton Obwalden

SG Kanton St. Gallen

SO Kanton Solothurn

SH Kanton Schaffhausen

SZ Kanton Schwyz