Rapporto esplicativo

Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

kosten wurde zusätzlich der Sowieso-Kosten-Anteil geschätzt.1 Bei den Personalkosten wurde – sofern möglich – pro Handlungspflicht der erforderliche Zeitaufwand geschätzt und anschliessend mit dem vom Bundesamt für Statistik errechneten Stundensatz von CHF 56.02 multipliziert. Die externen Unternehmenskosten (z.B. Sachkosten in Form von Revisionshonoraren) basieren auf tendenziell höheren, marktüblichen Stundensätzen, wodurch eine gewisse Ungleichgewichtung entsteht.

 Kostenrechnung

Die Regulierungskosten wurden, nach folgender Methodik, pro Handlungspflicht errechnet.

Zeitaufwand in Stunden pro Unternehmung x

Personalkosten

Tarifkosten pro Stunde (CHF 56.02) x Fallzahl

(Investitionskosten pro Betrieb und Jahr + eigener Personaleinsatz) + Investitionskosten

x Fallzahl

+ Sonstige Sachkosten Sonstige Sachkosten pro Betrieb und Jahr x Fallzahl

+ Finanzielle Kosten Gebühren und sonstige Abgaben pro Betrieb und Jahr x Fallzahl

= Bruttokosten

Summe der Sowieso-Anteile der Personal-, Investitions- und sons-./. Sowieso–Kosten

tigen Sachkosten

= Regulierungskosten (Nettokosten)

5.3 Anspruchsgruppen- und Nutzenanalyse (Z.3)

Ausgangspunkt für die qualitative Nutzenanalyse waren die 53 Stellungnahmen, welche auf den Hearingbericht zum FIDLEG eingegangen sind. Aus diesem Kreis der Antwortenden wurden die Anspruchsgruppen am FIDLEG abgeleitet. Auffällig ist, dass „der Kunde“, dessen erhöhter Schutz ein wesentliches Anliegen der Regulierung ist, in den Stellungnahmen nicht vertreten ist.

Aus den Zielsetzungen des FIDLEG und den Stellungnahmen wurden in weiterer Folge mögliche Nutzenpotentiale abgeleitet. Diese wurden im Rahmen von 5 semi-strukturierten Interviews abgerundet bzw. validiert (vgl. Anhang II.II).

1 Als Sowieso-Kosten gelten in diesem Zusammenhang Ausgaben, welche die Unternehmen auch ohne staatliche Vorschriften tätigen würden (Regulierungs-Checkup, 2011). Institut für Verwaltungs-Management Seite 11 von 57