Rapporto esplicativo
Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine
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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht
7.6 Fazit Regulierungskostenanalyse
Im Fokus der Regulierungskostenanalyse stehen (potentielle) formelle Handlungspflichten, die sich aus einer prudentiellen Überwachung der UVV ergeben könnten (z.B. Bewilligungs- und laufende Aufsichtspflichten, Aufsichtsabgaben). Aufgrund offener Detailfragen zur geplanten institutionellen Aufsicht von UVV, die im Rahmen einer Gesetzesverordnung festgelegt werden müssen (z.B. Bewilligungsgebühren), mussten im Rahmen der Analyse Annahmen getroffen werden, welche die Aussagekraft der Studie – und insbesondere der Kostenanalyse – massgeblich beeinflussen. Gewisse Handlungspflichten (z.B. Gebühren) werden deshalb auf Basis bereits bestehender gesetzlicher Bestimmungen für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen (KAG) abgeleitet, welche im Falle einer aufsichtsrechtlichen Unterstellung auch für UVV gelten könnten.
Der Bewilligungsprozess scheint über sämtliche Segmente hinweg massgebliche Initialkosten zu verursachen, welche netto und fallweise je nach Betriebsgrösse und -Komplexität zwischen CHF 70‘000 und CHF 128‘000 liegen dürften. Diese Kosten reflektieren einen einmaligen Preis zur Aus- bzw. Weiterführung des externen Vermögensverwaltungsgeschäfts. Obwohl höher, sind sie insbesondere für Betriebe jüngerer Natur und mit langfristigen Existenzabsichten verkraftbar, weil die Kosten auf zukünftige Perioden aufgeteilt werden können. Primäre Treiber der Initialkosten dürften die Bewilligungsprüfung sowie im Zusammenhang mit dem Bewilligungsprozess bezogene Beratungsdienstleistungen sein. Je nach Anforderungen an die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen (Stichworte IKS, Risikomanagement, Compliance und entsprechende funktionale und hierarchische Trennung dieser Aktivitäten) könnten UVV mit weiteren, substantiellen Initialkosten konfrontiert werden. In diesem Sinne ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darauf zu achten, möglichst zielgruppenadäquat zu regulieren, und insbesondere die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen auf die Betriebsgrösse und -Komplexität der UVV auszurichten.
Die jährlich wiederkehrenden Kosten sind tiefer als die Initialkosten und bewegen sich voraussichtlich zwischen CHF 19‘000 für kleine und CHF 56‘000 für grössere UVV. Primäre Kostentreiber scheinen die vorgesehene jährliche Aufsichtsprüfung sowie organisationale Anpassungen in Bezug auf die Betriebsführung. Die laufenden Kosten dürften für die Bewilligungsträger eine nachhaltige finanzielle Belastung darstellen, welche durch zukünftige Ertragsüberschüsse absorbiert werden müssen. Entsprechend haben Regulierungsvorhaben primär auf die laufenden Kosten zu fokussieren. Als massgeblich kostensensitive Handlungspflichten haben sich im Rahmen der KAG-
Unterstellung die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen sowie Revisionsvorschriften ergeben. Aus dieser Optik würden erweiterte organisatorische Vorgaben in Bezug auf die funktionale und hierarchische Trennung von IKS, Risikomanagement und Compliance kleinere und mittlere UVV vor zusätzlichen Ressourcenbedarf stellen. Ebenso könnten UVV durch spezifische Revisionsvorschriften (z.B. eingeschränkte oder ordentliche Revision) mit Mehrkosten konfrontiert werden (CHF 5‘000 bis 8‘000 für eine eingeschränkte Revision bzw. CHF 20‘000 bis CHF 25‘000 für eine ordentliche Revision), weil davon auszugehen ist, dass die Mehrheit der UVV bis dato nicht revidiert wird.
Institut für Verwaltungs-Management Seite 32 von 57