Rapporto esplicativo
Consultazione 2013/63: Legge federale sui servizi finanziari (Legge sui servizi finanziari, LSF) e Legge federale sugli istituti finanziari (Legge sugli istituti finanziari, LIFin) · 57 pagine
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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht
9. Fazit
Marktanalyse
Basierend auf Primärdaten von zwei SROs, Fallzahlen der FINMA sowie Angaben aus Sekundärliteratur wird die Zahl der in der Schweiz aktiven UVV auf rund 2‘300 geschätzt. Die eigenen Auswertungen bestärken die Ansicht verschiedener Experten, dass sich die UVV-Branche bereits heute – und unabhängig zukünftiger Regulierungen – in einer Konsolidierungsphase befindet. Primäre Gründe sind die konsequente Umsetzung der Weissgeldstrategie, anstehende Pensionen ohne Nachfolgeregelungen, sinkende Margen sowie der zunehmende Konkurrenzkampf um Assets.
Die Branche der UVV ist stark fragmentiert und setzt sich aus vielen kleinen und einigen wenigen verhältnismässig grossen Unternehmen zusammen. Es ist davon auszugehen, dass rund die Hälfte der UVV ein bis maximal zwei Beschäftige aufweisen. Zwischen dem Alter einer Unternehmung und der Anzahl Beschäftigten konnte kein signifikanter Zusammenhang festgestellt werden. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass UVVs über die Jahre hinweg generisch wachsen.
Auf Grund der geringen Betriebsgrösse – und des entsprechend beschränkten Ressourcenpotentials – betreuen kleinere UVV in der Regel eine begrenzte Anzahl von Kunden (< 100 Kunden) und verwalten tendenziell tiefe Kundenvermögen (< 50 Mio.).
Ein massgeblicher Teil der Institutionen wurde vor der Jahrtausendwende, teilweise begründet durch Umstrukturierungsprozesse grosser Schweizer Banken, gegründet (rund 40 Prozent). Das Durchschnittsalter der untersuchten Unternehmen liegt entsprechend hoch bei rund 28 Jahren. Jedoch folgte ab dem Jahr 2006 und insbesondere in den akuten Jahren der Finanzkrise eine zweite grosse Gründungswelle. Seit dem Jahr 2010 ist die Anzahl Neugründungen tendenziell rückläufig. Es ist anzunehmen, dass rund 50 Prozent der untersuchten UVVs weniger als neun Jahre auf dem Markt tätig sind. Sie bilden in Bezug auf potentielle Regulierungsvorhaben die relevante Bestandesgrösse.
Regulierungsfolgenabschätzung
Der Bewilligungsprozess scheint über sämtliche Segmente hinweg massgebliche Initialkosten zu verursachen, welche netto und fallweise je nach Betriebsgrösse und -Komplexität zwischen CHF 70‘000 und CHF 128‘000 liegen dürften. Diese Kosten reflektieren einen einmaligen Preis zur Aus- bzw. Weiterführung des externen Vermögensverwaltungsgeschäfts. Obwohl höher, scheinen diese Kosten insbesondere für Betriebe jüngerer Natur und mit langfristigen Existenzabsichten verkraftbar, weil sie auf zukünftige Perioden aufgeteilt werden können. Primäre Treiber der Initialkosten dürften die Bewilligungsprüfung sowie im Zusammenhang mit dem Bewilligungsprozess bezogene Beratungsdienstleistungen sein. Je nach Anforderungen an die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen könnten UVV mit weiteren, substantiellen Initialkosten konfrontiert werden.
Die jährlich wiederkehrenden Kosten sind tiefer als die Initialkosten und bewegen sich voraussichtlich zwischen CHF 19‘000 für kleine und CHF 56‘000 für grössere UVV. Primäre Kostentreiber scheinen die vorgesehene jährliche Aufsichtsprüfung sowie organisationale Anpassungen in Bezug auf die Betriebsführung. Es ist anzunehmen, dass die laufenden Kosten für die Bewilligungsträger eine nachhaltige finanzielle Belastung darstellen würden und durch zukünftige Ertragsüberschüsse absorbiert werden müssten. Entsprechend haben Regulierungsvorhaben primär auf die laufenden Kosten zu fokussieren. Als massgeblich kostensensitive Handlungspflichten haben sich im Rahmen
Institut für Verwaltungs-Management Seite 47 von 57