Allegato al rapporto di consultazione
Consultazione 2014/12: Rapporto sull'efficacia 2012-2015 della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni · 105 pagine
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Allegato al rapporto sui risultati della consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni concernente il quadriennio 2012–2015
Steuerwettbewerb: Gemäss Wirksamkeitsbericht ist die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone sowohl bei den Unternehmens- als auch bei den Einkommenssteuern nach wie vor hoch. Insgesamt gibt es Hinweise darauf, dass sich der Steuerwettbewerb seit der Einführung der NFA eher intensiviert hat. Verschiedene kleine ressourcenschwache Kantone haben in den vergangenen Jahren insbesondere bei den hohen Einkommen und bei den Unternehmen die Steuern deutlich gesenkt (UR, OW, GL, AR, Al), ohne dadurch wesentliche Nachteile in Form von Einnahmenausfällen hinnehmen zu müssen. Die grösseren Kantone stehen dadurch vermehrt unter Zugzwang, ihre Steuerbelastung ebenfalls zu reduzieren; für sie ist jedoch die von einigen kleinen Kantone betriebene "Nischensteuerpolitik" nicht möglich, weil die Einnahmenausfälle zu hoch wären.
LU Im Namen und Auftrag des Regierungsrats teile ich Ihnen mit, dass der Regierungsrat die vorbereitete gemeinsame Stellungnahme weitgehend unterstützt. Dem Regierungsrat ist wichtig, dass die Kantone gegenüber dem Bund möglichst geschlossen auftreten. Daher sollen auch die Anliegen der NFA-Geberkantone - soweit mit NFA-Zielen und der übergeordneten Konzeption vereinbar - gebührend berücksichtigt werden. Die KdK-Stellungnahme trägt diesem Anliegen Rechnung.
UR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
SZ Im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3. Oktober 2003, SR 613.2, FiLaG, ist festgelegt, dass der Bund alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht vorzulegen hat, der die Ziele und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs der abgelaufenen Periode untersucht und allfällige Massnahmen vorschlägt (Art. 18 FiLaG). Mit dem vorliegenden Wirksamkeitsbericht sowie den zusätzlichen wissenschaftlichen Analysen liegt nun eine gute Grundlage vor, auf welcher um- fassend und sachlich diskutiert werden kann. Damit das Solidaritätswerk NFA auch in Zukunft von allen Kantonen mitgetragen wird, ist die Diskussion um Verbesserungsvorschläge unvoreingenommen und offen zu führen. Aus Sicht des Kantons Schwyz muss der NFA so ausgestaltet wer- den, dass er den Gesamtinteressen unseres Landes dient. Objektiv feststellbare Ungleichgewichtung und Benachteiligungen von Kantonsgruppen oder einzelnen Kantonen müssen korrigiert werden.
Die prognostizierte Ressourcenausgleichszahlung für den Kanton Schwyz für das Jahr 2015 beträgt gemäss der aktuellsten Trendmeldung 166.2 Mio. Franken. Gegenüber der Ressourcenausgleichszahlung von 48.5 Mio. Franken bei der NFA-Einführung im Jahr 2008 beträgt die Steigerung im Zeitraum 2008–2015 somit rund 120 Mio. Franken bzw. knapp 250%. Der Anteil der NFA-Zahlungen beträgt mittlerweile 11% des Schwyzer Staatshaushalts. Die enormen jährlichen Steigerungsraten haben zu verschiedenen politischen Vorstössen im Schwyzer Kantonsrat und Reaktionen aus der Bevölkerung geführt. Die Gefahr einer „Entsolidarisierung“ mit dem NFA aus dem Volk heraus ist deshalb latent öffentlich wahrnehmbar. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz bekennt sich zu einem zukunftsfähigen Finanzausgleich. Ein solcher garantiert die kantonale Finanzautonomie, gewährt die Chancen auf den Steuer- und Standortwettbewerb und fördert den Föderalismus. Aber es ist offensichtlich, dass der heutige NFA auch Konstruktionsfehler hat. Diese Fehler waren bei der Konzeption des NFA nicht alle vorhersehbar, umso mehr braucht es nach sieben Jahren die Einsicht, dass Korrekturmassnahmen erforderlich sind.
Lässt man den NFA gänzlich unkorrigiert, wird er bei den Bürgerinnen und Bürgern der Geberkantone immer weniger akzeptiert. Eine Negativspirale in der öffentlichen Meinung der Geberkantone zum NFA wäre eine fatale Entwicklung für dieses wichtige Jahrhundertwerk. Die Geberkantone dürfen keine jährlich zu melkende Kühe sein und auch nicht das Gefühl bekommen, als solche wahrgenommen zu werden. Es darf und kann nicht sein, dass die ressourcenstarken Kantone durch ein Ausgleichssystem geschwächt werden. Der NFA soll „die Schwachen stärken“ und nicht „die Starken schwächen“! Die Wettbewerbsfähigkeit der Geberkantone darf nicht immer mehr beeinträchtigt werden. Nicht zuletzt auch, damit die Akzeptanz des Ausgleichs- und Solidaritätssystems mittel- bis längerfristig gesichert werden kann.
Mit der vom Schwyzer Kantonsrat im Dezember 2011 mit einem Stimmenverhältnis von 90:0 verabschiedeten NFA-Standesinitiative zur Erhöhung der Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs durch die Einführung einer neutralen Zone hat der Kanton Schwyz einen konkreten und umsetz- baren Korrekturvorschlag für die Verteilung der Mittel aus dem Ressourcenausgleich eingebracht. Die Finanzkommission der eidgenössischen Räte zeigte im Grundsatz Verständnis für das Anliegen des Kantons Schwyz. Man entschied, sich mit einem Schreiben an den Bundesrat zu wenden, damit die Anliegen der Geberkantone und im Speziellen des Kantons Schwyz im Rahmen des zweiten NFA-Wirksamkeitsberichts geprüft werden. Mit dem vorliegenden Wirksamkeitsbericht wurde dem Rechnung getragen. Mit Bezug zum Ansatz der neutralen Zone besteht eine gute und ausführliche Analyse. Gleiches gilt insgesamt auch für die weiteren eingebrachten Vorschläge der NFA-Geberkantone. Durch die Einsitznahme unseres Vertreters in der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht hat sich der Kanton