Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine

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Politisch und medizinisch ist eine verstärkte Verlagerung von stationären nach ambulanten Leistungen erwünscht. Dies führt zu einem höheren Bedarf an ambulanten Leistungserbringern und - durch die unterschiedliche Finanzierung von stationär und ambulant - automatisch zu überdurchschnittlich steigenden Prämien. Dieser Aspekt bleibt in der Problemanalyse unerwähnt.

2 Fehlende Gesamtkonzeption

Dem jetzigen Vorschlag fehlt eine Gesamtkonzeption. Erstens ist die Trennung zwischen spital-ambulanten und anderen ambulanten Leistungen überholt und berücksichtigt die medizinische Entwicklung nicht. Zweitens bestimmen heute nicht mehr Kantonsgrenzen, sondern gewachsene Agglomerationen und Pendlerströme das Verhalten der Bevölkerung. Drittens bleibt das Zusammenspiel zwischen staatlicher Regulierung und Wettbewerb unberücksichtigt. Und schliesslich werden im Gesetzesentwurf die Begriffe Über- und Unterversorgung als Legitimation für staatliche Eingriffe verwendet, ohne dass auch nur ansatzweise eine Klarheit darüber besteht, was darunter zu verstehen ist.

Medizinische Entwicklung

Spitäler und Kliniken nehmen in der ambulanten Medizin eine immer wichtigere Rolle ein. Sie leisten heute rund ein Drittel aller ambulanten Leistungen und kooperieren mit Praxenärztinnen und -ärzten, vor allem zur Sicherung der Notfall- und der Hausarztmedizin. Die Bevölkerung nutzt vermehrt Walk-in Praxen oder im Notfall die Angebote bei den Spitälern und Kliniken. Zu-dem erbringen immer mehr Spezialistinnen und Spezialisten Behandlungen, die früher aus-schliesslich den Spitäler und Kliniken vorbehalten waren (z.B. Herzkatheterlabors, Dialysezentren, Radiologieinstitute).

Die medizinische Entwicklung wird die Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen weiter vorantreiben. Viele chirurgische Eingriffe oder Krebsbehandlungen sind heute ambulant möglich. In der Psychiatrie, der Rehabilitation und der Übergangspflege sind fliessende Übergänge zwischen stationären und ambulanten Angeboten aus medizinischen und gesellschaftlichen Gründen ganz zentral.

Viele dieser medizinischen Entwicklungen sind nicht längerfristig vorhersehbar und sind des-halb auch nicht planbar.

Die medizinische Verlagerung führt durch die unterschiedliche Entschädigung und Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu einer höheren Belastung der Prämienzahler und Entlastung der Steuerzahler. Ob diese finanzielle Verschiebung sinnvoll ist oder nicht, ist eine sozialpolitische Frage, nicht eine medizinische. Sie lässt sich nicht durch eine medizinische Planung oder tarifarische Noteingriffe lösen.

Versorgungsregionen

Art. 41 Abs. 1 KVG erlaubt sinnvollerweise den Versicherten die freie Wahl der ambulanten Leistungserbringer und sichert die volle Kostenübernahme zum Tarif des Wohn- oder Arbeitsorts zu. Es ist deshalb mehr als zweifelhaft, ob angesichts der Mobilität der Bevölkerung, der Pendlerströme und der überkantonalen Agglomerationen eine kantonale Planung überhaupt machbar ist.

Regulierter Wettbewerb

Im stationären Bereich hat das Parlament mit der KVG-Revision Spitalfinanzierung wettbewerbliche Elemente gestärkt (Spitalwahlfreiheit, Wirtschaftlichkeit und notwendige Qualität der Leistungen, etc.). Die vorliegende Vorlage hingegen beinhaltet eine Regulierung des Gesamtangebots bzw. der Gesamtkosten der ambulanten Leistungen, ohne auf die Wirtschaftlichkeit oder Qualität der einzelnen Leistungen und Leistungserbringer einzugehen.