Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/86: Collaborazione nell'ambito del Governo elettronico in Svizzera a partire dal 2016 · 62 pagine

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Rapporto sull’indagine conoscitiva «Governo elettronico in Svizzera dal 2016»

Entscheidungshilfe zur Verfügung stehen. Die Marktanalyse müsste von einer unabhängigen dritten Stelle gemacht werden.

3b Falls der politische Wille eine aktivere finanzielle Förderung von E-

Government für opportun hält, sollte der Bund einen mächtigen Fond (z.B. CHF 10 Mio. pro fünf Jahre) für E-Gov-Projekte der Kantone und Gemeinden bereitstellen. Primärer Antrieb für die Umsetzung von E-Government-Lösungen muss aber die Überzeugung der Organisation selbst bleiben, damit mittelfristig Kosten einsparen zu können.

EZV 6e Dem Thema eGov kommt eine strategische Bedeutung zu; für die de-

zentral organisierte und mehrsprachige EZV ist die laufende Auseinandersetzung mit dem Thema unabdingbar. Wir gehen davon aus, dass die Geschäftsleitung EZV über alle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten wird. Eine professionelle und vernetzte proaktive Weiterentwicklung unter Einbezug aller betroffenen Hauptabteilungen/Abteilungen/Fachdienste der OZD und eine Zusammenarbeit mit den BV-internen und externen Partnern, koordiniert durch die künftige Abteilung Informatik der OZD/HA Ressourcen, wird vorausgesetzt.

5b Bei allen eGov-Anstrengungen muss dem Datenschutz und dem

Identitätsmissbrauch (Idendity Theft) grosse Beachtung geschenkt werden.

eGov und alle Aktivitäten in diesem Umfeld - speziell bei Projekten der anschliessend laufende Betrieb - müssen finanzierbar sein. Diesem Aspekt ist bei allen Arbeiten im Hinblick auf „E-Government 3c Schweiz ab 2016“ die erforderliche Beachtung zu schenken.

Insbesondere bei den Beziehungen G2C dürfen trotz aller eGov-Anstrengungen die herkömmlichen Formen der Zusammenarbeit nicht vernachlässigt werden (parallele Entwicklung von eGov- und konven-6b tionellen Prozessmodellen).

EDA 6a Einen Vergleich mit anderen Ländern, welche zentral und nicht föde-

ralistisch aufgebaut sind, finden wir nicht sinnvoll, weil das Risiko zum Aufbau eines zentralen E-Government-Frameworks in der Schweiz höher ist als z.B. in Frankreich. Es ist schwierig, in einem föderativen System Standards durchzusetzen, die zudem noch von den verschiedenen Akteuren mitfinanziert werden sollen. Schon auf Bundesebene ist es schwierig, IT-Standard-Dienstleistungen zu definieren. Eine zentrale Organisation aufzubauen, welche solche Standards durchsetzen soll, erachten wir als wenig sinnvoll, wenn nicht 5a ein Gesetz diese Funktion legitimiert und die daraus resultierenden

Anwendungen von allen Beteiligten akzeptiert sind. Für E-Government sollte das bereits oben formulierte Prinzip gelten:

3c Wirtschaftlichkeit und Innovation

Das Potential innovativer Ansätze und Lösungen wird genutzt. Zugleich sollen erfolgreiche Praxisbeispiele gefördert und so Investitionen optimal genutzt werden.

WBF 6d Bei 9.2 (Alle Verwaltungsprozesse sind elektronisch und medien-

bruchfrei in alle Lebenslagen integrierbar) - dies ist nicht in allen Lebenslagen nötig.

6b Es muss aber trotz Technik auch noch möglich sein, auf „konventio-

nelle“ Weise mit den Behörden zu „kommunizieren“.

Nicht jeder/jede ist gewillt oder in der Lage, die Möglichkeiten von eGov zu nutzen.

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