Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/86: Collaborazione nell'ambito del Governo elettronico in Svizzera a partire dal 2016 · 62 pagine
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Rapporto sull’indagine conoscitiva «Governo elettronico in Svizzera dal 2016»
a) Osservazioni sul modo di procedere, sul questionario;
b) importanza del mantenimento del percorso convenzionale;
c) riferimento ad altri pareri;
d) osservazioni sul contenuto del questionario;
e) altro.
8.2 Osservazioni sulle domande al numero 9.8 «Osservazioni finali»
Al numero 9.8 «Osservazioni finali» i partecipanti all’indagine conoscitiva sono stati invitati a rispondere alle domanda: «Avete ulteriori osservazioni o richieste specifiche?»
Nelle tabelle di seguito sono riportate tutte le osservazioni formulate al numero 9.8 dell’indagine conoscitiva. Nella seconda colonna figurano le categorie cui appartengono i pareri.
8.2.1 Servizi federali
ESTV 4a Besonders im Bereich IAM wäre eine verstärkte Koordination nütz-
lich, um die Huhn-Ei-Problematik zu durchbrechen.
BLV 6a Der Fragebogen scheint aus unserer Sicht etwas abstrakt aufgebaut
zu sein. Daher war es schwierig, die Antworten präzise zuzuordnen. BAG GP 1.1 E-Government ist aus unserer Sicht nicht primär ein juristisches
Problem sondern es muss organisatorisch angegangen werden. Wir bereits erwähnt spielt dabei der Projektleiter eine entscheidende Rolle, meist haben die eingesetzten „Miliz-Projektleiter“ ein grosses fachliches Know-how, was den Inhalt des Gesetztes betrifft, von Projektleitung, Prozessen und E-Governement fehlt aber das Wissen meist. Es werden dann externe Projektleiter angestellt, ausserhalb der Verwaltung, denen aber meist das Wissen über die Verwaltung fehlt und bei denen E-Government auch nicht ein Teil des Auftrages ist.
BAG 6a Der Punkt „gemeinsame Definition von zwingend durch das Gemein-ISBO wesen bereitzustellende Dienste“ ist nicht klar. Wie soll eine ‚gemein-
same‘ Definition funktionieren? Wer trägt die Verantwortung?
BK 6 Die BK verweist dazu auf die schriftliche Stellungnahme
ASTRA 4a Was uns fehlt, sind Aussagen zu den Kosten, zum Budget sowie Abt. Dir. Preispläne für die Wirtschaft und Bevölkerung. Die Wirtschaftlichkeit Geschäfte ist zwingend in den Vordergrund zu stellen. Auch muss der konventi-
onelle Zugang zu den Behörden noch möglich und gewährleistet sein.
Fedpol Einige uns wichtig erscheinende Gedanken haben wir nachfolgend
zusammengefasst.
Die im Bericht in Abschnitt 2.4 gemachten Aussagen erachten wir als sehr wichtig für die Definition des weiteren Vorgehens. Diese Aussagen müssen sehr kritisch betrachtet werden. Falls zu wenige E-Gov-Dienste angeboten werden und als einziger Grund die fehlenden Ressourcen für deren Implementierung genannt werden, erwachsen uns gewisse Zweifel. Falls nämlich der bestehende konventionelle 6b Prozess so miserabel und eine E-Gov-Lösung so attraktiv wären,
dann würde wohl eine Umsetzung durch die politisch Verantwortlichen vor Ort von alleine initiiert. Genau diese Erkenntnis hat uns ein
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