Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/86: Collaborazione nell'ambito del Governo elettronico in Svizzera a partire dal 2016 · 62 pagine
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Rapporto sull’indagine conoscitiva «Governo elettronico in Svizzera dal 2016»
8.2.3 Organizzazioni
econo- 6e Die gesamten Bemühungen rund um E-Government wirken bislang mie- noch etwas theoretisch und „überadministriert“ Bei der Umsetzung suisse steht die Schweiz im internationalen Vergleich weiterhin schlecht da.
Die dabei angewendeten Kriterien sollten auch als Zielgrössen aufgenommen werden, um Fortschritte messbar zu machen.
3c Das übergeordnete Ziel von E-Government – die Steigerung der Effizienz und Praktikabilität bei der Abwicklung von Geschäften mit den Behörden – wird regelmässig aus den Augen verloren. Es geht nicht nur um Adaption neuer technischer Möglichkeiten. Der Vorteil entsteht erst, wenn damit eine Effizienzsteigerung einhergeht. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Ausgestaltung geeigneter Anreize zu setzen – sowohl für die Umsetzung auf allen föderalen Ebenen, wie auch für die Nutzer aus Wirtschaft und Bevölkerung.
SIK Résumé des Vorstands
14 6a Der Vorstand der SIK begrüsst eine Überprüfung und Weiterentwick-
lung der vorhandenen Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz. Eine breit abgestützte Zusammenarbeit über alle drei Staatsebenen ist ein wichtiger Grundpfeiler für eine langfristige Entwicklung von gemeinsamen E-Government-Projekten und Anwendungen. Nur wenn wir es schaffen, alle Staatsebenen aktiv einzubeziehen, wird es möglich sein, zukünftig abgestimmte und gemeinsame Lösungen umzusetzen. Umso wichtiger ist es, die Aktivitäten und Resultate der letzten 8 Jahre kritisch zu hinterfragen und Verbesserungspotential aufzuzeigen. Der Vorstand erachtet die folgenden Stellungnahmen und Anregungen unserer Delegierten und Beobachter sehr wertvoll und begrüsst dessen Einbezug bei der anstehenden Umsetzung. Eine Herausforderung wird sein, eine gemeinsame Flughöhe zwischen dem Bund, den 26 Kantonen und rund 2300 Gemeinden zu finden, ohne dass Einzelne aufgrund ihrer vorhandenen Ressourcen nicht unter- oder überfordert werden.
Ob es hierzu extra ein nationales E-Government-Gesetz braucht und dieses bei den Räten genügend Gehör findet, ist fraglich und sollte von den Juristen und verantwortlichen Stellen beim Bund und den Kantonen endgültig beurteilt werden. Wichtiger ist, dass die Grundvo-4f raussetzungen geschaffen und die Umsetzung von E-Government Vorhaben effizient und schweizweit angegangen werden können.
Aus diesen Gründen ist es aus Sicht der SIK wesentlich, dass baldmöglichst eine Stelle / Organisation geschaffen wird (eOperation Schweiz), die flexibel, unabhängig und kosteneffizient gemeinsame Vorhaben umsetzen kann.
Die SIK ist bereit, auch zukünftig die Koordination und Kommunikation im ICT-Bereich, insbesondere bei der Umsetzung von konkreten Basisdiensten zwischen den drei Staatsebenen, wahrzunehmen.
Schweizerische Informatikkonferenz / Urs Jermann / 4. September 2014
8.3 Pareri liberi
Nel quadro dell’indagine conoscitiva sono pervenuti complessivamente 13 pareri, riportati nella tabella di seguito. Nella seconda colonna figurano le categorie cui appartengono i pareri.
29/62 Indagine_governo_elettronico_in_Svizzera_dal_2016_rapporto.docx