Rapporto sui risultati

Consultazione 2015/115: Legge federale sulle tasse di bollo (LTB; attuazione della mozione Abate 13.4253) · 65 pagine

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Herr Bundesrat

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Schaffhausen, 13. September 2016

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate); Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 haben Sie uns eingeladen, zu einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben Stellung zu nehmen. Hierfür danken wir Ihnen.

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen begrüsst die Bemühungen des Bundes, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Banken und Finanzgesellschaften in der Vermögensverwaltung zu stärken. Mit der vorgeschlagenen Änderung, welche auf die Motion 13.4253 Abate zurückgeht, soll der Finanzplatz Schweiz in erster Linie für die italienische Kundschaft an Attraktivität gewinnen. Hieraus wird vor allem der Kanton Tessin Vorteile ziehen. Die Vorlage betrifft die Kantone jedoch nicht direkt, da sie weder in die Erhebung der Stempelsteuern involviert sind noch etwas aus deren Ertrag erhalten. Allfällige Mindereinnahmen dürften deshalb auch keine indirekten Auswirkungen auf die Kantone zeigen. Aus unserer Sicht sind daher keine Einwände gegen die Revision zu erheben.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident:

Dr. Reto Dubach

Der Staatsschreiber:

Dr. Stefan Bilger