Rapporto sui risultati
Consultazione 2015/115: Legge federale sulle tasse di bollo (LTB; attuazione della mozione Abate 13.4253) · 65 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 19Fedlex · Rapporto sui risultati
Regierungsrat
CH-6061 Sarnen, Postfach 1562, Staatskanzlei
A-Post
Eidgenössisches Finanzdepartement
per Mail:
Referenz/Aktenzeichen: OWSTK.2568
Unser Zeichen: cb
Sarnen, 2. September 2016
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Stempelabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Einladung sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme betreffend Bundesgesetz über die Stempelabgabe.
Die Vorlage nimmt die Anliegen der Motion Abate auf und will nicht nur die italienischen Fudiciarie statiche von der Umsatzabgabe befreien, sondern auch weitere vergleichbare inländische und ausländische Vermögensverwalterinnen und -verwalter. Praktisch wird der Finanzplatz Schweiz vorab für italienische Kundinnen und Kunden attraktiver.
Diese zu begrüssende Wirkung liegt vor allem im Interesse des Kantons Tessin, das wir unterstützen. Im Übrigen sind die Kantone von dieser Vorlage nicht unmittelbar betroffen, da sie keinen Anteil an den Stempelsteuern erhalten und am Vollzug des Stempelabgabengesetzes nicht mitwirken. Wir gehen davon aus, dass die statisch auf zehn Millionen Franken geschätzten Mindereinnahmen des Bundes dank der erhofften Wachstumseffekte wettgemacht werden und dadurch weder direkte noch indirekte Mehrbelastungen der Kantone zur Folge haben werden.
Wir danken Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren, für die Kenntnisnahme.
Regierungsrat c/o Staatskanzlei STK Postadresse: Postfach 1562, 6061 Sarnen Tel. 041 666 62 03, Fax 041 660 65 81 [email protected] www.ow.ch