Rapporto esperti 2

Consultazione 2017/41: Revisione parziale della legge federale sulla espropriazione (LEspr) · 64 pagine

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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

Schlüssel ausgelegt. Die Genauigkeit der Methode ist zudem beschränkt. Für Kulturland und für Infrastrukturbauten wären zudem unterschiedliche Methoden anzuwenden: Für unbebautes Kulturland die direkte Methode; für Infrastrukturbauten die indirekte Methode.

Die Lageklassemethode scheint im Kontext dieser Motion bzw. der dahinterstehenden Absicht ungeeignet. Die üblicherweise für unbebaute Grundstücke verwendete direkte Methode stützt bei unbebautem Kulturland auf den landwirtschaftlichen Ertragswert ab, der gemäss Kapitel 2.3.3 sehr tief ist. Mit der Lageklassemethode können damit keine, geeigneten Landwerte für Kulturland hergeleitet werden, weil die resultierenden Werte sehr tief liegen. Ein zweiter Grund für die tiefen Landwerte von Kulturland, welche bei Anwendung der Lageklassemethode resultieren, sind neben den tiefen Ertragswerten auch die Lageklassen von Kulturland. Mit den bestehenden Lageklasseschlüsseln würde Kulturland aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten in der Regel sehr tiefe Werte erhalten. Zwar hat der tiefe Lageklassenwert einen geringeren Einfluss auf den Landwert als der tiefe Ertragswert, aber er könnte zumindest verbessert werden, indem ein Lageklasseschlüssel für Kulturland entwickelt würde. Die Entwicklung eines solchen Lageklasseschlüssels für Kulturland könnte zu einer etwas höheren Passgenauigkeit der landwirtschaftlichen Eignung bzw. Güte beitragen.

Zur Bewertung einer Infrastruktur (also der künftigen Verwendung des enteigneten Grundstückes) ist die Lageklassemethode technisch anwendbar - unter Anwendung der indirekten Methode. Dabei geht es im Kern darum, den Landwert aufgrund der Erstellungskosten der Infrastruktur zu schätzen. Hohe Erstellungskosten würden dann einhergehen mit hohen Entschädigungen für die enteigneten Eigentümer.

Ein Grundsatz, wonach ein teures Projekt tendenziell auch zu einer höheren Entschädigung für den enteigneten Grundstücksbesitzer führt, dürfte nicht a priori als unfair wahrgenommen werden. Allerdings könnte dieser Ansatz gewisse Anreize mit sich bringen, welche im Widerspruch zu den Zielen des Kulturlanderhalts stehen. Würde beispielsweise eine Strasse baulich möglichst einfach oberirdisch und entsprechend landintensiv erstellt, würden die Erstellungskosten vergleichsweise tief liegen. Das dafür benötigte Kulturland würde mit der indirekten Lageklassemethode entsprechend tief bewertet. Würde die Strasse landschonend im Tunnel realisiert, dann würden die Erstellungskosten ein Mehrfaches höher ausfallen.

In der praktischen Umsetzung dürften mit der Lageklassemethode kaum flächendeckend plausible Landwerte bei Enteignungen von Kulturland resultieren. Der

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