Rapporto compilazione

Consultazione 2017/62: Modifica dell'allegato 1 dell'ordinanza sull'assicurazione contro gli infortuni (OAINF) · 15 pagine

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rufskrankheiten gewährt. Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Der Bundesrat erstellt eine Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen (Artikel 9 UVG).

Die Liste der Berufskrankheiten (Anhang 1 zur Unfallversicherungsverordnung) ist seit mehr als einem Jahrzehnt unverändert geblieben. Sie entspricht nicht mehr den neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu den schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit. Sie muss deshalb angepasst werden. In den vorgeschlagenen Änderungen sollen vor allem zusätzliche schädigende Stoffe wie beispielsweise Acrylate, aliphatische Amine, synthetische Kühlschmiermittel u. a. aufgenommen werden. Zudem soll die Liste der physikalischen Einwirkungen in einzelnen Punkten in der Umschreibung erweitert und mit der Diagnose Hypothenar-Hammer-Syndrom ergänzt werden.

Wir begrüssen die vorgeschlagene Änderung. Sie ist notwendig und sinnvoll. Damit wird den neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen Rechnung getragen und ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der geschädigten Personen und deren existenzieller Sicherung erzielt.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir sind mit den vor- Kt. BS geschlagenen Anpassungen in Anhang 1 an die neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse einverstanden und haben keine weiteren Bemerkungen dazu.

Nach Konsultation unserer verwaltungsinternen Experten bitten wir Sie, die fol- Kt. BL gende Ergänzung zu Ziffer 2a (Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen:) zu prüfen:

Erkrankungen Arbeiten

RSI-Syndrome „Repetitive Strain In- Andauernde Arbeit am Computer jury“ (Mausarm)

Zu Ziffer 2b (Arbeitsbedingte Erkrankungen/Andere Erkrankungen) bitten wir Sie zudem, die Ergänzung folgender Krankheiten zu prüfen:

Erkrankungen Arbeiten

Durch Kontakt mit Latex Arbeiten in medizinischen Anstalten (Spitälern oder anderen Schutz- oder Praxen), Laboratorien, Versuchsanstalten, handschuhen verursachte Mechanischen Werkstätten usw.

Krankheiten

Chronische Muskel- Anhaltenden sitzende Arbeit beispielsweise im Skelett Erkrankungen Büro, am Fliessband, in der Uhrenindustrie,

Konservierung und Restaurierung der

archäologischen Fundobjekte usw.

In Weiteren schlagen wir unter Ziffer 2b noch die folgenden Anpassungen zur Prüfung vor:

 Infektionskrankheiten: Die Orte mit Kontakt zu übertragbaren Krankheiten sollten weiter umschrieben werden, z.B. Zentren mit Patientenkontakt.

 Bezüglich „beruflich bedingter Aufenthalt in tropischen/subtropischen Gebieten“ sollte auch das Zikavirus erwähnt werden.

Für die Beilage 3 bieten wir Vorschläge für die Erläuterungstexte zu den neuen Erkrankungen. Weitere Infos sind in den Web-Links zu finden, mit welchen die folgenden Überschriften unterlegt sind:

RSI-Syndrom „Repetitive Strain Injury“

Sich ständig wiederholende Bewegungen können zu kleinsten Verletzungen in den beteiligten Organen führen und das Gewebe langfristig schädigen. Das RSI-