Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2001
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- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
Jahresbericht 2001 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und an den Bundesrat
Vom 15. März 2002
Sehr geehrter Herr Bundespräsident
sehr geehrter Herr Präsident
sehr geehrte Damen und Herren
Die Eidg. Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird veröffentlicht.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.
Eidgenössische Finanzkontrolle
Der Direktor
Kurt Grüter
— S. 2 —Übersicht
81.1 Monitoring des Darlehens an Swissair
91.2 Die Aufsicht über EXPO.02
101.3 Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender
111.4 Prüfung der Alpentransversalen
111.4.1 Aufsicht und Kontrolle
121.4.2 Durchgeführte Prüfungen
131.5 Das Mandat im ETH-Bereich
131.5.1 Kurzporträt
141.5.2 Revision der konsolidierten Jahresrechnung 2000
151.6 Abschlussprüfung der Staatsrechnung 2000
161.7 Informatikprüfungen
161.7.1. Reorganisation der Bundesinformatik
181.7.2 Standard-Buchhaltungssoftware SAP/BV-Plus
191.8 Querschnittsprüfungen bei den Finanzinspektoraten des Bundes
201.9 Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen
211.10 Wirtschaftskriminalität und Kartellabsprachen
222.1 Bundeskanzlei
232.2 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
232.3 Eidgenössisches Departement des Innern
252.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
262.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
404.1 Revisionspendenzen
414.2 Meldungen
— S. 3 —41
43
446.1 Kantonale Finanzkontrollen
446.2 Finanzinspektorate
456.3 Internationale Organisationen
456.4 Rechnungshöfe anderer Länder
466.5 Berufs- und Fachverbände
46
Anhänge
1.Übersicht über die Prüfungen 2001
2.Liste Finanzinspektorate
3.Mandatsliste
4.Liste wichtiger Feststellungen und Empfehlungen
5.Organigramm der EFK
6.Abkürzungsverzeichnis
— S. 4 —Übersicht
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund und legt ihr jährliches Prüfprogramm selbständig fest. Sie verschafft dem Parlament Grundlagen, damit es seine Finanzkompetenzen und die Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege ausüben kann. Gleichzeitig unterstützt sie den Bundesrat mit ihrer Prüftätigkeit bei seiner Aufsicht über die Verwaltung.
Gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes erstattet die EFK der Finanzdelegation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über
Revisionspendenzen informiert. Der Bericht wird veröffentlicht.
Aufgrund ihrer Prüfungen kann die EFK der Verwaltung und den geprüften Stellen ein gutes Zeugnis ausstellen. Es wird allgemein sorgfältig, kostenbewusst und professionell gearbeitet. Der vorliegende Bericht enthält zwangsläufig eine Reihe von Feststellungen und Empfehlungen mit Verbesserungspotenzial, die nicht als repräsentativ für die
Verwaltungsarbeit anzusehen sind, sondern im Rahmen der Prüfungen gemacht werden mussten.
Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand im Herbst zweifellos das Grounding der Swissair, was ein umfangreiches finanzielles Engagement des Bundes auslöste. Das ausserordentliche Ereignis forderte auch die EFK. Sie wurde beauftragt, die Freigabe und die Verwendung des Überbrückungsdarlehens zu überwachen. Das Monitoring hat seine Erwartungen erfüllt. Bereits im Oktober konnte verhindert werden, dass ein Betrag von rund 100 Millionen auf Konti transferiert wurde, die für die Finanzierung des Flugbetriebes blockiert waren. Zeigte sich an den wöchentlichen Sitzungen ein Handlungsbedarf, wurden von den Beteiligten Massnahmen in die Wege geleitet, deren Umsetzung dann auch begleitet werden. Die EFK achtete darauf, dass nur Zahlungen im Interesse eines
geordneten Übergangs des Flugbetriebes auf die neue Airline freigegeben wurden, auch wenn teilweise Zahlungen für Verpflichtungen geleistet werden mussten, die vor dem Grounding eingegangen wurden.
Im Rahmen ihrer Aufsicht über EXPO.02 konnte die EFK unter anderem feststellen, dass ein funktionierendes Controlling vorhanden ist, um die Finanzen und Termine überwachen zu können. In ihren Stellungnahmen zu den Quartalsberichten der Vereinsleitung betonte die EFK jeweils die Unsicherheiten bei den Einnahmenschätzungen. Bei der Beurteilung des Engagement des Bundes muss zwischen Beiträgen, Defizitgarantie und Darlehen unterschieden werden. Ende 2001 beliefen sich die insgesamt bewilligten Kredite auf 718 Millionen. Kann das Defizit auf 270 Millionen begrenzt werden, wird sich das Engagement — S. 5 —des Bundes trotz der anfangs 2002 beantragten zusätzlichen Vorfinanzierung von 120 Millionen auf rund 700 Millionen beschränken.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Prüfungen bei den Alpentransversalen. Die EFK ist für die Koordination der verschiedenen Aufsichtsorgane verantwortlich. Sie stellt damit sicher, dass Lücken oder Doppelspurigkeiten vermieden werden. Bei einer Projektdauer von rund 20 Jahren und einem Kreditvolumen von 14,7 Milliarden sowie komplexen
Projektstrukturen muss auch der Kontrolle und Finanzaufsicht das notwendige Gewicht zukommen. Bei ihren Prüfungen wies die EFK darauf hin, dass angesichts der sich bereits heute abzeichnenden Mehrkosten der Kompensationsplanung das notwendige Gewicht beizumessen ist. Die Reserven sind zu etwa zwei Dritteln ausgeschöpft.
Zu einem guten Abschluss konnte die Prüfung im Flüchtlingsbereich gebracht werden. Die EFK stellte bei der mit der Flüchtlingsbetreuung beauftragten Stiftung im Kanton Waadt fest, dass aufgrund von fehlerhaften Abrechnungen zuviel Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Das Bundesamt für Flüchtlinge erreichte gestützt auf die Prüfergebnisse, dass der Kanton Waadt 18 Millionen dem Bund zurückbezahlt hat.
Zu den Kernaufgaben der EFK gehören die Abschlussprüfungen der Staatsrechnung und des ETH-Bereiches. Bei der Prüfung der Staatsrechnung konnte die EFK eine ordnungs- und rechtsmässige Buchführung feststellen. Sie machte indessen darauf aufmerksam,
dass der Ausweis des Jahresergebnisses die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlässlich und realitätsgetreu widerspiegelt. So wurden gestützt auf gesetzliche Grundlagen
Aufwendungen in der Bilanz aktiviert, die bei sofortiger Abschreibung den Fehlbetrag in der Bilanz um mehr als zehn Prozent erhöhen würden. Im ETH-Bereich mussten im ersten Jahr der rechtlichen Verselbständigung und eigener Rechnungslegung verschiedene Einschränkungen zum Jahresergebnis gemacht werden. Der ETH-Bereich erhielt einen Bundesbeitrag von 1,7 Milliarden, einerseits für die Finanzierung des Betriebes (1,2 Mia), andererseits für die Realisierung ihrer Investitionen (0,5 Mia).
Die EFK begrüsst, dass die Arbeiten am neuen Rechnungsmodell zielstrebig
vorangetrieben werden und anerkannte Rechnungslegungsnormen angewendet werden sollen. Sie ist mit beratender Stimme in die Projektorganisation eingebunden und stellt damit sicher, dass die Anforderungen der Finanzaufsicht berücksichtigt werden.
Das Berichtsjahr war geprägt durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den internen Finanzinspektoraten des Bundes und der kantonalen Finanzkontrollen. Neben zusätzlichen Ausbildungsanstrengungen prüfte die EFK gestützt auf Artikel 11 des
Finanzkontrollgesetzes die Wirksamkeit der Finanzinspektorate. Zwei Feststellungen sind erwähnenswert. Die starke Dezentralisierung der Bundesverwaltung führt dazu, dass diese — S. 6 —Aufsichtsorgane oft nicht die kritische Grösse aufweisen. Zweitens müssen die
Inspektorate vielfach wesensfremde Sonderaufträge für die Amtsleitung erledigen. Die eigentliche Aufsicht kommt dann zu kurz. Im Sommer organisierte die EFK zum ersten Mal eine gesamtschweizerische Fachtagung mit den kantonalen Finanzkontrollen. Für die Vorbereitung und die Nachbearbeitung der Themen wurden gemischte Arbeitsgruppen eingesetzt.
Informatikprüfungen erhalten eine wachsende Bedeutung. Informatik ist auch für die Verwaltung eine Schlüsselstrategie und muss Chefsache sein. Im Berichtsjahr prüfte die EFK insbesondere das Projekt NOVE-IT, die SAP-Anwendungen im Finanz- und
Personalbereich sowie die Schnittstellen zwischen Dienststellen- und Zentralbuchhaltung. Risiken stellte die EFK beim fehlenden Verständnis für die neuen Rollen und bei den Zugriffsberechtigungen fest. Zudem wies sie auf die unbefriedigenden Personalressourcen hin. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit beschlossen, Informatikfragen regelmässig in einem bundesrätlichen Ausschuss zu behandeln.
Häufig musste die EFK das interne Kontrollsystem bemängeln. Auch wenn diese Mängel auf noch nicht konsolidierte Reformprozesse und laufende Informatikprojekte
zurückzuführen sind, muss der Kompetenzregelung, der Funktionentrennung und dem Vier-Augen-Prinzip vermehrt die notwendige Beachtung geschenkt werden. Wirksame und nachhaltige interne Kontrollen helfen nicht nur, Risiken jeglicher Art zu verringern, sondern unterstützen die Verwaltung auch bei der Umsetzung der Politik. Kontrolle ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern längerfristig eine lohnende Investition. Die EFK will einen Leitfaden erarbeiten und die Erkenntnisse von allgemeinem Interesse den Bundesstellen zur
Verfügung stellen.
Wiederkehrendes Thema ist auch die Abwicklung von Beschaffungen, die nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die EFK ist überzeugt, dass mit ihren Prüfungen eine präventive Wirkung erzielt wird und mit permanenter Weiterbildung ein Beitrag zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften geleistet werden kann.
Durch die Prüftätigkeit konnte die EFK wiederum Einsparungsmöglichkeiten in
Millionenhöhe namhaft machen. Zu erwähnen sind insbesondere Swissair, der
Flüchtlingsbereich, Gesuchsprüfungen im Baubereich sowie Preisprüfungen. Einsparungen in Franken und Rappen sind indessen nicht das primäre Ziel der Finanzkontrolle. Ihre eigentliche Bedeutung liegt in der Aufdeckung von Schwachstellen in der Buchführung und im Finanzgebaren der Verwaltung, der Prävention sowie der Beratung der Dienststellen. Die EFK setzt sich für eine sparsame, verantwortungsbewusste und leistungsfähige
Verwaltung ein und dient damit letztlich auch der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler als Nutzniessende öffentlicher Leistungen. Dieser zu Gunsten der Öffentlichkeit entfaltete Nutzen hat die Kosten der EFK zu rechtfertigen.
— S. 7 —Der vorliegende Bericht informiert in sieben Kapiteln über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK.
ƒ Kapitel 1 gibt in geraffter Form einen Überblick über die Schwerpunkte der
Finanzaufsicht.
ƒ Kapitel 2 orientiert über einzelne Prüfungen in der Bundeskanzlei und den
Departementen. Eine vollständige Liste der Prüfungen enthält der Anhang. Im Berichtsjahr unterbreitete die EFK der Finanzdelegation über 200 Einzelberichte. ƒ Gestützt auf Artikel 6 FKG übt die EFK Mandate bei internationalen Organisationen aus. Weil sie unter anderem drei Spezialorganisationen der UNO revidiert, ist sie Mitglied des UN-Panel der externen Rechungsprüfer und damit mit sieben anderen Rechnungshöfen in das Aufsichtssystem der Vereinten Nationen eingebunden.
Kapitel 3 vermittelt einen Einblick in diese Revisionsarbeiten.
ƒ Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes sind
Umsetzungspendenzen bei den geprüften Stellen. Eine solche Pendenz liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die Verbesserungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die gesetzte Frist unbenutzt verstreichen lassen. Offen ist eine Pendenz im Bundesamt für Kultur, die mit dem Bundesgesetz über die
Schweizer Museen behoben werden soll. Kapitel 4 gibt darüber weitere Hinweise. ƒ Die EFK erstellt ihr Prüfprogramm autonom und kann Aufträge von Bundesrat und Parlament gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes ablehnen. Im Berichtsjahr führte die EFK verschiedene Aufträge aus, unter anderem die Überwachung des Swissair-Kredites. Für die Finanzierung der externen Unterstützung für dieses Mandat beantragte die EFK einen Nachtragskredit. Kapitel 5 führt die
erwähnenswerten Aufträge der Finanzdelegation und des Bundesrates auf.
ƒ Die EFK ist in ein dichtes Netzwerk von Aufsichtsorganen eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. Kapitel 6
vermittelt einen Überblick über die Beziehungen mit den verschiedenen
Aufsichtsorganen und –institutionen im In- und Ausland.
ƒ Kapitel 7 ist schliesslich der Arbeitsweise der EFK und den Ressourcen gewidmet.
Die nachstehenden Feststellungen beschlagen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2000 und 2001, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) bereit umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahr 2002 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.
— S. 8 —Schwerpunkte der Finanzaufsicht der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) stellten die Arbeiten bei Swissair, der Landesausstellung, den Alpentransversalen und im Informatikbereich dar.
Sodann gehört die Prüfung der Staatsrechnung des Bundes zu den Kernaufgaben der EFK. Ein weiteres gewichtiges Mandat ist die Abschlussprüfung im ETH-Bereich, der im Berichtsjahr das erste Mal mit Leistungsauftrag, Globalbudget und eigener Rechnung geführt wird.
1.1Monitoring des Darlehens an Swissair
Im vergangenen Herbst geriet Swissair in eine ausweglose finanzielle Lage. Der Bundesrat verabschiedete ein Konzept für eine redimensionierte schweizerische Fluggesellschaft auf der Basis der Crossair. Der Bund beteiligt sich mit 600 Millionen an der Kapitalerhöhung der neuen Geselllschaft. Um den geordneten Übergang des Flugbetriebes von der Swissair auf die neue Fluggesellschaft bis Ende März 2002 sicherzustellen, gewährte der Bund Darlehen im Umfange von 1,45 Milliarden. Der Bundesrat beauftragte die EFK, die Verwendung des Darlehens zu überwachen.
Die Swissair ist vertraglich verpflichtet, die Bundesleistungen nur im Sinne des Vertragszweckes, nämlich für die Weiterführung des Flugbetriebes und den geordneten Übergang auf eine neue nationale Airline, zu verwenden. Zwei Mitarbeiter der EFK erstellen auf dem Balsberg mit externer Unterstützung und gestützt auf Angaben von Swissair tägliche Liquiditätsreports und eine rollende Liquiditätsplanung per Ende März 2002. Mit diesen Instrumenten sollen die verantwortlichen Entscheidungsträger rechtzeitig auf drohende Finanzierungslücken aufmerksam gemacht werden. Die Unterlagen dienen zudem der tranchenweisen Auszahlung der Bundesmittel an Swissair. Zweitens gibt die EFK gemeinsam mit dem Sachwalter die einzelnen Zahlungen frei. Bei diesen Entscheiden handelt es sich oft um schwierige Abgrenzungsfragen und um das Abwägen unterschiedlicher Interessen,
namentlich zwischen Bund, Sachwalter, Kantonen, Swissair und Crossair.
Zu Diskussionen Anlass gab die Frage der Finanzierung von Sozialplänen, als bekannt wurde, dass Swissair im Ausland Sozialplanleistungen entrichtete. Die EFK wurde Ende Oktober mit sogenannten „Indemnity Payments“ im Ausland konfrontiert. Die Aussenstellen der Swissair können ohne mitschreitende Kontrolle durch die Zentrale Zahlungen auslösen. Inwieweit es sich um sogenannte Sozialplankosten oder Schliessungskosten handelt,
konnte damals und kann auch heute nicht abschliessend beurteilt werden. Die Projektgruppe — S. 9 —unter der Leitung der EFK vertrat die Auffassung, dass Lohnfortzahlungen im Ausland zu leisten sind. Es muss jedoch abgeklärt werden, ob es sich um gesetzliche
Leistungen handelt, die nicht verhandelbar sind. Auch sind einzelne, besonders hohe Abgangsentschädigungen zu überprüfen. Letztendlich geht es darum, im Einzelfall zu
entscheiden, ob eine Zahlung im Interesse eines geordneten Übergangs auf die neue Airline zu leisten ist oder nicht.
An den wöchentlichen Sitzungen der Projektgruppe werden gegenseitig Informationen ausgetauscht und Abgrenzungsfragen behandelt. Die Pendenzenliste ermöglicht eine wöchentliche Standortbestimmung, erlaubt den Stand der Umsetzung der Massnahmen festzustellen und die Auftragserledigung durch Swissair und Crossair zu kontrollieren. Die Erfahrungen von Oktober bis Dezember zeigten, dass die in das Monitoring gesetzten Erwartungen erfüllt und dank der engen Begleitung durch die EFK zahlreiche Zahlungen in Millionenhöhe verhindert werden konnten.
Die insgesamt bewilligten Bundesdarlehen für die Finanzierung der Übergangslösung im Umfange von 1,45 Milliarden wurden mit 1 050 Millionen auf 2001 und mit 400 Millionen auf das Budgetjahr 2002 aufgeteilt. Per Ende 2001 wurden 900 Millionen abgerufen.
1.2Die Aufsicht über EXPO.02
Die EFK begleitet die EXPO.02 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages über die Finanzaufsicht. Die Jahresrechnung wird durch die statutarische Revisionsstelle revidiert. Die EFK übt ausschliesslich die Finanzaufsicht aus. Neben Sonderprüfungen nimmt die EFK Stellung zu den Quartalsberichten der Expo-Vereinsleitung zuhanden der Finanzdelegation der eidg. Räte (FinDel). Ende 2001 belief sich das finanzielle Engagement des Bundes auf insgesamt 718 Millionen. 58 Millionen entfallen auf die Defizitgarantie, 430 Millionen auf rückzahlbare Darlehen und 230 Millionen auf à-fonds-perdu-Beiträge sowie die
Finanzierung der Bundesprojekte. Anfangs 2002 hat der Bundesrat dem Parlament für die Überbrückung der Liquiditätslücke ein weiteres Darlehen von 120 Millionen mit
gleichzeitiger Umwandlung der Defizitgarantie in ein Darlehen beantragt. Damit erhöht sich das Engagement des Bundes auf 838 Millionen. Darin nicht enthalten sind weitere
Leistungen verschiedener Bundesstellen.
Im Berichtsjahr analysierte die EFK das strategische Controlling bei der EXPO.02 und die Abwicklung der vier Bundesprojekte. Eine der Hauptaufgaben des Controllings ist die Funktion als Frühwarnsystem. Die EFK konnte sich überzeugen, dass ein gut funktionierendes und aussagekräftiges Instrumentarium vorhanden ist.
— S. 10 —Mit der Botschaft des Bundesrates vom 8. Oktober 1999 und dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 wurde die Umsetzung der vier Bundesprojekte einer professionellen Organisation anvertraut, die von der Bundesverwaltung unterstützt wird. Unter der Leitung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wandte sich die neue Organisation an die Gruppe Rüstung, die über einschlägige Erfahrungen und Ressourcen verfügt. Nach dem das Erbe der EXPO.01 verarbeitet war, schuf die Organisation optimale Strukturen für das Management der Bundesprojekte. Für eine Dienststelle, die sich in erster Linie mit der Beschaffung von Rüstungsgütern beschäftigt, stellt das Management von Projekten im Kulturbereich eine besondere Herausforderung dar. Die EFK stellte fest, dass zur Erfüllung dieser Aufgabe besondere Anstrengungen unternommen wurden. Sie empfahl, die Projektleitung administrativ stärker zu unterstützen sowie die Koordination zwischen den lokalen Verantwortlichen, das Controlling und die Buchhaltung zu verbessern. So kann sie rasch auf Abweichungen reagieren und eine effiziente Ausgabenkontrolle gewährleisten.
Die Verantwortlichen veranlassten entsprechend den Vorschlägen der EFK, spezielle Prüfverfahren einzuführen. Diese Prüfverfahren werden zur Risikoverminderung des Projekt beitragen wie zum Beispiel der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Revision 36 Prozent der Kredite (18 Millionen) noch nicht durch definitive Vertragsabschlüsse abgesichert waren. Ferner war der Zusammenarbeitsvertrag mit EXPO.02 noch nicht unterzeichnet und Preiserhöhungen konnten infolge Termindrucks nicht ausgeschlossen werden. Aus Transparenzgründen schlug die EFK vor, alle direkt anrechenbaren Ausgaben den Bundesprojekten zu belasten, um die effektiven Kosten möglichst genau abzubilden. Dieser Vorschlag wurde nicht berücksichtigt. Die EFK wird im Rahmen der Nachprüfung auf diesen Punkt zurückkommen.
In ihren Stellungnahmen zu den Quartalsberichten der Vereinsleitung, welche umfassend Chancen und Risiken des Projektes darstellten, strich die EFK jeweils die Unsicherheiten bei den Einnahmenschätzungen hervor und machte auf die drohenden Liquiditätsengpässe aufmerksam.
1.3Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender
Die EFK hatte in ihrem Bericht auf zahlreiche Managementprobleme im Asylbereich des Kantons Waadt hingewiesen. Einige Korrekturmassnahmen waren bereits von der Waadtländer Stiftung für die Aufnahme Asylsuchender (FAREAS) in Renens eingeleitet worden. Die EFK hatte weitere Empfehlungen abgegeben, um das interne Kontrollsystem sowie der Qualität des Informationsflusses auf allen Stufen zu verbessern. Die EFK schätzte zudem, dass der Kanton zwischen 1995 und 2000 ungefähr 22 Millionen zu viel Bundesbeiträge erhalten hatte. In der Zwischenzeit nahm das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), das die — S. 11 —EFK bei der Revision übrigens aktiv unterstützt hatte, unverzüglich mit den Behörden des Kantons Waadt Kontakt auf, um sowohl für die finanziellen wie auch für die organisatorischen Probleme eine Lösung zu finden. Die Gruppe «Avenir» sollte zukunftsträchtige Lösungen im Organisations- und Managementbereich finden. Die Gruppe «Finances» hatte die Höhe und die Modalitäten der Rückzahlung durch den Kanton zu bestimmen.
Die Kantonsvertreter in der Gruppe «Avenir» erklärten sich bereit, die von der EFK festgestellten Funktionsstörungen zu beheben. In der Gruppe «Finances» hatte der Kanton Waadt die Schätzungsmethode der EFK zur Ermittlung der geschuldeten 16 Millionen anerkannt. Er beanstandete den von der EFK genannten Betrag von sechs Millionen. Dieser betraf den Zeitraum, welcher nicht von der EFK kontrolliert worden waren. Aus verschiedenen, gemäss BFF ungerechtfertigten Gründen, weigerte sich der Kanton Waadt, die volle Verantwortung für die begangenen Fehler zu übernehmen. Die Entdeckung neuer Fehler in den Abrechnungen des ersten Quartals 2001 wie zu viel fakturierte Fürsorgefälle bewies einmal mehr, dass die Rückerstattungsforderungen des Bundes berechtigt waren.
Schliesslich einigten sich die Parteien über eine abschliessende Vergleichszahlung von 18 Millionen bis zum 31. Dezember 2001. Die vom BFF anerkannte Summe entspricht dem Betrag, der einmütig und unter Verzicht auf weitere langwierige und allen Parteien abträgliche Verfahren festgelegt werden konnte. Der Kanton Waadt hat diesen Betrag dem Bund im Dezember 2001 zurückbezahlt.