Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2001
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
1.5.2Revision der konsolidierten Jahresrechnung 2000
Die EFK konnte die Ordnungsmässigkeit der konsolidierten Jahresrechnung 2000 -
allerdings mit drei Einschränkungen - bestätigen. Sie musste darauf hinweisen, dass eine schriftliche rechtsgültige Vereinbarung mit dem Bund über die Schadensregelung bei Feuer, Wasser, Diebstahl oder Explosion nicht besteht. Rückstellungen zur Abdeckung dieser Risiken hat der ETH-Rat nicht gebildet. Auch die Verpflichtungen im Vorsorgebereich gegenüber pensionierten Professorinnen und Professoren sowie deren Hinterlassenen sind mit dem Bund nicht geregelt, und für eine mögliche Übernahme dieser Leistungen wurden auch keine Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene Forschungsprojekte enthalten stille Reserven. Die EFK verlangte, dass diese Rückstellungen in Verpflichtungen und Kreditreste aufzuteilen sind. Schliesslich hat die EFK in ihrem Bestätigungsbericht zur Jahresrechnung der Eidg. Technischen Hochschule Lausanne festgehalten, dass das interne Kontrollsystem (IKS) zu verbessern ist.
Für die künftige Rechnungsdarstellung und Bewertung des ETH-Bereiches sind verschiedene Fragen wie beispielsweise die Bilanzierung der Immobilienwerte oder die Absicherung der allgemeinen betrieblichen Risiken zu klären. Die EFK hat zudem darauf hingewiesen, dass der Beitrag des ETH-Bereiches an das fehlende Deckungskapital und die Verpflichtung zum Teuerungseinkauf für laufende Renten der ehemaligen Mitarbeitenden des ETH-Bereiches noch nicht geregelt ist.
Die ETH und die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) haben gemeinsam Lösungen für die offenen Fragen erarbeitet. Im Rahmen der Abschlussprüfungen der Rechnung 2001 wird festzustellen sein, ob die Einschränkungen und Hinweise noch nötig sind.
— S. 15 —1.6Abschlussprüfung der Staatsrechnung 2000
Die EFK prüfte die vom Bundesrat mit Botschaft vom 4. April 2001 dem Parlament unterbreitete Staatsrechnung für das Jahr 2000 mit Finanz- und Erfolgsrechnung, Bilanz und Sonderrechnungen. Die Finanzrechnung schloss mit einem Einnahmenüberschuss von 4,6 Milliarden ab. Die Erfolgsrechnung ergab einen Ertragsüberschuss von 1,5 Milliarden. Der Bilanzfehlbetrag ging damit auf 70,4 Milliarden zurück. Die EFK hat dem Parlament empfohlen, die Rechnung zu genehmigen. Sie musste indessen auf einige Aspekte hinweisen, welche für die Beurteilung des Rechnungsabschlusses von Bedeutung sind.
So wurden im Rechnungsjahr 2000 Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse des Bundes (PKB) und der bis Ende 1997 aufgelaufene Fehlbetrag der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) von insgesamt 11,1 Milliarden neu in die Passiven aufgenommen, was zu einer entsprechend höheren Verschuldung des Bundes führte. Gleichzeitig wurde dieser Betrag als aktivierte Ausgaben auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Nach einer Abschreibung von 1,6 Milliarden wurde per Bilanzstichtag damit noch ein fiktiver Vermögensposten von 9,5 Milliarden bilanziert. Der Fehlbetrag des Bundes beziehungsweise Verlustvortrag würde entsprechend höher ausfallen und sich auf rund 80 Milliarden belaufen.
Ein weiterer Hinweis betraf den Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FEG). Vorschüsse und Darlehen im Betrag von 816 Millionen wurden aufgrund der geltenden Regelung nicht über die Finanzrechung des Bundes verbucht, sondern durch die Bundestresorerie direkt zulasten von entsprechenden Bilanzpositionen ausbezahlt. Der Einnahmenüberschuss des Bundes wäre bei einer Verbuchung über die Finanzrechnung um den erwähnten Betrag tiefer ausgefallen. Zudem musste die EFK darauf hinweisen, dass der in der Bundesbilanz aktivierte Tresorerie-Vorschuss an den FEG von 1,1 Milliarden in der Bilanz des Fonds nicht durch Aktiven gedeckt ist. Ähnlich lautende Einschränkungen verfassten die externen Kontrollstellen zu den Jahresrechnungen der beiden Erstellergesellschaften BLS AlpTransit AG und Gotthard AlpTransit AG.
Den dritten Hinweis schliesslich machte die EFK über die Rechnungslegung des ETH-Bereiches. Die EFK prüfte im Berichtsjahr zum ersten Mal seit der Verselbständigung die Jahresrechnung des ETH-Rates, der Eidg. Technischen Hochschulen und der Forschungsanstalten (vgl. Ziff.1.5.2). Verschiedene Fragen wie die Regelung im Vorsorgebereich gemäss Dozentenverordnung, die Bildung von Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene Forschungsprojekte oder die Eigentumsverhältnisse bezüglich Immobilien konnten für den Rechnungsabschluss des Bundes noch nicht entschieden werden. Die finanziellen Auswirkungen dieser Sachverhalte auf die Staatsrechnung 2001 konnten daher nicht beurteilt werden.
— S. 16 —Die FLAG-Ämter werden im Rahmen der Abschlussprüfung der Staatsrechnung nicht flächendeckend, sondern gestützt auf Risikoüberlegungen geprüft. Im Berichtsjahr prüfte die EFK drei FLAG-Ämter. Am häufigsten musste die Aussagekraft der Kosten- und Leistungsrechnungen beanstandet werden. Die Schwachstellen sind der Projektleitung FLAG bekannt und werden durch die EFV bearbeitet.
Die EFK begrüsst die Neukonzeption des Rechnungsmodells des Bundes. Mit diesem Projekt können die Schwachstellen, welche bei den Abschlussprüfungen jeweils festgestellt werden mussten, beseitigt werden. Die EFK arbeitet mit beratender Stimme in der Projektorganisation mit und stellt damit sicher, dass die Anliegen der Finanzaufsicht und der Revision berücksichtigt werden.
1.7Informatikprüfungen
1.7.1.Reorganisation der Bundesinformatik
Die Bundesinformatik befindet sich mit NOVE-IT in einem einschneidenden Veränderungsprozess. Mit NOVE-IT wurde der Rahmen für eine optimale Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie in der Bundesverwaltung geschaffen. Die EFK teilt die Meinung des Informatikstrategieorgan Bund (ISB), dass NOVE-IT tiefgreifende Veränderungen zur Folge hat und dass Effizienzsteigerungen und Flexibilisierung zwingend für die Begrenzung der Kosten und die Finanzierung neuer Entwicklungen sind. Die EFK prüfte Projekte sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsbezügern. Sie analysierte zudem das Gesamtprojekt NOVE-IT und die Projektbegleitung.
Die Prüfungen zeigten, dass NOVE-IT bei den Leistungserbringern dank grossem Einsatz aller Beteiligten planmässig und erfolgreich umgesetzt wird. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) leidet allerdings an einem akuten Ressourcen- und Personalproblem. Im Mai 2001, dem Zeitpunkt der Prüfung, herrschte ein Mangel an erfahrenen Mitarbeitenden. Mit der Zentralisierung der Informatikdienste des Eidg. Finanzdepartementes im BIT verliessen zahlreiche Spezialisten den Bund. Die Vakanzen konnten angesichts des ausgetrockneten Arbeitsmarktes nicht vollständig besetzt werden. Falls diese Entwicklung nicht gestoppt und in eine positive Richtung geleitet werden kann, wird die Lage kritisch. Schliesslich befürchtet die EFK, dass wegen dem rasanten technischen Wandel in der Informatik und Telekommunikation sowie neuer Bedürfnisse der Benutzer die Einsparungen beziehungsweise Effizienzgewinne von NOVE-IT nach Abschluss des Projektes nicht nachgewiesen werden können.
— S. 17 —Bei den Leistungsbezügern ist die Zentralisierung und Überführung der Informatik zu den Leistungserstellern weitgehend abgeschlossen. Die IT-Fachleute wurden an die Leistungsersteller abgetreten. Die verlangten Leistungen konnten wegen der erwähnten Ressourcenprobleme und als Folge des Mehraufwandes aus der Umsetzung von NOVE-IT nur dank überdurchschnittlichem Einsatz der Mitarbeitenden erbracht werden. Die mit NOVE-IT geschaffenen neuen Rollen und Gremien wurden bei allen geprüften Ämtern geschaffen und auch implementiert. Die Wirksamkeit der neuen Strukturen und Prozesse könnte noch verbessert werden, wenn der Kulturwechsel – neue Rollen in den Bundesämtern, Unterstützung durch die Leistungsersteller - von den Benutzern besser verstanden und gelebt
würde. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Partner und Gremien sollte auf Stufe Departement weiter gefördert und gepflegt werden. Die neuen Funktionen bei den
Leistungsbezügern sollte im Departement koordiniert und intensiv unterstützt werden.
Mit der Analyse des Projekts NOVE-IT wollte die EFK abklären, ob die Voraussetzungen für die Messung der Zielerreichung vorhanden sind. Auch wurden das System der internen Kreditverwaltung und –kontrolle sowie die Beschaffung von Dienstleistungen und Hardware überprüft. Grosse IT-Projekte in Verwaltungen und in der Privatwirtschaft leiden alle unter ähnlichen Problemen. Viele Schwierigkeiten hängen mit der Komplexität und mit der
Schnelllebigkeit der Informatik- und Telekommunikationstechnologien zusammen. Empfehlungen wurden zur Evaluierbarkeit des Projektes, zum Controlling und zu den Beschaffungen gemacht.
NOVE-IT wird mit externer Unterstützung realisiert. Drei verschiedene Beratungsfirmen erstellten Abschlussberichte über die 3. Phase „Planung“ von NOVE-IT. Die Berichte enthalten Einschätzungen zum Projektstand und den Chancen und Risiken sowie Beurteilungen der Zielerreichung. Defizite wurden bei der Unterstützung durch die Führung auf allen Stufen, beim Change Management sowie bei der Projektkultur ausgemacht.
Die Zusammenarbeit mehrerer Beratungsfirmen im gleichen Aufgabenbereich war für die Beteiligten nicht immer einfach.
Die FinDel unterbreitete dem Bundesrat gestützt auf die Prüfungen der EFK verschiedene Fragen zu den Chancen und Risiken, dem Projektstand und Zielerreichung, den Kosten und zum Veränderungsprozess von NOVE-IT. In seiner Antwort klärte der Bundesrat unter anderem die Frage des Marktauftritts der Leistungserbringer ab und gab bekannt, dass er einen bundesrätlichen Informatikausschuss eingesetzt hat.
NOVE-IT bleibt ein Schwerpunkt der Informatikrevison der EFK. Die Prüfungen beschränken sich gemäss Artikel 13 der Informatikverordnung dabei nicht nur auf Anwendungen im Finanzbereich, sondern umfassen auch die Infrastruktur, Sicherheitsaspekte, Informatikprozesse — S. 18 —und die Tätigkeiten der Leistungsbezüger und -erbringer sowie der Strategieorgane.