Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2001
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- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
1.7.2Standard-Buchhaltungssoftware SAP/BV-Plus
Die Software SAP (Systeme, Anwendungen, Produkte) gewinnt in der Bundesverwaltung zunehmend an Bedeutung. Auch im Berichtsjahr sind wiederum mehrere Ämter auf SAP umgestiegen. Die EFK prüfte im Jahr 2001 bei zehn Bundesämtern in verschiedenen Departementen den Einsatz dieser Standard-Software. Schwerpunkte der Prüfungen waren das Finanz- und Personalwesen sowie technische Aspekte im Umfeld des SAP-Systems. Ziel war, den Verantwortlichen eine zusammenfassende Beurteilung mit den entsprechenden Benchmarks abzugeben und sie auf Risiken hin zu sensibilisieren. Geprüft wurden die Module Finanzen und Personal mit der Schnittstelle zwischen Dienststellen- und Zentralbuchhaltung sowie das IKS im organisatorischen und technischen Bereich. Miteinbezogen wurde ebenfalls das Referenzmodell REFICO für die Dienststellen-buchhaltung. Die EFK stellte fest, dass die Bereiche im Finanzwesen ordnungsgemäss implementiert und geführt wurden. Die Grundeinstellungen wurden gemäss dem REFICO-Standard angewendet.
Hinweise und Empfehlungen wurden im Bereich des IKS, des Controlling sowie der
Stammdatenpflege angebracht.
Bei der Systemtechnik wurden vor allem die Zugriffsberechtigungen und die -konzepte geprüft. Verbesserungsmöglichkeiten ortete die EFK bei der Pflege der Berechtigungen, der Archivierung, der Parametrisierung und den Einstellungen im Modul Finanzen.
Da auf den 1. Januar 2001 in der Bundesverwaltung das neue Personalinformationssystem BV-Plus eingeführt wurde, unterzog die EFK verschiedene Ämter einer besonderen Prüfung. Insgesamt konnte der Verwaltung unter Berücksichtigung des ausserordentlichen Arbeitseinsatzes ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Die Lohnverarbeitungen funktionieren ordnungsgemäss. Angesichts der grossen Datenmengen kommt dem IKS eine besondere Bedeutung zu. Die EFK betonte deshalb die Notwendigkeit klarer Dokumentationen über Mutationen und die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips. Diesen Aspekten ist noch nicht überall vollumfänglich Rechnung getragen worden. Als Mangel erkannte die EFK Lücken in den Nachkontrollen der Lohnverarbeitungen. Da kein Lohnjournal mehr erstellt werden kann und auch das Mutationsjournal für pauschale Kontrollen nicht geeignet ist, fehlen den Dienststellen effiziente Kontrollinstrumente. Auch bestehen noch keine aussagekräftigen Lohnrekapitulationen für Controlling- und Budgetierungsarbeiten. Bei Ämtern ohne SAP-Buchhaltung mit automatischer Überleitung der Lohndaten in die Finanzbuchhaltung konnten die verbuchten Daten nicht schlüssig mit den Lohnabrechnungen abgestimmt — S. 19 —werden. Beim Eidg. Personalamt (EPA) sind Projektteams im Einsatz, die Lösungen für die aufgeworfenen Probleme erarbeiten.
1.8Querschnittsprüfungen bei den Finanzinspektoraten des Bundes
Die EFK hat gemäss Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) die Wirksamkeit der Finanzinspektorate der Bundesverwaltung zu überwachen. Gestützt darauf hat sie die Kontrolltätigkeit von zwölf Inspektoraten und einem Revisorat überprüft. Anhang 2 enthält eine Liste sämtlicher interner Finanzinspektorate in der Bundesverwaltung.
Die geprüften Inspektorate erfüllen zum grossen Teil die Voraussetzungen zur wirkungsvollen Umsetzung ihrer Prüfaufträge. Die fachtechnische Kompetenz für eine qualitativ gute Arbeit ist vorhanden. Die Mitarbeitenden der Finanzinspektorate verfügen über eine fundierte Ausbildung und häufig auch über eine langjährige Erfahrung im Revisionsbereich.
Die Prüfungen werden von Ausnahmen abgesehen nach den Regeln des Berufsstands durchgeführt. Die Aufgaben der Inspektorate sind in den entsprechenden Ämtern bekannt und die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Geprüften kann als gut bezeichnet werden. Insgesamt wird die Arbeit der Finanzinspektorate geschätzt.
Die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung wird durch die nachfolgenden Umstände eingeschränkt, und im Einzelfall bestehen Optimierungsmöglichkeiten:
ƒ Die Inspektorate müssen über genügend Personalressourcen verfügen, um ihre Aufga-
ben wirkungsvoll erfüllen zu können. Bei den geprüften Inspektoraten handelt es sich zum grossen Teil um kleine Einheiten mit einer oder zwei Personen. Angesichts der komplexen Aufgabengebiete und der abzudeckenden Finanzvolumen erachtet die EFK solche kleinen Inspektorate für eine optimale Aufgabenwahrnehmung an der unteren Grenze bemessen. Erfahrungen zeigen, dass ein Finanzinspektorat für eine optimale professionelle und wirkungsvolle Arbeit eine Mindestgrösse von drei Stellen aufweisen sollte.
ƒ Kernaufgaben der Inspektorate sind ergebnis- und verfahrensorientierte Prüfungen.
Häufig konkurrenzieren diese Prüfungen mit ad hoc Aufträgen der Amtsleitung wie Beratungen, Analysen und Stellungnahmen. Je nach Inspektorat absorbieren diese Sonderaufgaben einen nicht unwesentlichen Teil der Ressourcen, was dazu führt, dass die Kernaufgaben gemäss Geschäftsordnung nicht im gewünschten Masse erfüllt und die Jahresplanung nicht eingehalten werden können.
— S. 20 —ƒ Die Jahres- beziehungsweise die Prüfungsplanungen der Finanzinspektorate erfolgen
heute zum Teil aufgrund der Fachkompetenzen der Mitarbeitenden und nicht nach den bestehenden Risiken. Eine systematische Risikoanalyse als Grundlage der Arbeit ist nicht durchwegs vorhanden. Eine solche Analyse ist jedoch die Voraussetzung, dass die Hauptrisiken im Prüfprogramm auch berücksichtigt werden.
ƒ Einzelne Inspektorate befinden sich noch in der Aufbauphase und verfügen über be-
schränkte Ressourcen. Die verschiedenen Verfahren und Prozesse (u.a. Prüfungsplanung, -vorbereitung, -durchführung, Berichterstattung und Folgeprüfung) sind deshalb noch nicht überall definiert und schriftlich festgehalten.
ƒ Die Zusammenarbeit zwischen den Inspektoraten und der EFK wird von allen Seiten als
gut bezeichnet. Sie ist jedoch wenig institutionalisiert. Die Finanzinspektorate erwarten von der EFK eine starke Fachführerschaft mit Aus- und Weiterbildungsangeboten, gemeinsamen Prüfungen sowie vermehrter Beratung und Unterstützung.
Die EFK ist sich ihrer gesetzlichen Verantwortung gegenüber den Inspektoraten bewusst. Seit 2001 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inspektorate systematisch an den internen Weiterbildungsprogrammen der EFK teilnehmen. Im Rahmen eines zweiwöchigen Seminars im November 2001 wurden mit dem gesamten Inspektoratspersonal verschiedene Risikoanalysemodelle besprochen und die Rolle untersucht, die den Inspektoraten in diesem Bereich obliegt. Die EFK schrieb ausserdem eine Stelle aus, mit der die fachliche Unterstützung der Inspektorate ausgebaut werden soll.
1.9Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen
Die erste gesamtschweizerische Fachtagung der kantonalen Finanzkontrollen und der EFK machte deutlich, dass im Bereich der Revision der öffentlichen Haushalte ein grosses Synergiepotenzial besteht. Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ist heute unverzichtbar, um die Verwendung von Bundesbeiträgen in Form von Finanzhilfen, Darlehen und Vorschüssen an die Kantone effizient zu prüfen. Vor allem die Abläufe in den Bereichen Asyl, Direktzahlungen oder Krankenkassenprämien sind eingehend analysiert worden.
Ein weiteres wichtiges Thema dieser Konferenz betraf die Risiken in den Informatikbeziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Die Prüfungen der EFK in diesem Bereich zeigten, dass die Zusammenarbeit zu verbessern ist und die Informatikbeziehungen zwischen Bund und Kantonen zu harmonisieren sind.
Solche Verbesserungen dürften die Informatiksicherheit und die Rentabilität der umfangreichen Investitionen im Informatikbereich erhöhen.
— S. 21 —Die EFK konnte bereits feststellen, dass in einigen Informatikprojekten der Dialog zwischen den verschiedenen Gremien vertieft worden ist. Die noch nicht lückenlose Definition der Informatikstrategien wird erst nach der Einsetzung eines Informatikstrategieorganes durch die Behörden vervollständigt werden können. Es muss bezweifelt werden, ob die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) diese Aufgabe übernehmen könnte. Sie hatte zwar vor allem im Bereich Telekommunikation, Verhandlung mit den Informatiklieferanten und Entwicklungsmethoden eine wichtige Pionierrolle gespielt. Diese Institution müsste mit zusätzlichen Kompetenzen und Mitteln ausgestattet werden, um die Informatikstrategien der verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Departemente effizient zu koordinieren.
Im Laufe des Jahres 2001 bildeten die EFK mit kantonalen Finanzkontrollen gemischte Arbeitsgruppen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Bundessteuern. Die Arbeitsgruppe Bundessteuern schuf ein Instrumentarium, um das Erhebungsverfahren der direkten Bundessteuer (10 Milliarden Einnahmen pro Jahr) zu analysieren und die damit zusammenhängenden Risiken und Revisionsarbeiten zu dokumentieren.
1.10Wirtschaftskriminalität und Kartellabsprachen
Die EFK verfolgt die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität in der öffentlichen Verwaltung mit grosser Aufmerksamkeit. Einerseits sind diese Fälle wichtige Indikatoren für die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme. Andererseits tragen sie dazu bei, die Verantwortlichen für Betrugsrisiken zu sensibilisieren und verbessern damit die Prävention.
2001 war geprägt von der Festnahme eines BIT-Angestellten, der verdächtigt wurde, über Jahre hinweg mehrere hunderttausend Franken veruntreut zu haben. Dieser Betrug wurde erst entdeckt, nachdem ein Bankinstitut ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Dieser Fall bestätigt einmal mehr, dass eine Vielzahl von Betrugs- oder Korruptionsfällen nur auf Grund von Hinweisen Dritter aufgedeckt wird. Die EFK hat die Bedeutung der Problematik erkannt und nimmt jeden Hinweis und jede Information ernst. Sie schliesst sich der Einschätzung des europäischen Zusammenschlusses der internen Revisoren (ECIIA) an, der unterstreicht, wie wichtig die Rolle der internen Inspektoraten bei der Betrugsbekämpfung und der Schaffung eines betrieblichen Informationsverfahrens ist. Die Revisoren sind ja nicht in die Hierarchie eingebunden und können daher einem Angestellten, der sie auf strafbare Machenschaften aufmerksam machen möchte, einen angemessenen Schutz bieten.
Die Wettbewerbskommission erstattete wegen einer Kartellabsprache im Zusammenhang mit Fassadenrenovationen am Schweizerischen Landesmuseum gegen vier Berner Bauunternehmen Anzeige. Die vier Unternehmen hatten sich nachweislich untereinander abgesprochen, — S. 22 —um den Wettbewerb auszuschalten. Nach der Intervention der Wettbewerbskommission wurde der Auftrag an ein Drittunternehmen vergeben. Dieses Beispiel bestätigt erneut, dass Kartellabsprachen bestehen. Die EFK hatte in ihren Berichten schon oft darauf hingewiesen (zum Beispiel bezüglich der Baustellen für die Arteplages der
EXPO.02, vgl. Ziff. 2.6.4 des Tätigkeitsberichts 2000). Bisher konnte sie diese Risiken jedoch noch nie mit konkreten Beispielen belegen. Dieser Fall veranschaulicht ausserdem, wie wichtig schärfere Sanktionsmöglichkeiten für die Wettbewerbskommission wären. Weil solche Sanktionsmöglichkeiten fehlten, wurden im vorliegenden Fall die betroffenen Unternehmen lediglich verwarnt.
2Prüfungen in den Departementen und der Bundeskanzlei
Im ersten Semester prüft die EFK jeweils schwergewichtig die Jahresabschlüsse der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft und die seiner Betriebe sowie zahlreicher
angeschlossener Organisationen. Insgesamt sind es rund 70 Mandate (vgl. Anhang 3). Die Bestätigungsberichte dienen den Finanzkommissionen und dem Parlament als Grundlage zur Abnahme der Staatsrechnung. Die nachstehenden Sachverhalte enthalten Ergebnisse verschiedener Prüfungen im Rahmen der Abschlussrevisionen und der Finanzaufsicht.
Eine vollständige Liste der durchgeführten Prüfungen findet sich im Anhang 1.
Die verschiedenen Feststellungen beschlagen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2000 und 2001, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der EFK bereit umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahr 2002 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.
2.1Bundeskanzlei
Die EFK stellte fest, dass die Aufträge noch nicht durchwegs im Einklang mit den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben wurden. Die EFK hat empfohlen, Weisungen über die Vergabe von Aufträgen mit einer Summe von weniger als 50 000 Franken auszuarbeiten. Ferner müssen Vertragsbestimmungen und die Auftragsvergabe für Dritte nachvollziehbar sein.
— S. 23 —2.2Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Die Ergebnisse der Inspektion bei der Schweizerischen Botschaft in Lissabon sind gut ausgefallen. Gegenstand der Prüfung bildeten das Rechnungswesen, der Personalbestand, die Investitionen und Betriebsaufwendungen sowie der administrative Bereich. Die Lohnkosten machen den grössten Teil der Betriebsausgaben einer Auslandvertretung aus. Die EFK stellte fest, dass versetzbares Schweizer Personal wesentlich teurer ist als gleichwertig ausgebildetes Lokalpersonal sowohl im Sekretariatsbereich als auch in Sachbearbeiterfunktionen. Nicht nur könnten Kosten eingespart werden, auch die Risiken von Know-How-Verlusten bei Versetzungen liessen sich verringern.
Die EFK prüfte die Einführung der neuen Informatikprozesse bei der Abteilung Telematik des EDA. NOVE-IT wird planmässig und erfolgreich umgesetzt. Da die Unterstützung der Benutzer und die Problemlösung während der Umsetzung Vorrang hatten, werden diese Prozesse auch optimal geführt, sind messbar und gut bewirtschaftet. Die Personalführung, die Neuorientierung der Mitarbeitenden im Systembereich und die Überwachung der nicht finanzrelevanten Prozesse mussten hingegen in den Hintergrund gestellt werden. In diesen Bereichen liegt noch ein Verbesserungspotential vor. Die Prozesse werden mit
IT-spezifischen Leistungsmessungen überwacht, nicht aber mit finanzrelevanten und strategischen Grössen. Die Empfehlungen der EFK wurden entgegengenommen. Die Umsetzung der Empfehlungen wurde bereits in die Wege geleitet.
2.3Eidgenössisches Departement des Innern
Die Prüfungen bei der Meteo Schweiz ergaben, dass die Buchführung und Jahresrechnung 1999 den massgeblichen Vorschriften des Bundesrechnungswesens entsprechen. Die Vollständigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung konnte allerdings nicht bestätigt werden, da einerseits die Leistungen zwischen den Dienststellen noch nicht verrechnet wurden und andererseits die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen als Folge der fehlenden Anlagenbuchhaltung nur geschätzt werden konnten. Zuden konnten die Personalkosten nur beschränkt auf die einzelnen Produktegruppen umgelegt werden, weil die Leistungszeiterfassung noch nicht eingeführt ist. Meteo Schweiz teilte der EFK mit, dass die offenen Punkte bis Mitte dieses Jahres behoben sein werden.
Als Revisionsstelle prüfte die EFK die Buchführung und die Jahresrechnung des Schwei- zerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF).
Buchführung und Jahresrechnung entsprechen dem Gesetz und den Statuten. Die EFK hat aber auf die Grundsätze der Klarheit und Stetigkeit hingewiesen. Jeder Jahresabschluss soll nach den gleichen Grundsätzen bezüglich Darstellungs- oder Bewertungsprinzip erstellt — S. 24 —werden. Der SNF wickelt die Zahlungen der Verpflichtungen aus Gesuchszusprachen mit der Kreditorenbuchhaltung ab. Die neue Buchhaltungssoftware weist in diesem Bereich noch Schwächen auf. Die Nachbesserung ist zusammen mit dem Lieferanten anzugehen. Der SNF sicherte in seiner Stellungnahme zu, die Schwachstellen unverzüglich zu beheben.
Ziel der Revision beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war eine Bestandesaufnahme im Informatikbereich und die Erfassung der Risiken im SAP R/3-System. Die Prüfungen ergaben, dass die Buchungsparameter den Zielen des Modells entsprechen, das den Buchhaltungen der Dienststellen als Referenz (REFICO) dient. Das BSV beauftragte das SAP-Kompetenzzentrum des BIT mit einer Stellungnahme zu den EFK-Empfehlungen über die Installation und Akkreditierung der Systeme. Das SAP-Kompetenzzentrum änderte mehrere Parameter im Sinne der Empfehlungen. Das SUSA-Projekt (Konzept der Zugriffsrechte) dürfte im ersten Halbjahr 2001 insbesondere den Nachweis der Prüfspuren erleichtern. Die EFK prüfte beim BSV auch die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 1999, die Aufsicht über die 2. Säule sowie das IKS bei den Betriebsbeiträgen an Werkstätten für Invalide. Sie stellte fest, dass die kontrollierten Bereiche ordnungsgemäss geführt wurden. Die seit der letzten Revision eingeleiteten Massnahmen wirkten sich positiv aus. Bei der Aufsicht über die beruflichen Vorsorge wurde gestützt auf die Empfehlungen der EFK das Zweitvisum eingeführt. Bei der Überwachung der Pendenzen und bei der Aufsicht werden zudem neu alle Vorsorgeeinrichtungen nach Eingang der Berichterstattung nach dem Vier-Augen-Prinzip einer Risikoanalyse unterzogen. Diese Massnahmen stärken das IKS. Die EFK verlangte die Verbesserung des IKS im Bereich der Betriebsbeiträge an Werkstätten für Invalide. So sind das Controlling zur Überwachung der Zahlungsflüsse zwischen Bundesamt und Zentraler Ausgleichskasse sowie die formalisierte
Doppelunterschrift für Akonto- und Schlusszahlungen einzuführen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wartet mit der Rückforderung von Bau- und Betriebsbeiträgen von 8,8 Millionen per Juni 2000 an Suchtinstitutionen zu, bis das neue Finanzierungsmodell in Kraft gesetzt sein wird. Die bisherige nicht-rechtskonformen Beitragspraxis wurde als „vorläufige Massnahme“ bis zur Verabschiedung des erwähnten neuen Modells vom Bundesrat genehmigt und dem Parlament auch mitgeteilt. Auf Ende 2001 hat das BSV einen Bericht an den Bundesrat in Aussicht gestellt.
Die EFK revidierte das personelle Rechnungswesen BV-Plus des Bundesamtes für Gesundheit. Die Revision betraf schwerpunktmässig die Abläufe, das IKS, das Mutationswesen und die Verbuchung der Lohndaten. Gesamthaft gesehen konnte sich die EFK überzeugen, dass der Lohn im BAG ordnungsgemäss verarbeitet wird. Mängel zeigten sich im IKS, da die Erfassung und die Verarbeitung der Lohndaten nicht kontrolliert werden können. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, die diese Fragen angehen soll. Die EFK hat — S. 25 —festgehalten, dass dem EPA hier eine Führungsrolle zukommt. Ferner sind die Verbuchung der Personalabrechnung bei der Pensionskasse und der Quellensteuerprovision zu bereinigen. Schliesslich wird das BAG periodisch prüfen, ob unbekannte Benutzeridentifikationen vorkommen. Das Amt hat gegenüber dem zuständigen Kompetenzzentrum BIT schriftlich festgehalten, dass es keine Verantwortung für Personen übernimmt, die nicht von ihm eine Zugriffsberechtigung erhalten haben.
2.4Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Die geprüften Aufwendungen der Bundeskriminalpolizei stehen mit den Grundsätzen der richtigen Rechtsanwendung, der Sparsamkeit und der rechnerischen Richtigkeit in Einklang. Die EFK hat auf die Einhaltung der Vorschriften der monatlichen Kassa-Abschlüsse sowie auf die jährlich durchzuführenden Kassenkontrollen hingewiesen. Der Einhaltung dieser Vorschriften kommt als Folge des zunehmenden Kassenverkehrs eine noch grössere Bedeutung zu.
Das Risiko für die im „verdeckten“ Einsatz stehenden Fahrzeuge wird durch eine private Versicherungsgesellschaft abgedeckt. Die EFK regte an, den Schadenverlauf während einer Pilotphase zu beobachten und mit den Versicherungsprämien zu vergleichen. Sollte sich zeigen, dass diese höher ausfallen als die effektiven Schadenskosten, ist abzuklären, ob der Bund diese Risiken nicht im Rahmen der Eigenversicherung selber übernehmen kann.
Auch im Dienst für Analyse und Prävention des Staatsschutzes ist die ordnungsgemässe Verwendung der Mittel gewährleistet. Die EFK wies darauf hin, dass bei den Zahlungen an Informanten alle Transaktionen lückenlos durch Vorgesetzte unterschriftlich zu bestätigen sind. Im Rahmen der Staatsschutzentschädigungen leistete der Bund für die von den Kantonen erbrachten Leistungen Pauschalabgeltungen im Gesamtbetrag von 6,5 Millionen.
Jährlich überprüft das Bundesamt für Polizei die Entwicklung dieser Ausgaben. Stichprobenweise wird kontrolliert, ob die Angaben der Kantone mit der Aufgabenerfüllung übereinstimmen. Im Revisionszeitpunkt lagen keine Ergebnisse vor, obwohl für das Jahr 2000 drei Kantone für eine eingehendere Überprüfung vorgemerkt waren. Wie aus der Stellungnahme des Bundesamtes hervorgeht, rechtfertigten sich die ausbezahlten Abgeltungen.
— S. 26 —Die EFK führte eine Revision im Asylbereich beim Kanton Aargau durch und überprüfte die Rückerstattungspraxis des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF). Die Revision des Asylbereichs im Kanton Aargau ergab insgesamt ein gutes Resultat. Die Personenkontrollen und –mutationen im Kanton funktionieren gut. Das Abrechnungswesen ist im Bereich der kantonalen Unterkünfte unproblematisch. Es besteht hingegen ein Risiko, dass die Nettolöhne von Asylsuchenden in den BFF-Quartalsabrechnungen der Gemeinden nicht korrekt abgerechnet werden. Dieses Risiko ist bei den „selbständigen“ Gemeinden grösser als bei den vom Kanton „betreuten“ Gemeinden. Bei der zuständigen Asylbewerberbetreuung steht für die Rechnungskontrolle der Gemeinden lediglich eine Person zur Verfügung. Gemäss Stellungnahme des BFF will der Kanton die nötigen personellen Ressourcen für die Kontrollen zur Verfügung stellen. Anlässlich der Besprechung mit verschiedenen Vertretern des Kantons zeigte sich, dass bei den Gemeinden Anreize geschaffen werden sollten, damit diese ein Interesse haben, die Nettolöhne korrekt abzurechnen. Die kantonale Verwaltung prüft nun diese Frage.
Die Fremdenpolizei des Kantons Aargau hat die Rechtmässigkeit der Rückerstattungs-praxis von Sozialhilfegeldern des Bundes in einem konkreten, noch nicht abgeschlossenen Fall in Frage gestellt. Die EFK konnte sich vergewissern, dass die vom BFF vertretenen Leitplanken für die Rückerstattungspraxis rechtmässig sind und im vertretbaren Ermessensbereich liegen.
2.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-
schutz und Sport
Auf Ersuchen des Generalsekretariates prüfte die EFK die Schlussabrechnung Armee-Muba 2000. Auch die spezifischen Vorgaben der Projektleitung und des
Generalsekretariates wurden in die Prüfung miteinbezogen. Die EFK stellte fest, dass der Bereich buchhalterisch ordnungsgemäss geführt wurde. Zum Sponsoring vertritt die EFK den Standpunkt, dass die Verträge für Sachsponsoring klarer abzufassen sind, damit die provisionsberechtigten Beträge und Elemente eindeutig in die Abrechnung übernommen werden können. Die Empfehlungen der EFK wurden vom Generalsekretariat anerkennend aufgenommen und sollen für zukünftige Anlässe umgesetzt werden.
Die EFK prüfte, ob die den Stiftungen «Zentrum für Sicherheitspolitik», «Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung» und «Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte» in Genf zu Verfügung gestellten Mittel gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wurden und ob die Finanzaufsicht griff. Die EFK empfahl, die Transparenz bei der Rechnungslegung zu verbessern. Es erwies sich nämlich, dass die — S. 27 —Stiftungen von verschiedenen Bundesstellen in unterschiedlicher Form Leistungen erhalten hatten und dass sie zum Teil Kosten übernahmen, für die Dienststellen des Bundes aufkommen müssten. Die EFK forderte das Departement auf, alle diese Leistungen zu ermitteln und den Erfassungsprozess so zu ändern, dass die Höhe der Finanzhilfe des Bundes eindeutig daraus hervorgeht und die Jahresrechnungen der Stiftungen die Betriebskosten wirklichkeitsgetreu abbilden. Schliesslich wies die EFK auf die Notwendigkeit der Koordination und der Harmonisierung der Verwaltungsabläufe zwischen den Stiftungen hin.
Die Revision der Aktion SWISSCOY im Kosovo bezog sich einerseits auf die
ordnungsgemässe Rechnungsführung und andererseits auf Aspekte der Organisation, der Zusammenarbeit mit Dritten, das Personal- und Beschaffungswesen, der internen Kontrolle und des zweckkonformen Mitteleinsatzes. Der Schwerpunkt der Swisscoy-Aktivitäten im Kosovo bestand zum Revisionszeitpunkt im Brückenbau. Die Prüfung ergab ein gutes Gesamtbild. Die Buchhaltung wird ordnungsgemäss geführt, und die Mittel werden
zweckmässig eingesetzt. Auch konnte festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen den zivilen Organisationen und den militärischen Stellen bestens funktioniert.
Den ausführlichen Bericht hat die EFK auf dem Internet veröffentlicht.
Die EFK prüfte den Verkauf von Reihenhäusern in Ittigen. Die Standortnachteile sowie der Umfang und die Kosten der Massnahmen im Hinblick auf den Verkauf dieser Häuser wurden überschätzt. Auskünfte bei Immobilienfachleuten wurden keine eingeholt; die Richtigkeit des Entscheides der Abteilung Immobilien Militär wurde somit weder überprüft, noch eine andere Verkaufsoptionen dieser Gebäude empfohlen. Eine Ausschreibung war vorgesehen; entgegen den Weisungen wurde sie jedoch nie durchgeführt. Die Immobilien wurden zu einem Preis verkauft, der einer vorsichtigen Schätzung des Verkehrswertes entsprach. Unter Berücksichtigung möglicher Korrekturen der Berechnungskriterien für die Ermittlung dieses Verkehrswertes kam die EFK zum Schluss, dass ein höherer Verkaufspreis hätte erzielt werden können. Die Liegenschaften waren zuvor günstig vermietet worden. Da diese Liegenschaften nicht öffentlich ausgeschrieben wurden, hatte nur ein begrenzter Personenkreis Kenntnis. Die Hälfte der Käufer, das heisst vier Personen, waren Mieter. Wie vier weitere Käufer dazu kamen, sich an diesem Geschäft zu beteiligen, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Die EFK regte die Einleitung einer administrativen Untersuchung an, um die im Bericht unbeantwortet gebliebenen Fragen zu klären und um festzustellen, wie gravierend die nachgewiesenen Weisungsverletzungen waren. Der Departementschef wies darauf hin, dass Weisungen missachtet worden und Ausnahmebedingungen zu definieren sind. Hingegen ist der Departementsvorsteher der Ansicht, dass eine administrative Untersuchung keine neuen Erkenntnisse zu Tage fördern würde.
Aufgrund der Prüfungen des Systems SAP bei der Luftwaffe stellte die EFK fest, dass das IKS und die Schnittstellen im Finanzbereich sowie die technische Aspekte wie Zugriffsberechtigungen — S. 28 —und -konzepte ordnungsgemäss implementiert und geführt sind. Die umgesetzten Empfehlungen der letzten Revision wirkten sich positiv aus. Die Bereinigung der Stammdaten ist angelaufen, wird die Luftwaffe aber noch für rund zwei Jahre beschäftigen. Die Luftwaffe teilte die Meinung der EFK, dass das Controlling-Modul von SAP noch wesentlich besser genutzt werden kann.
Die EFK überprüfte die Bewirtschaftung der Betriebsstoffe durch das Bundesamt für Betriebe des Heeres (BABHE). Sie analysierte die Betriebsorganisation und die Prozesse, beurteilte die Schnittstellen und untersuchte die internen Kontrollen hinsichtlich Ordnungs- und Zweckmässigkeit. Die Treibstoffe Benzin und Diesel werden ordnungsgemäss bewirtschaftet. Die EFK verlangte, dass die im Einvernehmen mit der EFV praktizierte Nettodarstellung der Budgetrubrik „Ersatzbeschaffung Betriebsstoffe“ zwar bis auf weiteres beibehalten werden kann, jedoch aussagekräftiger zu gestalten ist. So sind jeweils im Kommentar zum Voranschlag und Staatsrechnung die tatsächlichen Geldflüsse entsprechend den Ausgaben und Einnahmen transparent darzustellen sowie die Verkäufe nach Kundensegmenten aufzuzeigen.
Weitere Hinweise betrafen die Treibstoffbeschaffung und der Verkauf an die POST und Private. Bei der Treibstoffbeschaffung nimmt die CARBURA eine zentrale Rolle ein. Der in dieser Organisation eingebundenen Mineralölbranche beziehungsweise den Lieferanten kommt eine beachtliche Machtstellung zu. Die EFK zeigte mögliche Optimierungen bei der Beschaffung auf. Der POST werden aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen Treibstoffe zu günstigeren Konditionen angeboten. Damit die Preisreduktionen gegenüber der POST auch politisch vertretbar sind, sollten mindestens die durchschnittlichen Einstandspreise eingebracht werden. Sobald die definitiven Vorgaben des Vorratskonzeptes Armee XXI vorliegen, sollte die Partnerschaft mit der POST aus rechtlicher und politischer Sicht analysiert werden. Das BABHE hat auch „Privatkunden“. Darunter fallen vorwiegend Organisationen, welche Aufgaben im allgemeinen Interesse wahrnehmen. In Einzelfällen wurde auf Anfrage auch Privatfirmen in Randregionen der Zugang zu Bundestankstellen ermöglicht. Die EFK ist der Auffassung, dass keine privaten Bezugsmöglichkeiten ab Bundestankstellen zu gestatten sind.
Die Hinweise und Feststellungen wurden vorbehaltlos akzeptiert. Das BABHE hat für die Umsetzung der Empfehlungen einen Massnahmenplan mit klaren Zuständigkeiten und Terminen erstellt. Die Massnahmen sollen schwergewichtig im Jahr 2002 umgesetzt werden.
Gestützt auf Artikel 6 FKG kann die EFK prüfen, ob bei Beschaffungen Monopolpreise angemessen sind. Die EFK führte eine Preisprüfung im Rüstungsbereich durch. Wurde die erste Tranche von Rüstungsgütern im Wettbewerb vergeben, konnte die zweite Tranche — S. 29 —nicht unter Konkurrenzsituation in Auftrag gegeben werden. Die Gruppe Rüstung vereinbarte deshalb mit der Lieferfirma ein Einsichtsrecht. Die EFK kam gestützt auf ihre Prüfungen beim Unternehmen zum Schluss, dass der Vertragspreis zu reduzieren sei. In
langwierigen Verhandlungen zwischen der Gruppe Rüstung und der Lieferfirma konnte ein Konsens gefunden werden. Beide Seiten verzichten auf die Beschreitung eines auf-
wändigen und kostspieligen Rechtsweges und vereinbarten einen Preisnachlass von knapp drei Millionen. Die Gruppe Rüstung verzichtete gleichzeitig auf die Rückerstattung von Entwicklungskosten. Die Lieferfirma konnte glaubhaft darlegen, dass sie angesichts der geringen Marktchancen im internationalen Wettbewerb unter einem grossen Preisdruck stehe. Die Vereinbarung konnte von der EFK akzeptiert werden.
Die Wettbewerbskommission vermutete, dass der Preis für das System „Swispos-GIS/GEO des Bundesamtes für Landestopographie (L+T) nicht kostendeckend sei. Die Prüfungen der Jahresrechnungen 1997, 1998 und 1999 zeigten, dass die Kosten und die Erträge einschliesslich der internen Verrechnungen vollständig erfasst sind. Die L+T verfügt über eine adäquate Betriebsbuchhaltung. Das System „Swispos-GIS/GEO“ wird erst seit 2001 kommerzialisiert. AGNES, das schweizerische GPS, das „Swispos-GIS/GEO zugrunde liegt, wurde von der L+T entwickelt. Die EFK hat die Preiskalkulation nicht geprüft, ist jedoch der Meinung, dass ein Teil dieser Entwicklungskosten auf den Preis zu überwälzen ist.
2.6Eidgenössisches Finanzdepartement
Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) konnte die EFK einen ordnungsgemässen Abschluss 1999 feststellen. Im Zuge der Reorganisation wurden die Prozesse neu definiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Das IKS konnte deshalb noch nicht abschliessend beurteilt werden. Gleichzeitig mussten verschiedene Altlasten wie doppelt geführte Liegenschaftsinventare übernommen werden. Was die Aktiengesellschaft Galaxy in Bern betrifft, deren Liegenschaft Eigentum des Bundes ist, konnten die von der EFK festgestellten Mängel grösstenteils behoben werden. Abgeklärt wurden zudem die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufs der Aktiengesellschaft an den Pächter und einer Liquidation der Gesellschaft.
Die EFK konnte feststellen, dass die Sanierung und der Umbau des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 71 in Bern durch das BBL gut geführt wurden. Die im Zusammenhang mit dem Kauf und der Umbauplanung festgestellten Mängel sind Altlasten aus der Zeit des Amtes für Bundesbauten. Sie führten zu hohen Gesamtkosten, da das Verkehrswertgutachten nicht hinterfragt worden war. Um solche Mängel in Zukunft zu vermeiden, erstellt das BBL eigene Gutachten und führt Vergleichsberechnungen mit anderen marktgängigen Objekten durch. Gleichzeitig werden die anstehenden Sanierungs- und — S. 30 —Renovationskosten genau beurteilt und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung
miteinbezogen. Die Empfehlung über die Offenlegung der vollständigen
Beurteilungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen wurde in einem Rekursfall von der Eidg. Rekurskommission nicht gestützt.
Die EFK führte im BBL in den Bereichen Bedarfsanalyse und Verwaltung des Immobilienportfolios eine Revision durch. Allgemein ist festzustellen, dass eine Immobilienstrategie in einem sich ständig wandelnden Umfeld mit einer langen Realisierungsdauer von Neubauten sehr schwer umzusetzen ist. Mit einer Verdichtung der Arbeitsplätze in den bestehenden Gebäuden soll in erster Linie der Mehrbedarf nach Arbeitsplätzen teilweise gedeckt werden. Das BBL entschied sich längerfristig für die Strategie „Kauf statt Miete.
Diese Strategie wurde gewählt, weil eine Studie im Auftrag der EFV 1999 zum Schluss kam, dass die Rentabilität bis in 30 Jahren verbessert werden könne. Die Umsetzung der Strategie erfordert jedoch umfangreiche Investitionen, die in der Finanzplanung 2001-2007 des BBL nur zum Teil vorgesehen sind.
Die wichtigsten Ergebnisse aus sechs Dossiers betreffen Mehrkosten infolge von Drittfinanzierungen. Das Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen bei der Einrichtung gemieteter Büroräumlichkeiten wurde verletzt. Rund eine Million Franken wurden zu viel Miete bezahlt, weil der Benutzer sich nachträglich weigerte, in das gemietete Gebäude einzuziehen, und der Mietvertrag bereits nicht mehr fristgerecht gekündigt werden konnte. Das BBL stellte sich in seiner Stellungnahme voll hinter die Empfehlungen der EFK. Der zentrale Einkauf obliegt nach den Bestimmungen der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes dem BBL. Die EFK stellte fest, dass die Beschaffungen des Jahres 1999 nicht durchwegs im Einklang mit den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen erfolgten. Insbesondere wurde in einzelnen Fällen die Auflage der Vergabe im WTO-Verfahren von Aufträgen über dem Schwellenwert von rund 250 000 Franken nicht eingehalten. Die EFK hat unter anderem empfohlen, die Textvorgaben bei der Vereinbarung des Einsichtsrechtes zu beachten, Bestätigungen über die in Rechnung gestellten Mengen einzuholen und bei WTO-Verfahren
Evaluationsberichte zu erstellen.
Die EFK prüfte die Schnittstelle „Konsolidierung und Zahlungsverkehr“ zwischen der EFV und dem BIT. Die Analyse ergab, dass sich die Problemfelder seit der Prüfung durch PricewaterhouseCoopers im Jahre 1999 nicht wesentlich verändert haben. Zudem wurde der ursprünglich geplante Release 2.0 der Schnittstelle nicht umgesetzt. Nach wie vor besteht kein übergeordnetes, bundesweites internes Kontrollsystem des Zahlungsprozesses von der Dienststelle zur EFV. Auch sind kein schriftlicher Leistungsauftrag und kein übergeordnetes Berechtigungskonzept vorhanden. Diese Lücken sollen im Rahmen der Arbeiten zum neuen Rechnungsmodell beseitigt werden. Die Konzeption der heutigen — S. 31 —Schnittstelle weist Schwachstellen auf. Diese bewirken einen Mehraufwand bei
verschiedenen Ämtern und könnten zu Fehlverarbeitungen führen. Da zur Zeit geprüft wird, ob die Software für die Zentralbuchhaltung und damit auch die Schnittstelle angepasst werden soll, hat die EFK empfohlen, das Umfeld der Schnittstelle konzeptionell zu
überarbeiten. EFV und BIT haben inzwischen Fristen festgelegt und verantwortliche Personen eingesetzt, um entsprechende Massnahmen einzuleiten. Die EFV hat noch im ersten Semester 2001 eine umfassende Auslegeordnung vorgenommen und einen
Massnahmenkatalog erstellt.
Die Revision bei der Bundestresorerie beinhaltete drei Prüffelder: die Abläufe und das Risiko-Management der Tresorerie, das Nachprüfen der EDV-Anwendung DEVON sowie die Verkehrsprüfungen. Insgesamt war das Ergebnis der Prüfungen gut. Die Funktionen zwischen Handel, Abwicklung und Buchhaltung werden getrennt wahrgenommen. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Die Aktualität der Positionsführung ist gewährleistet. Die technische Ausstattung entspricht den heutigen Bedürfnissen. Das Risiko-Management der Tresorerie ist gut umgesetzt. Die Risiken werden identifiziert, gemessen, bewirtschaftet und überwacht. Das gegenwärtig eingesetzte Instrumentarium entspricht allerdings konzeptionell und methodisch nicht mehr ganz den heutigen Anforderungen. Die EFV hat die notwendigen Anpassungen zugesichert.
Die Informatikrevision im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation hatte zum Ziel, den Stand der Umsetzung von NOVE IT festzustellen (vgl. Ziff. 1.7.1). Im Mai 2001 musste die EFK ein akutes Ressourcen- und Personalproblem beim BIT feststellen. Etwa ein Drittel aller Beschäftigten des BIT sind Externe im Auftragsverhältnis, die etwa doppelt bis dreifach teurer als Mitarbeitende sind. Hinzu kommt, dass Externe für ihre Aufgabe nicht unbedingt besser ausgebildet sind und somit noch zusätzlich geschult werden müssen. Die Anstellung von Mitarbeitenden ist deshalb dringend. Eine Flexibilisierung sowohl der Stellenbewirtschaftung als auch bei den Löhnen drängt sich auf.
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) stellte die EFK fest, dass die Buchhaltung und der Jahresabschluss – unter Vorbehalt der zeitlichen Abgrenzung (Jährlichkeit), der Saldonachweis einzelner Bestandesrechnungs-konti und des Inkassos – ordnungsgemäss geführt werden. Allerdings fehlte eine Übersicht der Kompetenzenregelung sowie ein Ablaufschema der finanziellen Abwicklung für die Jahresabschlussarbeiten. Mit der Einführung von neuen EDV-Systemen sind ein für die ganze ESTV einheitliches Controlling und Kontenführung einzurichten. Die Erträge der direkten Bundessteuer werden durch die Kantone uneinheitlich und nicht durchwegs innert der gesetzlichen Frist abgeliefert. Nebst der Einführung eines systematischen Mahnverfahrens hat die EFK der ESTV einen Systemwechsel auf die Verbuchung nach dem
Forderungsprinzip empfohlen. Bei der Mehrwertsteuer waren Ende 2000 rund 390 000 — S. 32 —Posten noch offen. Eine Auswertung nach Fälligkeiten kann vorläufig nicht erstellt werden. Eine detaillierte Analyse konnte die EFK deshalb im Bereich des Inkassos und
Mahnwesens innert nützlicher Frist nicht durchführen. Bei neuen Informatiklösungen ist deshalb die Möglichkeit von Auswertungen der offenen Posten nach verschiedenen
Kriterien wie Fälligkeiten zu prüfen.
Die EFK revidierte die Buchführung und die Jahresrechnung des Ausgleichsfonds der
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Erwerbsersatzordnung (EO), der Invalidenversicherung (IV) und der Familienzulagenordnung Landwirtschaft (FL).
Die Sozialwerke schlossen 2000 mit folgenden Ergebnissen ab:
AHV IV EO FL
Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Einnahmen 28 791,9 7 897,4 871,8 138,8 Ausgaben 27 721,9 8 717,9 680,3 138,8 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 1 070,0 - 820,5 191,5 - Vermögen / Verlustvortrag 22 720,3 - 2 305,5 3 455,0 -
Die Revision der Vermögensverwaltung der ausgelagerten Aktien und Obligationen mit einem Bilanzwert von 11,6 Milliarden des AHV-Fonds bei der Depotbank UBS AG wurden an Ernst&Young, die bankengesetzliche Revisionsstelle, übertragen. Der vom Bundesrat ernannte Verwaltungsrat entscheidet über die Anlage der Geldmittel und trägt die damit verbundene Verantwortung. Das Vermögen wurde im Sinne der Verordnungsbestimmungen und Richtlinien für die Verwaltung, Anlagetätigkeit und Organisation sowie der Beschlüsse des Verwaltungsrates des AHV-Fonds beziehungsweise des Verwaltungsratsausschusses angelegt. Die Buchführung und Jahresrechnung entsprechen mit einer Einschränkung dem Gesetz und den einschlägigen Vorschriften. Gemäss Artikel 107 Absatz 3 des AHV-Gesetzes darf der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken. Wie bereits in den Vorjahren konnte diese Bestimmung nicht eingehalten werden. Der Deckungsgrad ist allerdings um drei Prozent auf 82 Prozent gestiegen. Die gesetzliche Vorgabe kann nur unter der Voraussetzung der geplanten Mehrwertsteuererhöhung etwa im Jahr 2010 erfüllt werden.
Die EFK hat zudem darauf hingewiesen, dass die Debitorenbewirtschaftung bei den Rückerstattungsforderungen an IV-Versicherte sowie bei den Rückerstattungsforderungen des BSV für Bau- und Betriebsbeiträge der IV nach wie vor mangelhaft ist. Die Arbeiten werden durch die Informatik nicht optimal unterstützt. Das interne Inspektorat der Zentralen Ausgleichstelle überwacht die Verbesserungsanstrengungen. Das Arbeitsvolumen im Bereich der IV-Sachleistungen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Die Anzahl Einzelrechnungen stieg im Jahr 2000 um rund 70 000 oder sieben Prozent. Infolge Überlastung waren bei den — S. 33 —IV-Sachleistungen zum Revisionszeitpunkt rund 50 000 Rechnungen noch nicht verarbeitet. Auch wurde die Kontrolle der durch das System nachträglich gelieferten Auswertungen über mögliche Verrechnungen identischer oder sich ausschliessender Leistungen durch verschiedene Rechnungssteller aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nicht mehr durchgeführt.
Die ZAS sicherte der EFK zu, mit geeigneten Massnahmen das Mahnwesen im Debitorenbereich ab Mitte 2001 zu verbessern. Für die Erledigung der Pendenzen im Bereich
IV-Sachleistungen wird sich die ZAS personell verstärken mit dem Ziel, die Rückstände bis Mitte 2002 aufzuholen.
Die Eidg. Ausgleichskasse (EAK) ist mit der Durchführung der Gesetzgebung AHV/IV/EO/AlV im Bereich der Bundesverwaltung und von verschiedenen Organisationen, die dem Bund nahe stehen, beauftragt. Die Ausgleichskassen sind jährlich zweimal (Hauptbzw. Abschlussrevision) durch die EFK zu revidieren. Die Prüfungen richten sich nach den vom BSV vorgegebenen Weisungen, welches die Aufsicht über sämtliche Ausgleichskassen ausübt. Die Berichte gehen an das BSV. Die EAK wies im Rechnungsjahr 2000 Beitragseinnahmen in der Höhe von 1,4 Milliarden sowie Leistungsauszahlungen von 1,9 Milliarden auf. Die EFK konnte eine ordnungsgemässe Rechnungsführung und -ablage bestätigen. Die Bilanzbestände sind nachgewiesen und gehen gleichlautend aus der Buchhaltung hervor.
Die EAK wird ab 1. Januar 2002 als FLAG-Amt geführt. Die EFK hat empfohlen, aus
Transparenzgründen die Kosten und Erträge möglichst vollständig zu erfassen. Die Verrechnung von Verwaltungskosten gegenüber allen Beitragszahlern – auch den Bundesdienststellen – wäre der Vergleichbarkeit mit anderen Kassen förderlich. In ihrer Stellungnahme teilte die EAK unsere Auffassung, konnte aber entsprechende Forderungen bei der Festlegung des Leistungsauftrages für die Jahre 2002 bis 2004 nicht durchsetzen. Die EAK nahm die Feststellungen und Empfehlungen positiv auf und will sie umsetzen.
Gemäss Artikel 68 Absatz 2 des AHV-Gesetzes sind die der Ausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren. Laut Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung über die EAK werden die Arbeitgeber, die dieser Kasse angeschlossen sind, von der EFK überprüft. Im Berichtsjahr führte die EFK zahlreiche Arbeitgeberkontrollen bei verschiedenen Bundesämtern und angeschlossenen Organisationen durch. Dabei musste sie immer wieder feststellen, dass die Beiträge nicht korrekt ermittelt und abgerechnet werden, was zu entsprechenden
Nachforderungen der EAK führt. Ursache sind in den meisten Fällen Abgrenzungsprobleme zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Expertenaufträgen.
— S. 34 —Die EFK untersuchte nach der Einführung der neuen NOVE-IT-Strukturen am 1. Mai 2000 die Informatikabläufe; am selben Tag wurde die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)
Leistungsbezügerin des BIT. Die Informatikvorgänge im Routinebereich sowie der Anwendersupport erwiesen sich als befriedigend und die Infrastruktur als angemessen. Die Informatikanwendung weist jedoch organisatorische Mängel auf. Die Einführung von NOVE-IT führte zu Unklarheiten im Management und zur Vernachlässigung der Kommunikation zwischen Anwendern, Organisatoren und Informatikern. Personalfluktuation und damit ein grosser Knowhow-Verlust sind die Folge. Die EFK stellte fest, dass kein Leistungserbringungsvertrag vorliegt, in welchem die verschiedenen Dienstleistungen zwischen den ZAS-Partnern und dem BIT definiert werden. Solange das BIT keinen eigenen Notfallplan besitzt, besteht im Übrigen weiterhin das Risiko eines Serviceunterbruchs. Die EFK empfahl, ein internes Kontrollinstrument für Prozesse und Ergebnisse im Informatikbereich einzuführen, die laufenden Informatikstrategieprojekte methodisch zu verwalten und systematisch zu begleiten. Das BBL erklärte sich in seiner Stellungnahme mit den Empfehlungen der EFK einverstanden.
2.7Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Die Jahresrechnung 2000 sowie die Buchführung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung entsprachen den gesetzlichen Vorschriften. Die EFK hat dem Bundesrat empfohlen, die Rechnung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung zu genehmigen. Die Direktion für Arbeit hat mittlerweile zusätzliche und klarere Standards für die Revisionen der kantonalen Arbeitslosenkassen, regionalen Arbeitsvermittlungsstellen sowie den kantonalen Arbeitsämtern erlassen. Die EFK skizzierte Schritte, wie die noch bestehenden Schwachstellen pragmatisch und nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit innerhalb von zwei bis drei Jahren abgebaut werden können.
Mit der Informatikrevision beim Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) wollte die EFK unter anderem die Entwicklung und den Unterhalt von IT-Verfahren, die Datenverwaltung, die Überwachung der Prozesse sowie die Angemessenheit der internen Kontrollen prüfen. Die Prüfung ergab, dass die Prozesse überwacht und die Zugriffsberechtigungen auf die Daten der EDV-Anwendungen „Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik“ und „Auszahlungssystem Arbeitslosenkassen“ restriktiv geregelt werden. Verschiedene Massnahmen, welche die EFK empfohlen hat, wurden im Verlaufe des Jahres 2001 realisiert. Offen ist die anzuwendende Schutzstufe beim EDV-System der Arbeitslosenkassen.
— S. 35 —Die Buchführung und die Jahresrechnung 2000 bei den landwirtschaftlichen
FLAG-Forschungsanstalten Posieux, Tänikon, Liebefeld, Wädenswil und Changins entsprachen mit Einschränkungen dem Bundesrechnungswesen. Die fehlerhaft eröffneten Bilanzen wurden bereinigt und die festgestellten Rückstände bei der Verbuchung von Zahlungseingängen im Debitorenbereich aufgearbeitet. Die Geschäftseinheit „Landwirtschaftliche Forschung“ erarbeitet nun eine für alle Forschungsanstalten verbindliche Anlagebuchhaltung mit vorgeschriebenen Nutzungsperioden und Kategorien für verschiedene Anlagen. Sie prüft zudem die Einführung der Leistungszeiterfassung für eine detaillierte Kostenerfassung.
Die EFK überprüfte die Subventionen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) an die Käseorganisation Schweiz (KOS) sowie an die Swiss Cheese Marketing AG
(SCM) im Jahr 2000 zur Förderung des einheimischen Käse in der Schweiz und im Ausland. Die EFK stellte fest, dass die Subventionen korrekt abgerechnet und die gesetzlichen Grundlagen eingehalten wurden. Zur Zeit liegt jedoch keine genaue Weisung vor, anhand derer überprüft werden könnte, ob die Subventionsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Massnahme müsste im Übrigen durch ein internes Kontrollsystem ergänzt werden. Die EFK forderte, dass sich das BLW dafür einsetzt, die Verkaufsförderung im Ausland stärker zu kontrollieren.
Das BLW war der Meinung, dass die Weisungen für die Beurteilung der Qualität des Gesuches ausreichen. Es ist vorgesehen, das interne Kontrollsystem mit zusätzlichen Massnahmen bei der Vorprüfung aller Anträge auszubauen. Das interne Inspektorat des BLW wird sich entsprechend dem Gesamtkonzept und einer neue Aufgabenverteilung einsetzen. Zur Zeit ist es schwierig, den Nutzen eines solchen Instruments abzuschätzen und seinen Einsatz in den kommenden Monaten zu planen. Die Teilnahme des internen Inspektorats an den Revisionen der ausländischen Zweigstellen hängt von der weiteren Entwicklung des neuen Prüfkonzepts ab. Die SCM hat sich im Übrigen verpflichtet, eine konsolidierte Rechnung über ihre Tätigkeit vorzulegen. Damit wird die Transparenz der Rechnungsführung erhöht und die Auswirkung der Subvention gegenüber der Marktentwicklung kann besser beurteilt werden.
— S. 36 —2.8Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Die EFK konnte feststellen, dass beim Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) die Ausgaben und Einnahmen gesetzeskonform sind. Bei der Prüfung der internen Kontrollen im Finanzdienst und im personellen Rechnungswesen musste die EFK hingegen auf Mängel und Lücken hinweisen, welche die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung beeinträchtigen. So fehlten einheitliche arbeitsorganisatorische Instrumente wie Weisungen über finanzielle Kontrollen, klare Definitionen der Rechnungsabläufe und die Durchsetzung der Vorschriften der EFV. Bei den Lohnmutationen existierten keine Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Die finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten können wegen fehlendem abteilungsübergreifenden Vertragscontrolling nicht vollständig nachgewiesen werden.
Im Bereich Hochwasserschutz besteht auf Stufe Einzelprojekt ein gut ausgebautes und wirksames Kontrollsystem. Das elektronische Projektverwaltungssystem zeigte indessen Schwächen bei den Gesamtauswertungen auf. Der Bestandesnachweis der offenen Verpflichtungen muss regelmässig manuell korrigiert werden. Die Wartung dieses Systems ist gegenwärtig nicht gewährleistet. Das BWG ist entschlossen, die aufgezeigten Mängel zu beheben und die Empfehlungen integral umzusetzen.
Die kantonalen Finanzkontrollen (KFK) berichten der EFK gemäss Verordnung vom 9. November 1965 über die Aufsicht über Bau und Unterhalt der Nationalstrassen jährlich über ihre Prüfungen. Die Grundsätze dieser Prüfungen sind einer Weisung, der ein Revisionsleitfaden beiliegt, beschrieben. Diese wurde durch das UVEK am 1. Januar 1998 überarbeitet in Kraft gesetzt. Die Revisionsergebnisse der KFK bilden auch die Grundlage für künftige Prüfungen der EFK. Aufgrund der Auswertung der Prüfungen kommt die EFK zum Schluss, dass nur aus wenigen Tätigkeitsberichten die Revisionsergebnisse in der gewünschten Form ersichtlich sind. Nur wenige Finanzkontrollen dokumentieren verfahrens- und objektspezifisch die Prüfungen, obwohl nach der überarbeiteten Weisung gerade diesen Segmenten mehr Gewicht beizumessen wäre. Die KFK wurden in einem Schreiben aufgefordert, ihre Berichterstattung in eine standardisierte Form zu bringen.
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat beim Geographischen Institut der Universität Bern im Jahr 1983 die Erstellung des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) in Auftrag gegeben. 1993 wurde der heute noch gültige Vertrag bis Ende 2003 verlängert. In den letzten Jahren musste die EFK Kosten- und Terminüberschreitungen und Mängel im Projektmanagement des IVS beim BUWAL feststellen. 1999 beschloss das UVEK, das Projekt IVS ab 2000 dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) anzugliedern. Das ASTRA veranlasste Mitte letzten Jahres eine Untersuchung des Projektes durch eine externe Firma. Die EFK prüfte die eingeleiteten Controlling-Massnahmen. — S. 37 —Das Resultat war gut. Sowohl die Empfehlungen der EFK als auch jene der externen Firma wurden grösstenteils umgesetzt. Die Controlling-Massnahmen sind zweckmässig.
Die EFK überprüfte die „Informationsbeschaffung im Informatikbereich“ des Bundesamtes für Strassen. Schwerpunkte waren die Evaluation des Informatikumfeldes, das interne Kontrollsystem, die Organisation und wichtige Projekte. Die EFK konnte sich zudem über den Stand der Arbeiten bei der Integration der Informatik in die Prozesse von NOVE-IT informieren. Grösste Beachtung muss dem Wissenstransfer aus der Übertragung von mehr als 1 000 Programmen vom Leistungsbezüger zum Leistungserbringer geschenkt werden.
Im Rahmen der Prüfungen des Projektes „Europäisches Naturschutzjahr 95“ sicherte das BUWAL zu, die Erfolgskontrolle der Projekte und die Überprüfung der fehlerhaften Dossiers bis Ende 2001 abzuschliessen. Die EFK wird im Rahmen einer Folgeprüfung die Umsetzung und den Stand des Projektes festhalten.
Die Prüfungen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigten, dass das Finanz- und Rechnungswesen ordnungsgemäss geführt wird. Die Gebühren des BAZL wurde im Laufe des Jahres 1999 umfassend überprüft. Die geplante Inkraftsetzung der neuen Gebührenordnung auf anfangs 2000 verzögerte sich jedoch, da aufgrund der Beurteilung des Prozessrisikos vorab eine klarere Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Nach Ansicht des UVEK muss das Luftfahrtgesetz mit einem Sammelerlass ergänzt werden, so dass nebst Gebühren auch Regalien erhoben und weitere nicht luftfahrtrechtliche Grundlagen anderer Ämter ebenfalls geändert werden können.
Ein Vergleich mit den in der Staatsrechnung 1999 ausgewiesenen Salden der Bilanz mit denjenigen der Buchhaltung des BAZL ergab per Saldo Abweichungen von über 17 Millionen. Die Ursache sind Einzelwertberichtigungen auf der Beteiligung Swisscontrol und auf Flugzeugen sowie Differenzen bei den flüssigen Mitteln. Die EFV hat dazu festgehalten, dass zum Zeitpunkt des Jahreswechsels unverarbeitete Datenerfassungs-Sammelaufträge beziehungsweise Buchungsanzeigen unterwegs sind. Auf den Abschluss der Staatsrechnung 2000 wirkten sich die Abweichungen nicht aus. Die EFK hat verlangt, dass sämtliche Konten der Bestandesrechnung im Sinne der geltenden Weisungen abzustimmen und über die Zusammensetzung des auf den Buchungsanzeigen ausge-wiesenen Saldos ein Ausweis zu erstellen ist.
Im Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) setzen sich engagierte und motivierte Personen in einem sich ständig wechselnden Umfeld mit ungenügenden Ressourcen für eine Vielzahl von Projekten und neuen Aufgaben ein. Die EFK ortete verschiedene Risikofaktoren. — S. 38 —Da es sich nicht um Einzelfälle handelt, muss von einem beträchtlichen Risikopotential ausgegangen werden. Zu erwähnen sind insbesondere die zahlreichen Fluktuationen im zentralen Finanzdienst, ein mangelhaftes IKS, eine fehlende Obergrenze für Buchungsvorgänge, eine ungenügende Funktionentrennung in der Kreditorenbuchhaltung sowie Mängel in der Vollständigkeitskontrolle im Bereich Debitoren. Das BAKOM bestätigte in seiner Stellungnahme die Richtigkeit der Feststellungen, die daraus gezogenen Schlüsse und die Empfehlungen der EFK. Die Mängel sollen bis im Frühjahr 2002 bereinigt sein. Die EFK wird im laufenden Jahr die Umsetzung der Massnahmen überprüfen.
3Internationale Mandate
Die EFK nimmt gestützt auf Artikel 6 FKG verschiedene Kontrollmandate bei internationalen Organisationen wahr. Sie prüft die Rechnungen von drei Spezialorganisationen der Vereinten Nationen, nämlich der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, der internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf und des Weltpostvereins (UPU) in Bern.
Dank dieser Mandate ist die EFK Mitglied des Panel der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Die anderen Mitgliedländer des Panels sind die Rechnungshöfe von Südafrika, Deutschland, Kanada, Frankreich, Indien, der Philippinen und des Vereinigten Königreichs. Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen können nur staatliche Aufsichtsorgane sein, die Mitglied der INTOSAI sind. Sie haben sich den Grundsätzen der Integrität und der Objektivität zu verpflichten. Sie genügen den professionellen Anforderungen, berücksichtigen die Vertraulichkeit der Informationen und arbeiten nach den anerkannten Grundsätzen des Berufsstandes. Der Panel will die Aufsicht über das System der UNO koordinieren und Informationen und Erfahrungen austauschen mit dem Ziel, einheitliche Prüfverfahren und –standards durchzusetzen. Die Prüfungen sind umfassend. Sie beinhalten sowohl Abschlussprüfungen als auch Prüfungen der Wirtschaftlichkeit. Seit seiner Gründung hat der Panel zahlreiche Themenkreise zur Rechnungslegung und –prüfung erörtert und Empfehlungen formuliert. Im Vordergrund standen dabei die Berichterstattung über die Finanzlage, Prüfstrategien, Informatikrevisionen, Kontrollsysteme, interne Revision, Personal- und Beschaffungswesen, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Der Panel hat beratende Funktionen und ist kein ausführendes Organ der Vereinten Nationen. Erkenntnisse von allgemeinem Interesse werden den zuständigen Organen der Vereinten Nationen und Spezialorganisationen zur Kenntnis gebracht. Die Mitgliedstaaten messen bei der Abnahme der Rechnung und der Behandlung der Budgets den Feststellungen und Empfehlungen des externen Rechnungsprüfers grosses Gewicht bei.
— S. 39 —Das Engagement in diesem internationalen Ausschuss verschafft der EFK einen nutzbringenden Austausch mit anderen Rechnungshöfen, stellt die Unité de doctrine für die Aufsicht des UNO-Systems sicher und erlaubt es, wertvolle Kontakte zu pflegen. Die gewonnenen Kenntnisse lassen sich teilweise unmittelbar für die eigene Revisionstätigkeit umsetzen.
Ferner prüft die EFK die Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern sowie die Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO) in München und in Chile. Als Mitglied weiterer internationaler Organisationen, deren Rechnungsabschluss im Turnus von einem der Mitgliedländer geprüft wird, nimmt die Schweiz immer wieder entsprechende Mandate wahr. Im Jahr 2000 waren es die Abschlussprüfungen folgender Organisationen:
ƒ Das EFTA-Sekretariat in Genf und in Brüssel. Die EFK stellt ein Mitglied im Board of
Auditors, das bis Ende 2001 auch den Vorsitz innehatte.
ƒ Das Menschenrechtsbüro in Sarajewo, in Bosnien-Herzegowina; das Mandat für das
Menschenrechtsbüro in Sarajewo wurde nach dem Rücktritt der schweizerischen Mandatsträgerin auf Ersuchen der OSZE um ein Jahr weitergeführt, um die Kontinuität sicherzustellen;
ƒ Die europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten
(EUMETSAT) in Darmstadt in Zusammenarbeit mit Spanien;
ƒ Die Agence pour la francophonie in Paris mit verschiedenen Regionalbüros und ständi-
gen Vertretungen.
Geprüft wird am Sitz der Organisation. Die Prüfergebnisse werden an den Plenarversammlungen mit den Delegationen der Mitgliedstaaten erläutert und diskutiert. Das Engagement der EFK bei internationalen Organisationen ist mit etwa 1 000 Revisionstage pro Jahr zeitintensiv und beansprucht einen erheblichen Teil der Prüfressourcen. Die EFK stellt diese im Zeichen der Disponibilität der Schweiz kostenlos zur Verfügung. Vergütet werden die Auslagen für Reisen und Übernachtung.
— S. 40 —Mit Artikel 14 Absatz 3 FKG wird die EFK verpflichtet, über die Revisionspendenzen und ihrer Gründe im jährlichen Tätigkeitsbericht zu informieren. Absatz 4 dieser Bestimmung soll die Umsetzung der Empfehlungen der EFK sicherstellen, indem der Bundesrat beauftragt wird, die Revisionspendenzen zu überwachen.
Gemäss Artikel 15 Absatz 3 FKG sind Meldungen unmittelbare Informationen an die zuständigen Stellen über Feststellungen besonderer Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung.
4.1Revisionspendenzen
Bei Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 handelt es sich um Umsetzungspendenzen bei den geprüften Stellen. In der Botschaft vom 22. Juni 1998 über die Revision des Finanzkontrollgesetzes führte der Bundesrat aus: „Der Bundesrat will seine Verantwortung für ein einwandfreies Funktionieren der Verwaltung wahrnehmen und die Aufarbeitung der von der EFK im Jahresbericht zur Kenntnis gebrachten Revisionspendenzen überwachen. Er ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die von der EFK aufgedeckten und anerkannten Mängel innert nützlicher Frist behoben und auch die Beanstandungen zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität im Verwaltungshandeln zügig umgesetzt werden" (vgl. BBI 1998 IV S 4720f). Eine derartige Umsetzungspendenz am Ende eines Geschäftsjahres liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die vorgeschlagenen Verbesserungs-
massnahmen zwar anerkannt, aber die von der EFK gesetzte Frist hat unbenutzt verstreichen lassen. Eine entsprechende Erwähnung im Tätigkeitsbericht kann aber unterbleiben, wenn die Dienststelle beispielsweise eine Stelle im Finanzwesen ausgeschrieben hat,
diese jedoch noch nicht besetzen konnte. Ebenso wenig ist über eine Pendenz zu berichten, wenn die Umsetzungsfrist am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgelaufen ist oder die Folgeprüfung noch nicht durchgeführt werden konnte. Bei den im Anhang 4 aufgeführten Feststellungen und Empfehlungen handelt es sich nicht um Pendenzen im Sinne des FKG.
Noch offen ist eine Pendenz im Bundesamt für Kultur. Die Beanstandungen sind entsprechend dem Antrag der EFK im Rahmen der Botschaft für die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung grundsätzlich anzugehen. Der Bundesrat wollte die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Fondation MUSEE SUISSE dem Parlament bis Ende 2001 unterbreiten.
— S. 41 —4.2Meldungen
Artikel 15 Absatz 3 FKG lautet: „Stellt die EFK besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, unterrichtet sie nach darüber nebst den Dienststellen den zuständigen Departementschef beziehungsweise die zuständige Departementschefin sowie den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Betreffen die festgestellten Mängel das Finanzgebaren von Dienststellen des Eidge-
nössischen Finanzdepartementes, ist der Bundespräsident beziehungsweise der Vizepräsident des Bundesrates in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig informiert die EFK die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Wenn sie es als zweckmässig erachtet, unterrichtet sie anstelle des zuständigen Departementsvorstehers den Bundesrat“.
Bei dieser Berichterstattung geht es nicht, darum die geprüfte Stelle zu belasten und Sanktionen der vorgesetzten Stelle auszulösen. Da einzelne Prüfungen einige Monate dauern können, sollen die politischen Verantwortungsträger mit dieser Meldung noch vor Abschluss des Geschäftes im Sinne eines Frühwarnsystems über Probleme informiert werden, die auch in der Öffentlichkeit Nachhall finden könnten. Besondere Vorkommnisse sind beispielsweise Delikte mit grossem Schaden oder Verzichte im IKS. Wenn die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung oder Buchhaltung nicht gegeben ist oder systematisch Rechtsvorschriften missachtet werden, liegt ein Mangel von grundsätzlicher Bedeutung vor.
Im Berichtsjahr musste die EFK keine besonderen Vorkommnisse gemäss Artikel 15 melden.
5Weitere Dienstleistungen der EFK
Neben den Prüfungen gehören zu den Kernaufgaben der EFK auch die Unterstützung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates sowie die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die EFK kann mit diesen Stellungnahmen bereits in der Gesetzesvorbereitung auf Aspekte Einfluss nehmen, die für die Finanzaufsicht wichtig sind.
5.1Unterstützung der Finanzdelegation und des Bundesrates
Die Prüftätigkeit der EFK unterstützt das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Die umfassende und detaillierte Berichterstattung der EFK über die einzelnen Prüfungen ermöglicht der FinDel gegebenenfalls Interventionen beim Bundesrat. Die Departementsvorsteher und –vorsteherinnen sowie die — S. 42 —Bundeskanzlerin werden in geraffter Form über die Ergebnisse der Prüfungen bei ihren Dienststellen informiert.
Darüber hinaus hilft die EFK bei der Vorbereitung und Durchführung von Kontrollbesuchen der FinDel, erledigt Folgeaufträge aus Revisionen und verfasst Stellungnahmen zu den verschiedensten Fragestellungen. Erwähnenswert sind drei Aufträge zur Kostentransparenz im Gesundheitswesen, zum Strassenprojekt der Umfahrung von Visp und im Bereich der Wohnbauförderung des Bundes.
Im Gesundheitswesen klärte die EFK ab, inwieweit das Rechnungswesen der Spitäler und Pflegeheime eine kostengerechte Leistungsverrechnung zulässt. Sie stellte fest, dass das Rechnungsmodell des Konkordats der Krankenkassen eingesetzt wird, die Transparenz der Rechnungslegung jedoch zu verbessern ist. Die laufende Anpassung der Verordnung sieht bereits weitergehende Richtlinien für die Leistungserbringer vor.
Die FinDel beauftragte die EFK, die Varianten für die Umfahrung von Visp zu beurteilen. Die EFK kam zum Schluss, dass die Beschlüsse des Bundesrates Spielraum für weitere Optimierungen der Linienführung zulassen und ein Sparpotenzial vorhanden ist.
Bei der SAPOMP AG überprüfte die EFK Organisation und Geschäftsgang dieser Gesellschaft des Bundes. Im Vordergrund standen die Entwicklung beim Kauf und die
Bewirtschaftung von Liegenschaften. In einem Zwischenbericht kommt die EFK zum Schluss, dass das Geschäftsmodell der SAPOMP AG zweckmässig ist. Ob die
Gesellschaft auch ein wirksames Instrument der Verlustminderung für den Bund ist, bedarf weiterer Abklärungen.
Die EFK stellte der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle einen Bericht über das öffentliche Beschaffungswesen für die Studie über die Umsetzung des Binnenmarktgesetzes zur Verfügung. Sie machte insbesondere auf die Praxis der Eidg. Rekurskommissionen aufmerksam, welche zu einem vermehrten Beizug externer Experten und damit zu höheren Kosten führte. Sie stellte fest, dass die Rechtssprechung des Bundesgerichtes weniger rigoros als diejenige der Eidg. Rekurskommissionen ist.
Im Oktober erteilte der Bundesrat der EFK den Auftrag, die Verwendung der Bundesgelder für die Swissair (vgl. Ziff. 1.1) zu überwachen.
— S. 43 —5.2Stellungnahmen zu Gesetzesrevisionen und Bundesratsverordnungen
Die EFK nahm im Rahmen von Ämterkonsultationen zu zahlreichen Gesetzesvorlagen und Verordnungen Stellung, insbesondere zu Fragen der Finanzaufsichtsgestaltung.
So wies sie bei der Vorbereitung der Botschaft zum neugestalteten Finanzausgleich darauf hin, dass mit Blick auf den Wechsel zu vermehrt wirkungsorientierten Subventionsprüfungen und die damit verbundene Ressourcenplanung sich auch eine systematischere Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen aufdrängen wird. In den Programmvereinbarungen ist deshalb die Aufsicht der EFK konkret zu regeln.
5.3Mitwirkung in Fachgremien
Die EFK arbeitet in den Projektorganisationen „Neues Rechnungsmodell des Bundes (NRM)“ und „Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)“ mit. Nachdem die EFK verschiedentlich in ihren Berichten auf Schwachstellen in der Rechnungslegung des Bundes hingewiesen hat, wird das Rechnungsmodell des Bundes unter Federführung der EFV neu konzipiert. Mitausgelöst wurden die Arbeiten durch die neuen Anforderungen aus der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, der geplanten Überführung der Zentralbuchhaltung des Bundes auf SAP R3 sowie der Notwendigkeit, sich vermehrt nach international anerkannten Normen auszurichten. Die wichtigsten Anliegen der EFK sind die Umstellung der Rechnungslegung auf das sogenannte Accrual-Prinzip, die Harmonisierung von
Dienststellen- und Zentralbuchhaltung sowie die Anerkennung von Normen.
6Die EFK und andere Aufsichtsorgane
Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und Finanzinspektoraten, das Engagement in schweizerischen Berufsorganisationen und Fachverbänden, der gezielte Erfahrungsaustausch mit Rechnungshöfen des Auslandes sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der internationalen Fachorganisation INTOSAI dienen der Qualitätssicherung.
— S. 44 —6.1Kantonale Finanzkontrollen
Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen wurde 2001 verstärkt: Es wurden detaillierte Studien der Prozesse aufgenommen, an denen sich der Bund und die Kantone in den Bereichen Asylwesen, Landwirtschaft, Krankenversicherung und direkte Bundessteuer beteiligen. Die erste gesamtschweizerische Konferenz der Finanzkontrollen fand statt. Die Ressourcen der EFK für die Nachkontrolle der Revisionsarbeit der Kantone wurden in der Zwischenzeit erhöht (vgl. auch Ziff. 1.9).
6.2Finanzinspektorate
Der Bund kennt keine flächendeckende interne Revision. Zahlreiche Bundesämter verfügen jedoch über ein internes Finanzinspektorat (vgl. Anhang 2). Der EFK als externes Finanzaufsichtsorgan des Bundes kommt gemäss Artikel 11 des FKG eine Führungsrolle bei der Errichtung solcher Inspektorate zu. Die Schaffung eines internen Kontrollorgans ist dann gegeben, wenn die EFK zum Schluss kommt, dass eine Amtsleitung ohne Inspektorat ihre Pflichten zur Sicherstellung eines ordnungsgemässen Finanzgebarens in ihrem Geschäftsbericht nicht mehr gewährleisten kann. Die Inspektorate sind nicht der ver-längerte Arm der EFK. Diese hat jedoch eine Richtlinienkompetenz. Die Oberaufsicht der EFK kommt insbesondere im gesetzlichen Auftrag zum Ausdruck, die Wirksamkeit der
Finanzinspektorate zu überprüfen und die Kontrolltätigkeiten zu koordinieren. Im Berichtsjahr legte die EFK einen Schwerpunkt bei Wirksamkeitsprüfungen (vgl. Ziff. 1.8). Durch die in Artikel 11 verankerte Informationspflicht der Inspektorate gegenüber der EFK ist die Grundlage für einen permanenten Dialog gelegt. Zudem stellt die EFK mit regelmässigen Ausbildungsveranstaltungen den Erfahrungsaustausch sicher.
Die EFK misst der beruflichen Weiterbildung des Personals der internen Inspektorate eine wachsende Bedeutung zu. Im Bundesamt für Landwirtschaft wurde ein neues Inspektorat geschaffen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung beschloss, die beiden heutigen Inspektorate in einem einzigen Organ zusammenzulegen und dieses direkt dem Direktor zu unterstellen. Die wachsende Zahl von Bundesämtern, die sich zur Schaffung eines solchen Organs entschliessen, ist ein ermutigendes Zeichen. Diese Entwicklung zwingt jedoch die EFK, zusätzliche Ressourcen bereitzustellen, um ihre gesetzliche Unterstützungspflicht gegenüber den Inspektoraten erfüllen zu können.
— S. 45 —6.3Internationale Organisationen
Die EFK ist seit den fünfziger Jahren Mitglied der inzwischen weltumspannenden Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden INTOSAI. Alle drei Jahre wird ein Weltkongress organisiert. Im Herbst fand der XVII. Kongress in Seoul (Korea) statt. 153 Länder nahmen daran teil. Hauptthemen waren die Aufsicht über internationale Organisationen und die Rolle der Aufsichtsbehörden in Verwaltungsreformen. Die EFK spielte auch an diesem Kongress eine aktive Rolle. Sie moderierte eine Arbeitsgruppe und verfasste zu den beiden Themen entsprechende Beiträge. Die INTOSAI bietet seit ihrem Bestehen einen institutionalisierten Rahmen, um die steigenden Anforderungen an die Finanzaufsicht zu bewältigen. Entsprechend dem Motto der INTOSAI „Experientia mutua omnibus prodest“ sind der Erfahrungsaustausch und die daraus gewonnenen Erkenntnisse die Garanten für die permanente Weiterentwicklung der staatlichen Finanzkontrolle.
Die EFK hatte Gelegenheit an einer Tagung von EUROSAI, der europäischen Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden, in Madeira (Portugal) mit den kantonalen Finanzkontrollen der Kantone Zürich und Jura teilzunehmen. Themen waren unter anderem die Organisation der Finanzaufsicht in Abhängigkeit der unterschiedlichen Staatsformen sowie die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen regionalen und zentralstaatlichen Aufsichtsorganen. Die Schweiz konnte mit Beiträgen die Funktionsweise des Föderalismus und der Aufsicht darlegen.
6.4Rechnungshöfe anderer Länder
Ein reger Informationsaustausch findet mit dem deutschen und österreichischen Rechnungshof im Rahmen der Konferenzen der Rechnungshöfe der deutschen Bundesländer statt. Die Schweiz wird traditionellerweise zu diesen Treffen eingeladen. Angesichts ähnlicher staatlicher Strukturen und auch identischer Fragestellungen im Bereich der Aufsicht von Verbundaufgaben in einem föderalistischen Staat sind diese Diskussionen für die EFK besonders wertvoll.
Auf Einladung des holländischen Rechnungshofes konnte sich die EFK ein Bild über die Organisation und Arbeitsweise dieser Institution machen. Die einzelnen Prüfungen dauern in der Regel sechs bis 12 Monate. Die Zahl der jährlichen Berichte liegt bei etwa 80, die fast ausnahmslos veröffentlicht werden. Ein gewichtiger Unterschied zur EFK ist die stärkerer Ausrichtung auf die Finanzaufsicht. Der Rechnungshof nimmt erstens praktisch keine Mandate für Abschlussprüfungen wahr und überlässt zweitens die Dienststellenrevisionen den internen Inspektoraten. Durch diese vor einigen Jahren eingeleitete Neuausrichtung hat der holländische Rechnungshof Spielraum für Wirtschaftlichkeitsprüfungen geschaffen.
— S. 46 —Im Rahmen des Entwicklungsprogrammes der Weltbank hat die EFK eine Delegation aus Haiti empfangen und den Teilnehmern Wissen über Methoden und Werkzeuge der Aufsicht vermittelt. Eine Abordnung der chinesischen Kontrollbehörde verschaffte sich während einer Woche ein Bild über das Aufsichtssystem der Schweiz.
6.5Berufs- und Fachverbände
Vertreter der EFK nehmen in den wichtigsten Fachverbänden Einsitz. Die EFK kann auf diese Weise die zukünftigen Berufsnormen mitgestalten, sie hat Zugang zu den Methoden und Hilfsmitteln der anderen Branchenspezialisten und verfügt im Hinblick auf die Bearbeitung von Sonderproblemen über ein Netz von Sachverständigen. Besonders aktiv ist die EFK im Bereich der Informatikprüfungen des ISACA (Information Systems Audit and
Control Association) und bei der Treuhandkammer. In der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) ist sie im Vorstand vertreten und beim Schweizerischen Verband für interne Revisionen (SVIR) hat sie den Vorsitz einer ständigen Arbeitsgruppe.
7Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Ressourcen der EFK
Die EFK arbeitet bei ihren Prüfungen risikoorientiert, kooperativ, präventiv und nach den Standards der Treuhandkammer sowie internationaler Fachverbände. Sie verfügte im Berichtsjahr über ein Budget von 16 Millionen und beschäftigte rund 85 Mitarbeitende, auf deren permanente Aus- und Weiterbildung besonderes Gewicht gelegt wird.
Die Unabhängigkeit der EFK drückt sich insbesondere durch die selbständige Festlegung des Jahresprogrammes, die Autonomie in Finanz- und Personalfragen sowie in der Bestätigung der Wahl des Direktors durch das Parlament und die Kompetenzen in der Informationspolitik aus.
7.1Führung und Organisation
Im Rahmen ihres Prüfauftrages kontrolliert die EFK nicht nur die Verwaltung, sondern auch alle übrigen Stellen, die mit Steuergeldern arbeiten, so beispielsweise auch die Empfänger von Subventionen. Als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bundes ist sie aber primär für die Oberaufsicht zuständig. Sie trägt somit nicht die Verantwortung für das Finanzgebaren der einzelnen Bundesstellen. Diese obliegt den zuständigen Ämtern und Departementen.
— S. 47 —Die EFK hat aufbauorganisatorisch ihre Kernprozesse in einer zweidimensionalen Matrixorganisation abgebildet (vgl. Organigramm im Anhang 5). Diese stellt die Gestaltungselemente „Kundenorientierung“ und „Fachkompetenz“ in den Vordergrund. Die sechs Mandatsleiter bringen die Sicht der Geprüften zur Geltung und erstellen das Jahresprogramm. Die Prüfer und Prüferinnen der EFK sind jeweils einem der fünf Fachbereiche beziehungsweise einem Kompetenzzentrum zugeordnet, nämlich zwei für Finanzrevisionen, je eines für Baufragen und Preisprüfungen, Informatik und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Diese Kompetenzzentren haben die Aufgabe, das für den Fachbereich erforderliche Wissen zu erhalten, auf- und auszubauen und die Qualität der Prüfungen sicherzustellen. Die Einteilung von Mitarbeitenden auf einzelne Prüfungen und Projekte auf der Basis des durch die Mandatsleitung angemeldeten Ressourcenbedarfs erfolgt in Absprache mit dem Fachbereich.
7.2Professionalisierung
Die Zahl der Prüfungsberichte ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf gegen 200
zurückgegangen. Die umfangreichen Veränderungen in der Bundesverwaltung durch die Regierungs- und Verwaltungsreform mit rigoroser elektronischer Unterstützung und
Vernetzung der finanziellen Prozesse führen dazu, dass die Finanzaufsicht nur durch immer komplexere und umfangreichere Prüfungen wahrgenommen werden kann. Wurden in der Vergangenheit beispielsweise einzelne Kassen geprüft, sind es heute umfangreiche Systemprüfungen von mehreren Wochen oder Monaten mit einem Team von verschiedenen Mitarbeitenden. Die Prüfungen erfordern wesentlich mehr Zeit und unterschiedliches Fach- und Kundenwissen. Auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind aufwändiger als Finanzrevisionen.
Die Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeitenden ist für die EFK von zentraler Bedeutung. Über zehn Arbeitstage werden pro Jahr und Person durchschnittlich dafür eingesetzt. Das erworbene Wissen gilt es zu erhalten, zu vermitteln und gezielt im Interesse des gesetzlichen Auftrages einzusetzen. Die EFK hat ein Knowledgemanagement aufgebaut, welches stetig weiterentwickelt wird. Die Wissensträger und -trägerinnen müssen sich in ihrem Gebiet das Wissen erarbeiten und es für die EFK nutzbar machen. Weitere wichtige Wissensquellen sind für die EFK das Know-how ausländischer Rechnungskontrollbehörden und von Treuhandfirmen. Deshalb wird die internationale Vernetzung durch die EFK systematisch gepflegt. Bei einzelnen Prüfungen zieht die EFK zudem externe Spezialisten bei, sei es, weil das Know How nicht vorhanden oder aus zeitlichen Gründen eine Verstärkung notwendig ist. Die Projektleitung und die Verantwortung liegen in jedem Fall bei der EFK, was auch den Wissenstransfer sicherstellt.
— S. 48 —Die EFK veröffentlichte gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 FKG auf ihrer Website zwei
Prüfberichte, nämlich den Bericht über ein Entwicklungshilfeprojekt in Südamerika und die Aktion Swisscoy im Kosovo. Kriterien für die Veröffentlichung sind unter anderem die Aktualität, das allgemeine Interesse sowie die Zweckmässigkeit. Mit der Veröffentlichung strebt die EFK vermehrte Transparenz über ihre Arbeit an, was auch mit einer zusätzlichen Qualitätssicherung verbunden ist.
Im Rahmen des Managementsystems wurden die Kernprozess der EFK eingehend beschrieben und umgesetzt. Das organisatorische Wissen der EFK ist dadurch für die tägliche Arbeit und für die Einführung neuer Mitarbeitende weitgehend sichergestellt. Das informatikgestützte Managementsystem stellt die Basis für die geordnete und periodische Verbesserung der Prozesse und der Qualität und Quantität der Leistungen der EFK sicher.
7.3Personal und Finanzen
Die EFK hatte für 2001 einen Personaletat von 88 Stellen und verfügt über ausgewiesene Fachpersonen für die öffentliche Finanzaufsicht. Ihre besondere Stärke liegt nicht nur beim revisionstechnischen Wissen, sondern auch bei den Kenntnissen der Bundesverwaltung. Die EFK kennt aber auch ihre Grenzen und zieht deshalb dort, wo es sachlich angezeigt und wirtschaftlich sinnvoll ist, externe Hilfe aus der Privatwirtschaft bei.
Im Herbst mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFK den Tod einer Kollegin, welche auf ihrer Rückreise von der Schweizer Botschaft in Berlin mit dem Absturz einer Crossair-Maschine in Bassersdorf ums Leben kam, sowie den plötzlichen Hinschied eines Kollegen verkraften.
In der Wintersession bestätigte die Vereinigte Bundesversammlung gestützt auf das neue Finanzkontrollgesetz die Wahl des Direktors der EFK mit 174 von 181 gültigen Stimmen für eine Amtsdauer von sechs Jahren.
— S. 49 —Die Ausgaben der EFK beliefen sich im Berichtsjahr auf 16 Millionen. Im Einzelnen setzten sich die Ausgaben und die Einnahmen wie folgt zusammen:
Tabelle : Die Ausgaben und Einnahmen 2001 der EFK
2000 2001 2001 Abweichungen
Rechnung Budget Rechnung zum Budget
In Tausend Franken in Tsd Fr. in % Ausgaben 10 844 17 174 16 076 - 1 098 - 6,4 Personalbezüge 9 632 11 651 10 897 - 754 - 6,5 Arbeitgeberbeiträge - 2 093 2 092 - 1 - PKB-Leistungen - 541 525 - 16 - 2,9 Dienstleistungen Dritter 938 1 936 1 768 - 168 - 8,7 Übrige Sachausgaben 274 485 450 - 35 - 7,2 IT-Investitionen - 469 343 - 126 - 26,9 Einnahmen 73 259 582 + 323 + 124,7 Honorare 53 250 566 + 316 + 126,4 Kostenrückerstattungen 20 9 16 + 7 + 77,8
Der starke Anstieg der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf Kreditverschiebungen bei den Arbeitgeberbeiträgen und im Informatikbereich zurückzuführen. Diese Kredite werden erstmals in der Rechnung der EFK ausgewiesen.
Gegenüber dem Voranschlag können Kreditreste von 1,1 Millionen ausgewiesen werden. Sie sind sind im Wesentlichen auf Vakanzen zurückzuführen, was sich sowohl auf die Personal- als auch auf die Sachausgaben auswirkte. Im Jahresdurchschnitt konnten sechs Stellen nicht besetzt werden. Die Ausgaben für Dienstleistungen Dritter enthalten Expertenhonorare, Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung sowie Informatikdienstleistungen. Bei den übrigen Sachausgaben fallen die Spesenentschädigungen für Dienstreisen im In- und Ausland sowie die Aufwendungen für die Personalrekrutierung ins Gewicht.
— S. 50 —Als Folge der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, des vermehrten Einsatzes von Leistungsaufträgen und im Hinblick auf den neuen Finanzausgleich hat die EFK die Finanzaufsicht neu ausgerichtet. Sie wird in Zukunft verstärkt Wirtschaftlichkeits- und Wirkungsprüfungen durchführen. Neben der Verstärkung der Kompetenzen muss dafür auch der notwendige Spielraum geschaffen werden. Heute führt die EFK etwa 70
Abschlussprüfungen durch, die auch durch Private realisiert werden könnten. Diese Mandate binden etwa 50 Prozent der Prüfressourcen. Die EFK wird mittelfristig solche Mandate aufgeben und nur noch wahrnehmen, wenn damit Synergien für die
Finanzaufsicht verbunden sind. Spielraum für Finanzaufsicht kann auch durch eine konsequente Arbeitsteilung mit den internen Finanzinspektoraten geschaffen werden.
Die EFK will bei den Amtsleitungen die erforderliche Überzeugungsarbeit leisten.
In einem Bericht legte die EFK dar, wie sie in Zukunft verstärkt die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung und die Wirksamkeit der Bundesaufgaben prüfen will. Auf der Grundlage des FKG kann die EFK solche Prüfungen unabhängig durchführen. Im Vordergrund stehen amts- und departementsübergreifende Evaluationen. Weitere Ansatzpunkte sind das Risiko, das Finanzvolumen oder Bereiche, die wenig evaluiert werden. Auch will die EFK mit Meta-Evaluationen dafür sorgen, dass die Verwaltung Prüfstandards einhält und die Ergebnisse der amtseigenen Evaluationen tatsächlich nutzt.
Die EFK ist überzeugt, dass sie mit diesen Prüfungen das Parlament bei der Umsetzung von Artikel 170 der Bundesverfassung, welcher die Prüfung der Wirksamkeit von
Bundesaufgaben verlangt, wirkungsvoll unterstützen kann.
— S. 51 —Anhang 1
Übersicht über die Prüfungen in den Departementen und der Bundes-
kanzlei sowie bei angeschlossenen und internationalen Organisationen Departement/Amt/Organisation Prüfung
Bundeskanzlei ƒ Prüfung der Vergabe von
Dienstleistungsaufträgen
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Leistungserbringer NOVE-IT ƒ Erfolgsfaktoren, Informatikrevision 2001 Direktion für Entwicklung und ƒ AHV-Arbeitgeberkontrollen
Zusammenarbeit
ƒ SAP-Usermanagement
ƒ Informatikrevision SAP-Systemrevision Berechtigungen
ƒ Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS; Prüfung der Rechnungslegung Juli 1997 bis Dezember 1999
ƒ Jahresbericht 2000 des Inspektorats ƒ Prüfung der Vergabe von
Dienstleistungsaufträgen
Schweizerische Botschaft in Lissabon ƒ Inspektion
Konsular- und Finanzinspektorat ƒ Jahresbericht 2000
— S. 52 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Genossenschaft Solidaritätsfonds der ƒ Auslandschweizer
Stiftung für Schweizer Katastrophenopfer im ƒ Ausland
Immobilienstiftung der Internationalen ƒ Organisationen in Genf
Eidgenössisches Departement des Innern
MeteoSchweiz ƒ
Bundesamt für Sozialversicherungen ƒ
ƒ ETH-Bereich ƒ
ETH-Rat ƒ
Prüfung
Revision der Jahresrechnung 2000
Jahresrechnung 2000
Jahresrechnung 2000
Revision der Buchführung und Jahres-
rechnung 1999
Dienststellenrevision (follow up 1999),
Oberaufsicht 2. Säule, Internes Kontroll-
system bei den Betriebsbeiträgen an
Werkstätten für die Dauerbeschäftigung
Invalider
Informatikprüfung im Bereich SAP R3
Revision der konsolidierten Jahres-
rechnung 2000
Wechsel des ETH-Bereiches in den 3.
Kreis (Vier-Kreise-Modell des Bundes).
Erste Bestandsaufnahme
— S. 53 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
ETH-Rat
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne
Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz
Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt
Prüfung
ƒ Veruntreuungsfall, Stand der Verun-
treuungsermittlung, Einzelfallabklärung und Meldeverfahren
ƒ Tätigkeitsbericht 2000 des Finanz-
inspektorats des ETH-Rats
ƒ Wirksamkeitsprüfung des Finanz-
inspektorates
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Sanierung des Gebäudes für Bau-
wissenschaften auf dem Hönggerberg ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
— S. 54 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Paul Scherrer Institut
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Bundesamt für Gesundheit,
Eidgenössisches Personalamt Bundesamt für Militärversicherung
Schweizerisches Bundesarchiv
Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Schweizerische
Universitätsrektorenkonferenz Marcel Benoist Stiftung
Stiftung Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium, Freiburg
Prüfung
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Tätigkeitsbericht 2000 des
Finanzinspektorates
ƒ Revision des Personellen
Rechnungswesens im BV PLUS ƒ Tätigkeitsbericht 2000 des internen
Finanzinspektorates
ƒ Wirksamkeitsprüfung des Finanz-
inspektorates
ƒ Unterstützung bei Bereinigungsarbeiten
in der Amtsbuchhaltung
ƒ Revision der Jahresrechnung 1999 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
— S. 55 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Schweizerische Hochschulkonferenz Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau
Gottfried-Keller-Stiftung
Stiftung Pro Helvetia
Stiftung PRO ARTE
Ausschuss Hilfeleistungen an die
Lawinengeschädigten
Carnegie-Stiftung für Lebensretterinnen und Lebensretter
Stiftung Zukunft Schweizer Fahrende
Prüfung
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
ƒ Revision der Jahresrechnung 1999 ƒ Prüfung des Reformprojekts
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Jahresabschluss 2000
ƒ Revision Jahresrechnung 2000
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Bundesamt für Justiz
ƒ Bauten für den Straf- und Massnahmen-
vollzug, Beiträge des Bundes
— S. 56 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Bundesamt für Flüchtlinge
Bundesamt für Polizei
Eidgenössisches Institut für
Geistiges Eigentum
Fonds Schindler
Verschiedene Dienststellen
Prüfung
ƒ Revision im Asylwesen, bei der
Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender
ƒ Revision im Asylbereich des Kantons
Aargau, Rückerstattungspraxis des BFF ƒ Jahresbericht 2000 des
Finanzinspektorates
ƒ Asylwesen des Kantons Waadt;
Revision bei der Waadtländer Stiftung für den Empfang Asylsuchender ƒ
ƒ Wirksamkeitsprüfung des
Finanzinspektorates
ƒ Staatsschutzausgaben 2000
ƒ Revision der Jahresrechnung
2000/2001
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ AHV-Arbeitgeberkontrollen
— S. 57 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation Prüfung
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Generalsekretariat
Bundesamt für Sport
Generalstab
Oberfeldkommissariat, Bern
ƒ Sponsorengelder für „die Schweiz zeigt
Herz – Ferien für Kinder aus dem Balkan“
ƒ Schlussabrechnung Projekt
Armee-Muba 2000
ƒ Ausgaben der Untergruppe
Nachrichtendienst
ƒ
ƒ Revision der Rechnung 1999 des
FLAG-Amtes „Centro sportivo nazionale della gioventù“
ƒ Revision der Aktion „Swisscoy“ im
Kosovo bei der Untergruppe Friedensförderung und Sicherheitskooperation
ƒ Vorabklärungen bezüglich einer
vertieften Überprüfung des Einsatzes von Armeedienstangehörigen bei der Verwaltung
ƒ Wirksamkeitsprüfung des Finanz-
inspektorates
ƒ Prüfung im Bereich Land- und Sach-
schaden
— S. 58 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation Prüfung
Bundesamt für Zivilschutz ƒ Prüfung der Organisation, der Abläufe
und des internen Kontrollsystems in der Abteilung Ausbildung
ƒ Weisungen des BZS über das Finanzwesen für das Projekt „Zivilschutzeinsatz im Bereich der zivilen Sicherheit zu Gunsten der Expo.02“
Bundesamt für Landestopographie ƒ System „Swispos GIS/GEO“
Heer ƒ Aufbau des Finanzinspektorates sowie
Jahresbericht 2000 des Finanz-
inspektorates
ƒ Verein CH-Armee-Shop
ƒ Revision des Personellen Rechnungswesens im BV-PLUS (Untergruppe Lehrpersonal)
ƒ Verkauf der Reihenhäuser an der Worblaufenstrasse 160-17
Luftwaffe ƒ Organisatorische und technische
Aspekte im Umfeld der EDV-Anwendung SAP
— S. 59 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation Prüfung
Bundesamt für Betriebe des Heeres ƒ Revision im Bereich Betriebsstoffe
ƒ Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS
Bundesamt für Armeematerial und Bauten ƒ Stellungnahme zum neu erstellten
Standard-Vertragswerk für Leistungen im Planungsbereich
Gruppe Rüstung ƒ Jahresbericht 2000 des Finanzinspek-
torates sowie Prüfberichte der internen Revisionen im Jahre 2000 des Finanzinspektorates
ƒ Informatikrevision im Bereich der SAP/R3 (Zentralverwaltung)
ƒ Preisprüfung eines Rüstungsauftrages
ƒ Revision der vier Bundesprojekte EXPO.02
RUAG ƒ Änderung des Bundesgesetzes vom 6.
Oktober 2000 über die
Rüstungsunternehmen des Bundes und die Ausführungsbestimmungen
— S. 60 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
«Zentrum für Sicherheitspolitik»,
«Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung» und «Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte», Genf
St. Jakobs-Fonds-Stiftung
Sozialfonds für Verteidigung und
Bevölkerungsschutz
Eidg. Winkelriedstiftung
Eidgenössisches Finanzdepartement
Generalsekretariat
Programmdelegierter des
Informatikstrategieorgans Bund
Eidgenössische Finanzverwaltung
Prüfung
ƒ Organisationsüberprüfung
ƒ Revision Jahresrechnung 2000
ƒ Revision Jahresrechnung 2000
ƒ Revision Jahresrechnung 2000
ƒ Analyse der Informatikbeziehungen
zwischen der Bundesverwaltung und den Kantonsverwaltungen
ƒ Prüfung des Projektes NOVE-IT
ƒ Revision beim Dienst
« Wohnbaugenossenschaften »
ƒ Revision Bundestresorerie
(Front-/Backoffice)
— S. 61 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Eidgenössische Finanzverwaltung
Sparkasse des Bundespersonals
Eidgenössische Finanzverwaltung und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Bundesamt für Informatik und
Telekommunikation
Bundesamt für Bauten und Logistik
Prüfung
ƒ Revision der Staatsrechnung 2000 der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 und
Teilnahme an der Informatikprüfung der Ernst & Young bei Real Time Center AG
ƒ Nachfolgeprüfung des Review der
Schnittstelle Konsolidierung und
Zahlungsverkehr aus dem Jahre 1999
ƒ Informatikrevision im Bereich Leistungs-
erbringer BIT / Erfolgsfaktoren NOVE-IT
ƒ Revision der Jahresrechnung 1999
sowie Bereiche des Internen
Kontrollsystems
ƒ Revision in den Bereichen
Bedarfsanalyse und der Management des Immobilienportfolios
ƒ Sanierung und Umbau des
Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 71, Bern
ƒ Beschaffungsprüfung im Bereich
Publikationen und Drucksachen
— S. 62 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Eidgenössisches Personalamt
Eidgenössische Steuerverwaltung
Unterstützungskasse bei der Personal- und Sozialberatung für die allgemeine Bundesverwaltung
Eidgenössische Zollverwaltung
Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Eidgenössische Alkoholverwaltung
Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung
Invalidenversicherung
Erwerbsersatzordnung
Familienzulagenordnung Landwirtschaft
Prüfung
ƒ Informatikrevision BV PLUS,
AHV-Schnittstelle
ƒ Formelle Prüfung des Jahresab-
schlusses 2000
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
ƒ Revision des Personellen Rechnungs-
wesens im BV PLUS
ƒ Prüfung der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung
2000/2001
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Zwischenrevision der Jahresrechnung
2001
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
— S. 63 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Eidgenössische Ausgleichskasse
Schweizerische Ausgleichskasse
Zentrale Ausgleichskasse
Schweizerische Informatikkonferenz
Prüfung
ƒ Hauptrevision 2000
ƒ AHV-Arbeitgeberkontrollen bei Dienst-
stellen des Eidgenössischen Finanzdepartementes
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Hauptrevision 2000
ƒ Abschlussrevision 2000
ƒ Tätigkeitsbericht 2000 des internen
Finanzinspektorates
ƒ Revision der Informatiksituation NOVE-
IT
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Generalsekretariat
ƒ Bestandsaufnahme im Bereich des
Controllings sowie Abklärungen bezüglich Finanzplanung der Expo.02
ƒ Nachfolgeprüfung sowie Analyse im
Bereich des Strategischen Controllings bei der Expo.02
— S. 64 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation Prüfung
Staatssekretariat für Wirtschaft ƒ Bundesbeschluss über die Erhaltung
der Substanz öffentlicher Infrastrukturanlagen (Investitionszulagenbeschluss) vom 30. April 1997
ƒ AHV-Arbeitgeberkontrolle bei der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2000
ƒ Spezialprüfung über die Abtretung von Konsolidierungsguthaben (Umschuldungsguthaben) ERG an den Bund im Rahmen der Entschuldungsaktion des Bundes zu Gunsten ärmerer Entwicklungsländer
ƒ Leistungsbereich Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung, Applikation Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik und Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen, Informatikrevision 2000
ƒ AHV-Arbeitgeberkontrolle
Bundesamt für Berufsbildung und ƒ Berufsschulbauten
Technologie
ƒ Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS
— S. 65 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Bundesamt für Landwirtschaft
Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe
Schweizerische Zentralstelle für Butterversorgung
Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung
Prüfung
ƒ Revision der Buchführung und
Jahresrechnung 2000 der FLAG-Forschungsanstalten Posieux, Tänikon, Liebefeld, Wädenswil und Changins
ƒ Revision der Subventionen 2000 zur
Förderung der einheimischen
Käsesorten in der Schweiz und im Ausland
ƒ Subvention 2000 für die Organisation
Proviande, die sich mit der Kontrolle und Förderung des Schweizer Fleisches befasst (Proviande)
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 des
Eidg. Gestütes in Avenches
ƒ Neues Finanzinspektorat
ƒ Jahresrechnung 2000
ƒ Arbeitgeberkontrolle für das Jahr 1999
ƒ Bericht an das Staatssekretariat für
Wirtschaft zur Revision der Jahresrechnung 2000
— S. 66 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Bundesamt für Veterinärwesen
Exportrisikogarantie
Schweizerischer Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften
Prüfung
ƒ Prüfung der Vergabe von Dienst-
leistungsaufträgen
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Generalsekretariat
Bundesamt für Strassen
ƒ Prüfung des Finanz- und Rechnungs-
wesens, des Inventarwesens sowie des Internen Kontrollsystems
ƒ Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen
Leistungen der Zeitungstransporte durch die Post
ƒ Prüfungen im Rahmen des Projektes
„Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz“
ƒ Prüfung von Teilbereichen des Finanz-
und Rechnungswesens
ƒ “Informationsbeschaffung im
Informatikbereich des ASTRA“
— S. 67 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
Bundesamt für Strassen
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
Bundesamt für Verkehr
Prüfung
ƒ Tätigkeitsberichte der Kantonalen
Finanzkontrollen betreffend die Aufsicht über Bau und Unterhalt der Nationalstrassen im Jahr 1999
ƒ AHV-Arbeitgeberkontrolle
ƒ Prüfung von Teilbereichen des Finanz-
und Rechnungswesens
ƒ Prüfungen im Rahmen des Projektes
„Europäisches Naturschutzjahr’95
ƒ Tätigkeitsbericht 2000 des
Finanzinspektorates
ƒ Revision der Sonderrechnung 2000 des
Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte
ƒ Wirtschaftlichkeitsprüfung im
Informatikumfeld des BAV
ƒ Bericht über die Wirksamkeit der
Sonder- und Ergänzungsprüfungen der Sektion AlpTransit des BAV und Followup
ƒ Nachfolgeprüfung des Controlling-
konzeptes im Bereich der Infrastruktur der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
— S. 68 —Anhang 1 Departement/Amt/Organisation
BLS AlpTransit
Bundesamt für Energie
Bundesamt für Wasser und Geologie
Bundesamt für Kommunikation
Eidgenössische Linthkommission Eidgenössische Nationalparkkommission
Fonds für Verkehrssicherheit
Fonds Landschaft Schweiz;
Stiftung Schweizerischer Nationalpark Nuklearschadenfonds
Prüfung
ƒ Beurteilung des Prozesses Endkosten-
prognose und Nachfolgeprüfung im Bereich von Dienstleistungen
ƒ Prüfung der Vergabe von Dienst-
leistungsaufträgen
ƒ Bericht über die Dienststellenrevision
(Prüfung des internen Kontrollsystems und der finanziellen Abläufe)
ƒ Bericht über die Prüfung im Bereich
Internes Kontrollsystem, Zugriffsberechtigungen SAP und Nachfolgeprüfung der Revision 1999
ƒ Jahresrechnung 2000
ƒ Abschluss des Projektes „Naturschutz-
Tourismus-Nationalpark im nördlichen Balatongebiet“
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 und
Pendenzen aus Revisionen früherer Jahre (Follow-up)
ƒ Revision der Jahresrechnung 2000 ƒ Revision der Jahresrechnung 2000
— S. 69 —Anhang 1 Internationale Organisationen
Weltorganisation für geistiges Eigentum ƒ (WIPO) in Genf
Internationale Fernmeldeunion (IFU) in Genf ƒ Weltpostverein (WPV) in Bern ƒ Zwischenstaatliche Organisation für den ƒ internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern
Zwischenstaatliche Agentur für die ƒ Frankophonie (AIF) in Paris
Europäische Freihandelsgemeinschaft ƒ (EFTA) in Brüssel
Menschenrechtsbeauftragte in Bosnien- ƒ Herzegowina der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in Sarajevo Europäische Organisation für die Nutzung ƒ von meteorologischen Satelliten
(EUMETSAT), in Darmstadt
Internationale Rheinregulierung Illmündung, ƒ Bodensee
Revision Jahresrechnung 2000
Revision Jahresrechnung 2000
Revision Jahresrechnung 2000
Revision Jahresrechnung 2000
Revision Jahresrechnung 2000
Revision Jahresrechnung 2000
Revision Jahresrechnung 2000
Revision Jahresrechnung 2000
Zwischenstaatliche Rechnungsprüfung
Jahresrechnung 1999/2000
— S. 70 —Anhang 2 Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 FKG
ƒ Konsular- und Finanzinspektorat Eidgenössisches Departement für auswärtige Ange-
legenheiten
ƒ Inspektorat Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ƒ Finanzinspektorat Bundesamt für Militärversicherung
ƒ Internes Revisorat Bundesamt für Bildung und Wissenschaft ƒ Finanzinspektorat ETH-Rat
ƒ Finanzinspektorat Bundesamt für Flüchtlinge
ƒ Finanzinspektorat Generalstab
ƒ Finanzinspektorat Heer
ƒ Finanzinspektorat Gruppe Rüstung
ƒ Finanzinspektorat Eidgenössische Versicherungskasse ƒ Internes Inspektorat Zentrale Ausgleichsstelle
ƒ Finanzinspektorat HA-MWST Eidgenössische Steuerverwaltung ƒ Finanzinspektorat DVS Eidgenössische Steuerverwaltung ƒ Inspektorat Oberzolldirektion
ƒ Finanzinspektorat Eidgenössische Alkoholverwaltung
ƒ Finanzinspektorat Bundesamt für Bauten und Logistik ƒ Finanzinspektorat Direktion für Arbeit seco
ƒ Finanzinspektorat Bundesamtes für Landwirtschaft
ƒ Finanzinspektorat Bundesamt für Verkehr
— S. 71 —Anhang 3 Mandatsliste
Mandate im Bereich des EDA
ƒ Solidaritätsfonds der Auslandschweizer
ƒ Stiftungsrat der «Stiftung für Schweizer Katastrophenhilfe im Ausland» ƒ Projekt «Bilodung, Jugend und Sport » in der Dominikanischen Republik ƒ FIPOI, Immobilienstiftung der Internationalen Organisationen
Mandate im Bereich des EDI
ƒ ETH-Bereich
ƒ Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung ƒ Schweiz. Hochschulkonferenz, Bern
ƒ Schweiz. Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau
ƒ Stiftung für die Vorbereitung auf das das Hochschulstudium, Freiburg ƒ Stiftung PRO ARTE
ƒ Koordinationskomitee für die Hilfeleistung an die Lawinengeschädigten ƒ Marcel Benoist-Stiftung
ƒ Carnegie-Stiftung für Lebensretter
ƒ Fondation Pro Helvetia
ƒ Fondation Gottfried Keller
ƒ Stiftung Zukunft Schweizer Fahrende
Mandate im Bereich des EJPD
ƒ Institut für Geistiges Eigentum
ƒ Schindler-Fonds
Mandate im Bereich des VBS
ƒ St. Jakobs-Fonds-Stiftung bei der Schweizerischen Nationalspende ƒ Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz
ƒ Eidg. Winkelriedstiftung
— S. 72 —Anhang 3 Mandate im Bereich des EFD
ƒ Staatsrechnung
ƒ Eidg. Alkoholverwaltung
ƒ Sparkasse des Bundespersonals
ƒ Sozialberatung und Unterstützungskasse
ƒ Schweizerische Ausgleichskasse
ƒ Fonds AHV / IV / EO
ƒ Eidg. Ausgleichskasse
ƒ Schweiz. Informatikkonferenz
ƒ Wohlfahrtskasse des Zollpersonals
ƒ Stiftung der Schweizer Beamten zu Gunsten der Leprakranken
Mandate im Bereich des EVD
ƒ Fonds für die Exportrisikogarantie, Zürich
ƒ Proviande
ƒ Wohnbau AG
ƒ Schweiz. Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften ƒ Arbeitslosenversicherung
Mandate im Bereich des UVEK
ƒ Nuklearschadensfonds
ƒ Eidg. Linthkommission
ƒ Fonds für Eisenbahngrossprojekte
ƒ Fonds Landschaft Schweiz
ƒ Stiftung Schweiz. Nationalpark
ƒ Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung ƒ Schweiz. Fonds für Verkehrssicherheit
— S. 73 —Anhang 3 Internationale Mandate
ƒ Europäische Freihandelsgemeinsachaft (EFTA)
ƒ Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
ƒ Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) ƒ Internationale Fernmeldeunion (IFU)
ƒ Weltpostverein (WPV)
ƒ European Southern Observatory (ESO)
ƒ Zwischenstaatliche Agentur für die Frankophonie
ƒ Menschenrechtsbeauftragte in Bosnien-Herzegowina
ƒ Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten
(EUMETSAT)
ƒ Internationale Rheinregulierung (IRR)
— S. 74 —Anhang 4 Wichtige Feststellungen und Empfehlungen Departement/Amt Feststellungen/Empfehlungen Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Leistungserbringer Informatik ƒ Aufbau Personalmanagement
ƒ Überwachung der Prozesse
Eidgenössisches Departement des Innern
Bundesamt für Gesundheit ƒ Ausbau IKS BV-Plus
Bundesamt für Sozialversicherung ƒ Controlling Zahlungsfluss BSV-ZAS
ƒ Rückforderung von 8,8 Millionen von Suchtinstitutionen
ETH-Bereich ƒ Bereinigung der Einschränkungen zur
Jahresrechnung 2000
Eidgenössiches Justiz- und Polizeidepartement
Bundesamt für Flüchtlinge ƒ Rückforderung der zuviel bezahlten
Bundesbeiträge vom Kanton Waadt
— S. 75 —Anhang 4 Departement/Amt Feststellungen/Empfehlungen
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bundesamt für Betriebe des Heeres, Betriebsstoffe
Gruppe Rüstung, Preisprüfung
Luftwaffe, SAP
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössische Finanzverwaltung,
Wohnbaugenossenschaften
Eidgenössische Finanzverwaltung,
Staatsrechnung 2000
Eidgenössische Finanzverwaltung und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
ƒ Beschaffungsoptimierung
ƒ Preisfestlegung
ƒ Bezugsverpflichtung der FLAG-Ämter ƒ Zutrittsberechtigung zu den Selbst-
bedienungstankanlagen
ƒ Vollzug Vereinbarung
ƒ Datenübernahme aus dem alten
System
ƒ Einführung Berechtigungskonzept
SAP-Release 4.6
ƒ Finanzierungsalternativen
ƒ Verbuchung von Agio/Disagio aus
Anleihensemissionen
ƒ Konsolidierte Betrachtungsweise
ƒ Massnahmenkatalog zur Behebung der
Mängel der Schnittstelle Konsolidierung und Zahlungsverkehr
— S. 76 —Anhang 4 Departement/Amt
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Eidgenössische Ausgleichskasse
Zentrale Ausgleichskasse
Eidgenössische Steuerverwaltung, Jahresabschluss 2000
Bundesamt für Informatik und
Telekommunikation
Informatikstrategieorgan Bund, NOVE-IT
Feststellungen/Empfehlungen
ƒ Debitorenbewirtschaftung
ƒ Pendenzen IV-Sachleistungen
ƒ Verrechnung Verwaltungskosten
ƒ Leistungsvereinbarung mit BIT und
Notfallszenario
ƒ Einführung systematisches Mahn-
verfahren DBST
ƒ Verbuchung nach dem Forderungs-
prinzip DBST
ƒ Gesamtauswertung offene Posten
MWST
ƒ Verbesserung Personalmanagement ƒ Abschluss von SLA mit Leistungs-
bezügern
ƒ Verfügbarkeitsmessung
ƒ Inkraftsetzung Controlling-Handbuch
und Umsetzung
ƒ Abstimmung Projektfolio mit FIBU ƒ Aufbau Projektdokumentation
ƒ Kreditbewirtschaftung und –kontrolle ƒ Verstärkung Projektführung und
–management
ƒ Kommunikationsstrategie und Aufbau
Change Management
— S. 77 —Anhang 4
Departement/Amt Feststellungen/Empfehlungen
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Bundesamt für Landwirtschaft, ƒ Weisungen für Subventionsbewilligung Käseabsatzförderung und IKS
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation
Bundesamt für Verkehr, Wirtschaftlich- ƒ Datenqualität KOFAT
keitsprüfung im Informatikumfeld
Bundesamt für Verkehr, AlpTransit ƒ Neat-Controlling Weisung:
integrierte Steuerung
ƒ Errichtung Internes Inspektorat
bei BLS AlpTransit AG
Bundesamt für Wasser und Geologie ƒ Verstärkung IKS
Bundesamt für Strassen ƒ Weisungen zur Informatiksicherheit und Informationsbeschaffung im „Service Level Agreements“ des BIT Informatikbereich ƒ Verstärkung IKS
Bundesamt für Kommunikation ƒ Verstärkung IKS
ƒ Betrags-Obergrenze für Buchungsvorgänge
ƒ Vollständigkeitskontrolle im Bereich Debitoren
Bundesamt für Umwelt, Wald und Land- ƒ Bereinigung der Ausgabendifferenzen schaft, „Europäisches Naturschutzjahr ’95“ ƒ Durchführung systematischer Erfolgs-
kontrollen
ƒ Überprüfung der Projektdossiers
— S. 78 —Anhang 5
Organigramm (Stand 15. März 2002)
Direktion
Direktor: K. Grüter
Stellvertr. Direktor: A. Vuillemin
Vizedirektor: M. Huissoud
EDA / BFF / VBS
J.-C. Clémençon
Finanzaufsicht
und -revision 1
Direktionsstab /
Recht Personal Support Internationales
A. Taugwalder P. Brügger C. Paratte C. Reinhardt
Prüfbereiche
Finanz- und Stellvertretender Direktor: A. Vuillemin Rechnungswesen
EDI / Internat. Sozialversich./
UVEK GWF / EVD BK / PD / EFD
Organisationen EJPD / EPA
Informatik D. Neier B. Hächler C. Mücher E.-S. Jeannet M. Kessler
Management-
D. Monnot system
Fach- Finanzaufsicht
bereiche und -revision 2
H.-R. Wagner
Finanzaufsicht
und -revision 3
Vize- V. Eggimann-Lanz
direktor:
M.
Huissoud Informatikprüfungen
M. Magnini
Bau- und Beschaf-
fungsprüfungen
P. Zumbühl
Wirtschaftlichkeits-
prüfungen und Evaluation
E. Sangra
Sekretariat
Personaladministration
Geschäftsverwaltung
Logistik
— S. 79 —Anhang 6 Abkürzungsverzeichnis
A
AFB Amt für Bundesbauten
AELE Association européene de libre-échange AIF Agence intergouvernementale de la Francophonie AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
ASTRA Bundesamt für Strassen
B
BAG Bundesamt für Gesundheit
BABHE Bundesamt für Betriebe des Heeres
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
BAV Bundesamt für Verkehr
BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt
BBL Bundesamt für Bauten und Logistik
BFF Bundesamt für Flüchtlinge
BK Bundeskanzlei
BLS Bern Lötschberg Simplon Bahn
BIT Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BSV Bundesamt für Sozialversicherung
BV PLUS Personalinformationssystem
BWG Bundesamt für Wasser und Geologie
BWL Bundesamt für Landwirtschaft
C
CIA Certified Internal Auditor
CISA Organisation diplomierter Revisor/innen
D
DEVON EDV-Anwendung der Bundestresorerie
DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
E
EAK Eidg. Ausgleichskasse
EAWAG Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und
Gewässerschutz
— S. 80 —Anhang 6
EDA Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidg. Departement des Innern
EFD Eidg. Finanzdepartement
EFTA European Free Trade Association
EFK Eidg. Finanzkontrolle
EFQM European Foundation for Quality Management EFV Eidg. Finanzverwaltung
EJPD Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
EMPA Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EO Erwerbsersatzordnung
EPA Eidg. Personalamt
ESO Europäische Organisation für Astronomie
ESTV Eidg. Steuerverwaltung
ETH Eidg. Technische Hochschule
EUMETSAT Europäische Satellitenorganisation
EUROSAI European Organisation of Supreme Audit Institutions EVD Eidg. Volkswirtschaftsdepartement
F
FAREAS Fondation vaudoise pour l’accueil des requérants d’asile FEG Fonds für Eisenbahngrossprojekte
FKG Finanzkontrollgesetz, Bundesgesetz über die Eidg. Finanzkontrolle FL Familienzulagenordnung Landwirtschaft
FLAG Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget FinDel Finanzdelegation der eidg. Räte
FIPOI Immobilienstiftung internationaler Organisationen FISP Finanzinspektorat
G
GIS Geographisches Informatiksystem
H
HR Human Resources
I
IAA Institut of Internal Auditors
IGE Institut für Geistiges Eigentum
— S. 81 —Anhang 6
IKS Internes Kontrollsystem
InSAP Integration SAP
INTOSAI Europäische Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden IRR Internationale Rheinregulierung
ISB Informatikstrategieorgan Bund
ITU Internationale Fernmeldeunion
IV Invalidenversicherung
IVS Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz
K
KFK Kantonale Finanzkontrolle(n)
KOFAT Kosten und Finanzen Alp Transit
L
L+T Bundesamt für Landestopographie
M
MOLIS Informatiksystem
MUBA Mustermesse Basel
MWST Mehrwertsteuer
N
NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale
NOVE IT Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundes-
verwaltung
O
OECD Organisation for Economique Cooperation and Development OMPI Organisation mondiale de la propriété intellectuelle
OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OTIF Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
P
PKB Pensionskasse des Bundes
PNUD Programme des Nations Unies pour le dévelopement PSI Paul Scherer Institut
— S. 82 —Anhang 6
R
REFICO Standard für Dienststellenbuchhaltungen
RVOG Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
S
SAK Schweizerische Ausgleichskasse
SAP/R3 Standardsoftware für Buchhaltung
SBB Schweizerische Bundesbahnen
SCM Swiss Cheese Marketing SA
seco Staatssekretariat für Wirtschaft
SEVAL Schweizerische Gesellschaft für Evaluation
SGVW Schweizerische Gesellschaft für Verwaltungswissenschaft
SNB Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung SR Systematische Rechtssammlung des Bundes
SVIR Schweizerischer Verband für interne Revisionen
T
TQM Total Quality Management
U
UIT Union internationale des télécommunications
UNO United Nations Organisation
UPU Weltpostverein
UVEK Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
V
VBS Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
W
WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum
WSL Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
Z
ZAS Zentrale Ausgleichsstelle Genf