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Aufsatz · Jahresberichte (PUE) 2002

Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2001

‹Kapitel 2 von 4S. 11–14›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Jahresberichte (PUE)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Eidgenössische Finanzkontrolle, Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2001, in: Jahresberichte (PUE) 2002, S. 11–14
— S. 11 —

1.4Prüfung der Alpentransversalen

1.4.1Aufsicht und Kontrolle

Die Alpentransit Verordnung vom 28. Februar 2001, in Kraft getreten auf den 1. März 2001, ist eine wichtige Grundlage für Finanzaufsicht und –kontrolle der Neuen Alpentransversale (NEAT). Die Prüfungen beziehungsweise die Koordination basieren auf dieser neuen Verordnung.

Neben dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der EFK führen interne und externe Kontrollorgane Prüfungen bei den Erstellergesellschaften von SBB und BLS durch.

Die Bestimmungen der Alpentransit Verordnung streben eine Koordination der Kontrollorgane im Bereich NEAT an. In diesem Zusammenhang wurde eine Aktualisierung und Ergänzung der EFK-Richtlinie über die Zuständigkeiten der verschiedenen Prüforgane notwendig. Sie wurde unter Einbezug und im Einvernehmen mit den übrigen Kontroll-organen überarbeitet. Die neue „Richtlinie über die Koordination der Kontrolltätigkeiten beim Projekt NEAT“ trat am 2. April 2001 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie.

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Die Prüfungen werden nach Prüffeldkategorien eingeteilt und aufgrund der Risikoanalysen der Kontrollorgane entsprechend geplant. Es wird eine Übersicht über alle laufenden und abgeschlossenen Prüfungen geführt. Die EFK ist bei wesentlichen Änderungen des

Prüfprogrammes, bei Differenzen über die Abstimmung der Prüfprogramme und bei Prüfungsergebnissen von grosser Tragweite unverzüglich zu informieren. Die verschie-denen Kontrollorgane sind für ihre Prüfungen wie bisher selbst verantwortlich.

Ein wichtiger Teil der Finanzaufsicht war auch im vergangenen Jahr die Auswertung der Berichte des BAV, welche über den Projektstand, das Vergabe- und Vertragswesen, die Kosten, Finanzierung sowie Termine und Risiken des Grossprojektes informieren. Als wesentlich beurteilte die EFK Aussagen zur Kostenprognose. Gemäss Schätzungen von Ende Juni 2001 muss mit Mehrkosten von rund 650 Millionen gerechnet werden. Werden die geschätzten Mehrkosten für den Ceneri-Basistunnel, für Projektoptimierungen im Kanton Uri und für die Vergabe der Bauarbeiten in Faido und Bodio mitberücksichtigt, muss festgestellt werden, dass rund zwei Drittel der Reserven bereits im heutigen Zeitpunkt verplant sind. Dem Aspekt der Kompensationsplanung ist deshalb vermehrt Beachtung zu schenken.

1.4.2Durchgeführte Prüfungen

Im Jahr 2001 führte die EFK je eine Revision beim BAV und bei den Erstellergesellschaften, der BLS AlpTransit AG und der AlpTransit Gotthard AG, durch. Geprüft wurden die Ausschreibung und Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Zugangsstollen Faido. Zudem wurden verschiedene Nachkontrollen früherer Revisionen durchgeführt.

Die Revision beim BAV hatte zum Ziel, die Wirksamkeit der Prüfungstätigkeit und die Verwaltung des Projektaufsichtskredites zu beurteilen. Die Aufsicht beim BAV wird wirksam wahrgenommen. Einschränkungen mussten im Zusammenhang mit der Durchführung von Sonder- und Ergänzungsprüfungen gemacht werden. So wurden vereinzelt Feststellungen sowie Prüfungszeitpunkte und -durchführungen nicht dokumentiert und Prüfungs-pendenzen nicht konsequent bewirtschaftet. Der Standbericht des BAV über die NEAT konnte wegen mangelhafter Datenqualität einzelner Ersteller und aufgrund von Problemen mit dem EDV-Werkzeug KOFAT (Kosten und Finanzen Alp Transit) nicht wie vorgesehen erstellt werden. Die Mängel bei der Umsetzung von KOFAT sind rasch zu beheben. Sodann ist die Kreditkontrolle des Projektaufsichtskredites hinsichtlich Budgetierungs-unterlagen und Übersicht der eingegangenen Verpflichtungen zu verbessern. Die NEAT-Controlling

Weisung, insbesondere das Kapitel über die integrierte Steuerung, muss schliesslich rasch vervollständigt werden. Was die Organisation im Bereich Finanzen und Management des Fonds für Eisenbahngrossprojekte betrifft, stellte die EFK fest, dass wichtige Funktionen — S. 13 —nicht genügend getrennt sind. Das BAV stimmte den Feststellungen und Empfehlungen der EFK zu und hat mit der Umsetzung zweckmässiger Massnahmen begonnen.

Bei der BLS AlpTransit AG wurde der Prozess für die Erstellung der Endkostenprognose geprüft. Die EFK stellte fest, dass die Projektleitung auf allen Stufen kompetent und mit grossem Einsatz wahrgenommen wird, die Voraussetzungen für einen umfassenden und transparenten Daten- und Informationsfluss von den verschiedenen Baustellen zur Unternehmensleitung für die Endkostenprognose indessen noch nicht oder nur unzureichend umgesetzt sind. Insbesondere wird das Wissen zu stark personenabhängig verwaltet und dargestellt, so dass es Dritten nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Die Qualität der Endkostenprognose kann daher nicht schlüssig beurteilt werden. Zudem verlangte die EFK den Aufbau einer unabhängigen internen Kontrollstelle und eine bessere Abstützung der Stellvertretungen.

Bei der Prüfung des Ausschreibungs- und Vergabewesens beim Zugangsstollen Faido und bei den Bauleistungen bei der AlpTransit Gotthard AG stellte die EFK fest, dass das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen eingehalten wird. Auch die strengen Vorgaben für Auftragsvergaben nach dem freihändigen Verfahren sowie die Vereinbarung des Einsichtsrechts wurden richtig gehandhabt. Die EFK verwies auf einen Entscheid der Eidg. Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen, wonach künftig beim Ausschreibungs- und Vergabeverfahren Präzisierungen vorgenommen werden sollten. Die Liberalisierung des Strommarktes wird sich nämlich bei Aufträgen für die Energieversorgung in Zukunft auswirken. Die Anpassung der Baukosten als Folge allfälliger Strompreisreduktionen ist in den Werkverträge zu regeln.

1.5Das Mandat im ETH-Bereich

1.5.1Kurzporträt

Seit dem 1. Januar 2000 ist der ETH-Bereich in den sogenannten 3. Kreis verselbständigt worden. Er arbeitet mit einem Leistungsauftrag und bildet einen selbständigen Finanzbereich. Die EFK wurde im ETH-Gesetz als Kontrollstelle bezeichnet. Sie hat die Jahresrechnung nach den Normen des Berufsstandes zu prüfen. Daneben übt sie weiterhin die Finanzaufsicht aus. Die EFK prüfte im Berichtsjahr erstmals in ihrer Funktion als externe Kontrollstelle die Jahresrechnung 2000. Die Abschlussprüfung der ETH erfolgte dabei in Kenntnis der noch nicht abgeschlossenen Übergangsphase in den dritten Kreis als selbständige Anstalt.

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Der ETH-Bereich umfasst die beiden Eidg. Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, das Paul Scherrer Institut (PSI), die Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), die Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) und die Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG). Ebenfalls gehört der ETH-Rat mit Generalsekretariat dazu. Der Aufwand des ETH-Bereichs belief sich auf 1,6 Milliarden, der Ertrag auf 0,4 Milliarden. Der Bund leistete für die Finanzierung des Betriebs und der Investitionen einen Beitrag von 1,7 Milliarden.

Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2002