Art. 118 Abs. 1 UVG
60 Entscheide zu genau dieser Norm · 63 inkl. Absätze und Litera · Seite 2/2
Als Norm- U 352/0103.12.2002Rückfall oder Spätfolgen · Wagnis · Intertemporales Recht
- U 106/0219.11.2002Revision der Invalidenrente · Rückfall · Spätfolgen
- U 385/0008.04.2002Jahresverdienst bei Rentenrevision · Gesetzeslücke · Äquivalenzprinzip
- U 89/0031.07.2001Natürlicher Kausalzusammenhang in der Unfallversicherung · Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit · Arthrodese
- U 107/0121.06.2001Rentenrevision · Rückfall und Spätfolgen · Natürliche Kausalität
- BGE 124 V 5210.02.1998Art. 118 Abs. 2 lit. c UVG : Übergangsrecht. Anwendbares Recht bezüglich einer Hilflosenentschädigung, welche nach einem 1978 erlittenen Unfall zunächst im Sinne von Art. 77 Abs. 1 Satz 2 KUVG in Form einer Erhöhung der Invalidenrente ausgerichtet, darauf während zwölf Jahren aus
- BGE 119 V 20007.04.1993Art. 9 Abs. 2 und Art. 118 Abs. 1 UVG . Für die Beurteilung der Frage, ob eine Gesundheitsschädigung ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit verursacht worden ist, ist die gesamte, also auch die vor dem 1. Januar 1984 ausgeübte Berufstätigkeit zu berücks
- BGE 114 V 31920.12.1988Art. 57 und 118 Abs. 1 UVG : Zuständigkeit der Schiedsgerichte. - Die zur sachlichen Zuständigkeit der Schiedsgerichte im Krankenversicherungsbereich entwickelten Grundsätze gelten auch für die Schiedsgerichte der obligatorischen Unfallversicherung nach Art. 57 UVG (Erw. 3b und
- BGE 113 V 5420.01.1987Art. 36 Abs. 2 UVG und Art. 36 Abs. 3 Satz 1 UVV : Integritätsentschädigung: Zusammentreffen verschiedener Schadensursachen. - Art. 36 Abs. 3 Satz 1 UVV regelt grundsätzlich nur das Zusammentreffen von Integritätsschäden, die nach dem UVG als solche versichert sind (Erw. 2). - A
- BGE 112 V 16804.07.1986Art. 25bis IVG : Ablösung eines KUVG-Krankengeldes durch ein IV-Taggeld; Besitzstandsgarantie. Art. 25bis IVG ist entgegen seinem Wortlaut auch bei Versicherten anwendbar, die bis zur Eingliederung Anspruch auf ein Krankengeld nach dem altrechtlichen Art. 74 KUVG hatten (Erw. 3).