Art. 12 Abs. 1 IVG
205 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 5/5
Als Norm- BGE 100 V 9829.07.1974Art. 12 Abs. 1 IVG . Keratoplastik (Hornhautübertragung) bei Jugendlichen als medizinische Eingliederungsmassnahme.
- BGE 100 V 10018.06.1974Art. 12 Abs. 1 IVG . Die an juveniler Polyarthritis leidenden minderjährigen Versicherten haben Anspruch auf die notwendigen medizinischen Massnahmen (rekonstruktive und konservative Behandlung). Präzisierung der Rechtsprechung.
- BGE 100 V 4104.02.1974Medizinische Massnahmen gemäss Art. 12 Abs. 1 IVG können bei Psychosen, die dauernde Behandlung erfordern, selbst Minderjährigen nicht gewährt werden (Erw. 2). Medizinische Massnahmen gemäss Art. 13 Abs. 1 IVG bei sekundären Gesundheitsschädigungen im Gefolge eines Geburtsgebrech
- BGE 100 V 3221.01.1974Medizinische Massnahmen ( Art. 12 Abs. 1 IVG ). Wann geht die Behandlung Jugendlicher wegen Epiphysenlösung des Oberschenkelknochens zu Lasten der Invalidenversicherung?
- BGE 98 V 21416.08.1972Art. 12 Abs. 1 IVG . Anspruch Jugendlicher auf medizinische Massnahmen bei gewissen Deformitäten der Wirbelsäule (Änderung der Rechtsprechung).