Art. 126 Abs. 1 StGB

54 Entscheide zu genau dieser Norm · 55 inkl. Absätze und Litera · Seite 2/2

Als Norm
  1. 1P.728/200306.05.2004Willkürverbot · Parteientschädigung · Kanton Luzern
  2. 1P.467/200327.11.2003Willkürverbot · Unschuldsvermutung · Rechtliches Gehör
  3. 6S.361/200205.06.2003Einstellungsverfügung · Opferstellung · Züchtigungsrecht
  4. BGE 117 IV 1408.03.1991Art. 126 Abs. 1 StGB ; Begriff der Tätlichkeit, Züchtigungsrecht des Lehrers. Eine Tätlichkeit ist anzunehmen bei einer das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass überschreitenden physischen Einwirkung auf einen Menschen, die keine Schädigung des Körpers oder der G