Art. 146 Abs. 2 StGB
152 Entscheide zu genau dieser Norm · 153 inkl. Absätze und Litera · Seite 4/4
Als Norm- 6S.534/199901.03.2000Mittäterschaft · Schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsregeln · Strafmilderungsgrund des guten Verhaltens
- BGE 124 IV 5920.02.1998Art. 70 ff. StGB , art. 146 Abs. 2 StGB , Art. 148 Abs. 2 aStGB; Verfolgungsverjährung, gewerbsmässiger Betrug. Die einzelnen strafbaren Handlungen eines gewerbsmässigen Betruges bilden keine verjährungsrechtliche Einheit. Der vom Gesetz hergestellte Zusammenhang zwischen diesen