Art. 177 Abs. 1 StGB
64 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 2/2
Als Norm- 6B_482/201330.07.2013Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft · Vergehen gegen die Ehre · Grundsatz in dubio pro duriore
- 6B_87/201313.05.2013In dubio pro reo · Willkür · Gefährdung des Lebens
- 6B_2/201304.03.2013Beschimpfung · Willkürverbot · Unschuldsvermutung
- 6B_602/200929.09.2009Arbitrarität bei Sachverhaltsfeststellung · Grundsatz in dubio pro reo · Ehre und Ehrverletzung
- 6B_84/200827.06.2008Rechtliches Gehör · Mittäterschaft · Vorsätzliche Tötung
- 6B_794/200714.04.2008Anklagegrundsatz · Rechtliches Gehör · Beweiswürdigung
- 6B_811/200725.02.2008
- 6S.147/200221.08.2002Pornografie · Verbreitung von Pornografie an nicht bereite Personen · Üble Nachrede und Verleumdung
- 6S.338/200123.08.2001Amtsmissbrauch · Drohung · Beschimpfung
- BGE 92 IV 11530.09.1966Art. 28 Abs. 1 und 177 Abs. 1 StGB. Der Ehemann, dem vorgehalten wird, er habe eine Hure zur Frau, ist Verletzter und daher berechtigt, gegen den Täter Strafantrag zu stellen.
- BGE 92 IV 9424.06.1966Art. 173 Ziff. 1 und 2, 177 Abs. 1 StGB . 1. Diese Bestimmungen setzen nicht voraus, dass der Betroffene in der Äusserung namentlich genannt werde; es genügt, dass nach den Umständen erkennbar ist, auf wen sie sich bezieht (Erw. 1). 2. Ob eine Äusserung ehrverletzend sei, beurtei
- BGE 79 IV 2026.03.1953Art. 177 Abs. 1 StGB. 1. Vorsatz der Beschimpfung (Erw. 2)... 2. Der Beweis, dass ein an bestimmte Tatsachen anknüpfendes Werturteil sachlich vertretbar sei, kann nur mit diesen Tatsachen erbracht werden (Erw. 3).
- BGE 73 IV 18912.09.1947Art. 262 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Öffentliche Beschimpfung eines Leichnams. Begriff der Beschimpfung.
- BGE 72 IV 2029.03.19461. Tätlichkeiten im Sinne des Art. 126 StGB (Erw. 1). 2. Art. 177 Abs. 3 StGB ist auch anwendbar, wenn die vergoltene oder die vergeltungsweise verübte Handlung in Tätlichkeiten im Sinne des Art. 126 StGB besteht (Erw. 2).