Art. 25 Abs. 1 AHVV
64 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 2/2
Als Norm- H 163/9904.10.2000Ausserordentliches Beitragsfestsetzungsverfahren · Neueinschätzung · Invalidität
- H 148/0022.08.2000Ausserordentliche Beitragsbemessung der Selbständigerwerbenden · Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichts
- H 370/9829.06.2000Verwaltungsgerichtsbeschwerde · Ausserordentliches Beitragsberechnungsverfahren für Selbständigerwerbende · Berufswechsel
- H 49/0018.04.2000Ausserordentliches Bemessungsverfahren in der AHV · Treuhandtätigkeit · Geburt des ersten Kindes im September 1994
- H 265/9903.04.2000Gegenwartsbemessung · Strukturelle Änderung der Erwerbstätigkeit · Herzchirurgie
- H 47/0003.04.2000Ordentliches Verfahren der Beitragsfestsetzung · Ausserordentliches Verfahren der Beitragsfestsetzung · Gegenwartsbemessung
- BGE 120 V 16121.02.1994Art. 25 Abs. 4 AHVV : unverhältnismässig starke Abweichung der Erwerbseinkommen. Die Verwaltungspraxis gemäss Rz. 1282 der Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen (WSN) in der seit 1. Januar 1988 geltenden Fassung, wonach die Einkommensver
- BGE 113 V 17414.07.1987Art. 25 Abs. 1, 4 und 5 AHVV : Festsetzung der Beiträge aus selbständiger Erwerbstätigkeit. - Übergang vom ausserordentlichen zum ordentlichen Beitragsfestsetzungsverfahren im Falle eines Versicherten, der zu Beginn einer ordentlichen Beitragsperiode eine selbständige Erwerbstäti
- BGE 110 V 720.01.1984Art. 25 Abs. 1 AHVV . Fallen der Eintritt einer Veränderung der Einkommensgrundlage und der Eintritt einer wesentlichen Veränderung der Einkommenshöhe zeitlich auseinander, so ist das ausserordentliche Bemessungsverfahren anzuwenden, wenn zwischen den beiden Veränderungen ein adä
- BGE 108 V 17713.12.1982Art. 22 Abs. 1 und 2, 25 Abs. 1 und 3 AHVV. - Berechnung der Beiträge im ausserordentlichen Verfahren, insbesondere für das Jahr, während welchem sich die Einkommensgrundlagen verändert haben (Erw. 3). - Bestimmung des durchschnittlichen Jahreseinkommens der für die nächste orde
- BGE 106 V 20415.12.1980Art. 70 Abs. 1 lit. b AHVG . Haftung der Gründerverbände für Schaden, der mangels rechtzeitiger Inkasso-Massnahmen durch Verjährung von Beitragsforderungen entstanden ist.
- BGE 106 V 7406.08.1980Art. 25 Abs. 1 AHVV . Keine Grundlagenänderung, wenn nach Wegfall einer von mehreren selbständigen Erwerbsquellen sich das Gesamt-Erwerbseinkommen nicht vermindert.
- BGE 98 V 19126.10.1972Art. 9 AHVG und 20 Abs. 3 AHVV. Der Teilhaber einer Kollektivgesellschaft ist verpflichtet, auf dem daraus erzielten Einkommen persönliche AHV/IV/EO-Beiträge zu zahlen, selbst wenn er dieser Gesellschaft als Treuhänder einer Aktiengesellschaft angehört.
- BGE 96 V 5804.06.1970Art. 4, 8 und 9 AHVG und Art. 22 ff. AHVV . Der Preis für "Goodwill", der nach der Übergabe eines Geschäftes in Teilzahlungen zu entrichten ist, unterliegt der persönlichen Beitragspflicht. Festsetzung dieser Beiträge.