Art. 34 Abs. 4 SVG
132 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 3/3
Als Norm- 6B_660/200903.11.2009Willkürverbot · Unschuldsvermutung · Grobe Verkehrsregelverletzung
- 6B_288/200913.08.2009Grobe Verkehrsregelverletzung · Dienstfahrt · Rechtfertigungsgrund
- 1C_104/200926.05.2009Rechtliches Gehör · Entzug des Führerausweises · Sachverhaltsfeststellung
- 6B_534/200813.01.2009Grobe Verkehrsregelverletzung · Nachfahrmessung · Beweiswürdigung
- 4A_423/200812.11.2008Genugtuung · Verschuldensanteil · Beschwerde in Zivilsachen
- 1C_7/200824.07.2008Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Schwere Widerhandlung · Abstandsregel
- 6B_576/200722.01.2008Fahrlässige schwere Körperverletzung · Sorgfaltspflichtverletzung · Vermeidbarkeit des Erfolgs
- 6A.86/200628.03.2007Führerausweisentzug · Mittelschwere Widerhandlung · Beweiswürdigung
- 6S.28/200723.03.2007Nichtigkeitsbeschwerde · Körperverletzung durch Fahrlässigkeit · Natürlicher Kausalzusammenhang
- 6P.86/200501.10.2005Unschuldsvermutung · Grobe Verkehrsregelverletzung · Drohung
- 6S.366/200416.02.2005Grobe Verkehrsregelverletzung · Ernstliche Gefährdung der Verkehrssicherheit · Abstandsregel
- BGE 131 IV 13311.02.2005Grobe Verkehrsregelverletzung durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren ( Art. 90 Ziff. 2 SVG i.V.m. Art. 34 Abs. 4 SVG und Art. 12 Abs. 1 VRV ). Fall eines Automobilisten, der mit einer Geschwindigkeit von über 100 Stundenkilometern auf dem Überholstreifen einer richt
- 6P.138/200411.02.2005Grobe Verkehrsregelverletzung · Ungenügender Abstand beim Hintereinanderfahren · Staatsrechtliche Beschwerde
- 6A.54/200403.02.2005Verwaltungsgerichtsbeschwerde · Führerausweisentzug · Angemessenheit der Sanktion
- 6A.43/200402.09.2004Führerausweisentzug · Verwaltungsgerichtsbeschwerde · Abstandspflicht
- 6P.35/200429.07.2004Grobe Verkehrsregelverletzung · Überholmanöver · Sicherheitsabstand
- 6P.86/200326.09.2003Anklagegrundsatz · Umgrenzungsfunktion · Immutabilitätsprinzip
- 6S.100/200304.07.2003Verkehrsregelverletzung · Qualifikation des Strafurteils · Rover
- 6A.40/200206.09.2002Führerausweisentzug · Leichter Fall · Verhältnismässigkeit
- 6A.57/200223.08.2002Führerausweisentzug · Schwere Verkehrsgefährdung · Bemessung der Entzugsdauer
- 6A.97/200105.03.2002Führerausweisentzug · Verwarnung · Rechtliches Gehör
- 6S.704/200002.04.2001Fahrlässige Tötung · Natürliche Kausalität · Adäquate Kausalität
- BGE 126 II 35823.06.2000Art. 16 Abs. 2, Art. 16 Abs. 3 lit. a und Art. 34 Abs. 4 SVG , Art. 12 Abs. 1 VRV , Art. 31 Abs. 2 VZV ; ungenügender Abstand beim Hintereinanderfahren, Führerausweisentzug. Annahme eines mindestens mittelschweren Falles und Bestätigung des Führerausweisentzugs bei einem Lenker,
- 6A.29/200023.06.2000Abstandsverletzung · Führerausweisentzug · Bern
- 4C.3/199706.06.2000Direkte Klage beim Bundesgericht · Strassenverkehrshaftpflicht · Verhältnis zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht
- BGE 115 IV 24415.11.1989Art. 35 Abs. 1, 44 Abs. 1 und 34 Abs. 3 und 4 SVG; Art. 8 Abs. 3 und 36 Abs. 5 VRV; Fahren in parallelen Kolonnen, Rechtsvorbeifahren. 1. Ein Fahren in parallelen Kolonnen ist bei dichtem Verkehr, d.h. bei längerem Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Fahrtrichtung
- BGE 115 IV 24802.08.1989Art. 37 Abs. 1 SVG ; Art. 12 Abs. 2 VRV . 1. Mit der Unaufmerksamkeit des nachfolgenden Fahrzeugführers muss der Vorausfahrende grundsätzlich nicht rechnen (E. 3). 2. Art. 12 Abs. 2 VRV untersagt lediglich das unnötigerweise plötzlich erfolgende Anhalten (E. 4). 3. Tauchen auf de
- BGE 107 IV 4426.01.1981Art. 26 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 1 SVG . Das Gebot des Rechtsfahrens ist je nach den Verkehrs- und Sichtverhältnissen mehr oder weniger strikt einzuhalten. Vor einem Kreuzen müssen die beiden beteiligten Verkehrsteilnehmer so stark rechts halten, dass zwischen den beiden Fahrzeuge
- BGE 102 Ib 19315.09.1976Führerausweisentzug. 1. Ob ein Führerausweisentzug auf Art. 16 Abs. 2 oder 16 Abs. 3 lit. a SVG gestützt wird, ist eine Frage der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes, in der die Administrativbehörde grundsätzlich nicht an das Erkenntnis des Strafrichters gebunden ist (E. 3c).
- BGE 99 IV 1818.04.1973Art. 35 SVG ; Kreuzen, Überholen. Auf einer Strasse, die ihrer Breite nach drei nebeneinanderliegende Fahrspuren zulässt, darf mit der nötigen Vorsicht auch bei Gegenverkehr überholt und die Leitlinie dabei überfahren werden, sofern der Platz für ein ungefährdetes Überholmanöver
- BGE 91 IV 8609.04.19651. Art. 34 Abs. 4 SVG . Seitlicher Abstand beim Überholen von Fussgängern; 50 cm sind je nach den Umständen ungenügend. 2. Art. 42 Abs. 1 SVG . Die vermeidbare Belästigung kann im Erschrecken eines Fussgängers liegen, in dessen Nähe unnötigerweise ein Fahrzeug stark gebremst wird
- BGE 91 IV 1416.02.1965Art. 34 Abs. 4 SVG und 12 Abs. 1 VRV. Der Fahrzeugführer, der in einer Kolonne fährt, muss damit rechnen, dass ein Fahrzeug vor ihm ein überdurchschnittliches Bremsvermögen, insbesondere ein grösseres als sein eigenes, aufweisen oder durch das voranfahrende unversehens angehalten