Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · SR 832.112.31

Art. 34a Abs. 3 KLV

Aufnahme neuer Packungsgrössen oder Dosisstärken

Bei einem Gesuch nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe abis erfolgt die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ausschliesslich durch einen therapeutischen Quervergleich mit den bereits in der Spezialitätenliste aufgeführten Packungsgrössen oder Dosisstärken dieses Arzneimittels.

Stand 1. August 2026 · Im ganzen Erlass · Fedlex ↗

1 Entscheid zu Art. 34a Abs. 3 KLV

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  1. 9C_400/202120.04.2022Auslandpreisvergleich · Spezialitätenliste · Krankenversicherung