Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · SR 832.112.31
Art. 34a Abs. 3 KLV
Aufnahme neuer Packungsgrössen oder Dosisstärken
Bei einem Gesuch nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe abis erfolgt die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ausschliesslich durch einen therapeutischen Quervergleich mit den bereits in der Spezialitätenliste aufgeführten Packungsgrössen oder Dosisstärken dieses Arzneimittels.
Stand 1. August 2026 · Im ganzen Erlass · Fedlex ↗