Art. 35 Abs. 1 IVG
63 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 2/2
Als Norm- I 12/0009.04.2001Zusatzrente für geschiedene Ehegatten · Überwiegendes Aufkommen der geschiedenen Person · Kinderrente nach IVG
- B 43/0012.02.2001Berufliche Vorsorge · Überentschädigung · Invalidenversicherung
- BGE 126 V 46828.12.2000Art. 34 Abs. 2 BVG ; Art. 24 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BVV 2; Art. 113 Abs. 2 lit. a BV : Berechnung der Überentschädigung. Anrechnung der Zusatzrente für die Ehefrau, der Ehepaar-Invalidenrente und der Doppel-Kinderrenten der Invalidenversicherung.
- B 44/9828.12.2000Überentschädigung · Berufliche Vorsorge · Verordnungskontrolle
- I 397/9926.09.2000Rückerstattung von Rentenleistungen · Drittauszahlung von Renten · Inkassostelle
- I 220/0015.09.2000Kinderrente · Formation · Diplomabschluss
- BGE 114 II 12307.03.1988Auszahlung einer Kinder-Zusatzrente nach Art. 35 Abs. 1 IVG an die Mutter; Tilgung des Unterhaltsbeitrages des geschiedenen Vaters ( Art. 285 Abs. 2 ZGB )? Es ist nicht willkürlich, davon auszugehen, dass gerichtlich festgelegte Beiträge an den Unterhalt des Kindes dadurch getil
- BGE 109 V 10420.04.1983Art. 35 Abs. 1 IVG , 25 Abs. 2 AHVG. - Begriff der Ausbildung. Die Fortsetzung der Studien zur Erlangung eines höheren Universitätsgrades wie des Diploms oder Doktorats steht der Gewährung einer Rente im Sinne des Art. 25 Abs. 2 AHVG grundsätzlich nicht entgegen (Erw. 1). - Mass
- BGE 108 V 7318.06.1982Art. 7 lit. b und 8 lit. d des schweizerisch-italienischen Abkommens vom 14. Dezember 1962. Der massgebende Zeitpunkt für die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzung des ununterbrochenen Aufenthaltes in der Schweiz während mindestens fünf Jahren erfüllt ist, darf nicht auf das Da
- BGE 104 V 19309.11.1978Kinderrenten für Pflegekinder ( Art. 49 AHVV ). Bei der Frage, ob ein Pflegeverhältnis unentgeltlich sei, sind die tatsächlich realisierbaren Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen.
- BGE 103 V 13102.12.1977Drittauszahlung von Renten. - Kinderrenten gemäss Art. 35 Abs. 1 IVG : Anspruch des Vormundes auf direkte Auszahlung der Rente für ein aussereheliches Kind (Erw. 2-4). - Massgebender Zeitpunkt für den Beginn der Drittauszahlung (Erw. 5).
- BGE 98 V 21604.07.1972Art. 35 Abs. 1 IVG . Voraussetzungen des Anspruchs der nicht invaliden geschiedenen Frau auf direkte Auszahlung der Kinderzusatzrente.
- BGE 97 V 11711.05.1971Art. 35 Abs. 1 IVG . - Auch die Kinder aus erster Ehe des Mannes einer Invalidenrentenbezügerin geben grundsätzlich Anrecht auf Zusatzrenten. - Die französische Fassung des Art. 31 Abs. 1 IVV ist in einem Punkt zu restriktiv.