Art. 38 Abs. 1 SchKG

54 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 2/2

Als Norm
  1. BGE 86 I 3324.02.1960Art. 81 Abs. 3 SchKG . Soweit Staatsverträge über die Vollstreckung gerichtlicher Urteile bestehen, ist im Rechtsöffnungsverfahren zu entscheiden, ob das auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtete Urteil eines ausländischen Gerichts zur Vollstreckung zuzulassen sei (Erw.
  2. BGE 85 II 19423.06.1959Die zur Sicherstellung der Erfüllung einer Geldforderung bestimmten vorsorglichen Massnahmen werden durch das Bundesrecht ( Art. 271 ff. SchKG ) erschöpfend geregelt und können nicht gestützt auf das kantonale Prozessrecht angeordnet werden.
  3. BGE 85 III 5409.01.1959Betreibungskosten. Die Kosten eines Ausweisungsverfahrens stellen keine Betreibungskosten dar, auch wenn der Zahlungsbefehl die Androhung der Ausweisung nach Art. 265 und 293 OR enthielt.
  4. BGE 40 III 717.01.1914Art. 173-176 ZGB. Die Einrede, dass die Zwangsvollstreckung nach Art. 173 ausgeschlossen sei. ist durch Beschwerde und nicht durch Rechtsvorschlag geltend zu machen. Unzulässigkeit der Betreibung gegen den Ehemann auf Sicherstellung des Frauenguts.