Art. 6 EMRK

5'073 Entscheide zu genau dieser Norm · 10'742 inkl. Absätze und Litera · Seite 102/102

Als Norm
  1. BGE 110 Ib 38728.11.1984Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Voraussetzungen, unter denen der Beschuldigte zur Akteneinsicht (E. 2) und zur Ergreifung eines Rechtsmittels (E. 3) legitimiert ist.
  2. BGE 109 Ia 16630.11.1983Art. 4 BV , Art. 6 EMRK ; Kostenauflage bei Einstellung des Verfahrens. Da der Beschuldigte im Strafverfahren gemäss Rechtsprechung nicht zur Aussage verpflichtet ist, kann im blossen Umstand, dass er die Aussage verweigert hat, in der Regel kein schuldhaftes Erschweren des Verfa
  3. BGE 109 Ia 24407.09.1983Art. 4 BV , Art. 6 und 8 EMRK . Voraussetzungen, unter denen ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel aus den Strafakten zu entfernen ist. Es ginge zu weit, die Berücksichtigung von Indizien, die sich auf die unbefugte Aufnahme eines Telefongesprächs stützen, schlechterdings zu ve
  4. BGE 109 Ib 31719.08.1983Auslieferung. Europäisches Auslieferungsübereinkommen (EAÜ), Rechtshilfegesetz (IRSG). 1. a) Begriff des Alibis gemäss Art. 53 IRSG . b) Abklärungen zur Kontrolle des Alibis müssen nur dann durchgeführt werden, wenn bei positivem Ergebnis die Verweigerung der Auslieferung oder de
  5. BGE 109 Ia 17724.05.1983Strafverfahren, rechtliches Gehör. 1. Gemäss Art. 4 BV und 6 EMRK steht dem Angeklagten das Recht zu, sich zu allen wesentlichen Punkten zu äussern. Diesem Grundsatz wird genügend Rechnung getragen, wenn dem Betroffenen dieses Recht spätestens an der Gerichtsverhandlung eingeräum
  6. BGE 109 Ib 16502.03.1983Vertrag zwischen der Schweiz und Frankreich über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern vom 9. Juli 1869. Beidseitige Strafbarkeit. Gegenseitigkeit. Schweizerischer ordre public. 1. Die Delikte der einfachen und qualifizierten Kuppelei des französischen Rechts entsprechen
  7. BGE 108 Ia 31625.11.1982Anwaltsdisziplinarrecht; Meinungsäusserungsfreiheit; Öffentlichkeit der Verhandlungen. 1. Die in Art. 10 EMRK garantierte Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht verletzt, wenn ein Anwalt diszipliniert wird, weil er unsachliche Kritik geübt und sich dabei im für den Verkehr mit den
  8. BGE 108 Ia 31302.11.1982Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; gerichtliche Überprüfung des Entscheides einer Verwaltungsbehörde im Bereich des Übertretungsstrafrechts. Tragweite von Art. 6 Ziff. 1 EMRK unter Berücksichtigung der von der Schweiz abgegebenen auslegenden Erklärung (E. 2). Die letztinstanzliche gerichtlich
  9. BGE 107 Ia 26113.11.1981Auslegung von Art. 27 Abs. 3 BV . Zuständig zum Entscheid über Beschwerden, die gestützt auf Art. 27 Abs. 3 BV erhoben werden, ist der Bundesrat, unabhängig davon, ob sie Primarschulen oder andere öffentliche Schulen betreffen.
  10. BGE 107 Ia 32523.04.1981Kantonales Strafverfahren; Auswirkungen der Kontumazierung auf die Legitimation zum Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils; Art. 258-264 StPO /TI, Art. 5, 6 EMRK , Art. 4 BV . Die persönliche Freiheit, die EMRK und Art. 4 BV werden nicht verletzt durch eine kantonale Rechtsprec
  11. BGE 107 Ib 6827.03.1981Auslieferung. Abwesenheitsurteil. Rechtliches Gehör. Todesstrafe. Art. 5, Art. 7, Art. 8, Art. 9, Art. 10, Art. 11 AuslG ., Art. 3 EAUe , Art. 6 EMRK . 1. In der Beziehung zu einem Land, mit welchem die Schweiz nicht durch ein Auslieferungsabkommen gebunden ist, sind gegebenenfa
  12. BGE 107 Ia 309.01.19811. Verfahren. Die Einreichung einer Nichtigkeitsbeschwerde oder staatsrechtlichen Beschwerde gegen ein Strafurteil hat nicht zur Folge, dass die Zuständigkeit insbesondere zur Anordnung einer Verhaftung oder Haftentlassung den kantonalen Behörden entzogen und auf das Bundesgerich
  13. BGE 106 Ia 21912.11.1980Art. 4 BV , persönliche Freiheit und Art. 6 Ziffern 1 und 3 lit. b EMRK; Beschränkung des schriftlichen Verkehrs zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger. Besondere Gefährlichkeit und Verbindungen des Angeschuldigten zu terroristischen Gruppen als Gründe für eine stärkere Beschr
  14. BGE 106 Ib 40013.06.1980Auslieferung: Europäisches Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (EAÜ). Administrative Ausweisung. Art. 6 EMRK . 1. Das EAÜ erlaubt dem ersuchten Staat nicht, die Auslieferung zum Zwecke der Vollstreckung eines Säumnisurteils unter Berufung auf den inländischen ordre p
  15. BGE 105 Ia 29614.12.1979Anspruch auf einen Offizialverteidiger; Art. 4 BV und Art. 6 EMRK . 1. Art. 4 BV , der jedem Bürger ein bestimmtes Mindestmass an Rechtsschutz und gewährleistet, gibt dem Angeklagten kein Recht, so oft den Wechsel seines Offizialverteidigers zu verlangen, bis er den ihm passende
  16. BGE 105 Ia 37931.10.1979Persönliche Freiheit; Art. 6 EMRK . Es bedeutet weder eine Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit noch der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn das Recht des unbeaufsichtigten Verkehrs mit den Untersuchungs- und Sicherheitsgefangenen nur dem Verteidiger selbs
  17. BGE 105 Ia 17203.10.1979Art. 4 und 58 BV ; Besetzung des urteilenden Gerichts. 1. Tragweite von Art. 58 Abs. 1 BV im allgemeinen: Verhältnis zu Art. 4 BV und zum kantonalen Gerichtsverfassungsrecht; Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 2 und 3). 2. Verletzung von Art. 58 Abs. 1 BV durch willkürliche
  18. BGE 105 Ia 12715.08.1979Anspruch auf angemessene Parteientschädigung desjenigen, dessen Rechtsmittel in einer Strafsache vollumfänglich oder teilweise gutgeheissen wird. 1. Die schweizerische Rechtsordnung kennt keinen allgemeinen und unbestrittenen Grundsatz, wonach die kantonalen Behörden dem in einem
  19. BGE 104 Ia 17930.06.1978Revisionsverfahren in Stafsachen; Verhältnis zur EMRK; persönliches Auftreten des verurteilten Gefangenen vor Gericht nach Tessiner Strafprozessrecht. 1. Die Regelung des Revisionsverfahrens wird von der EMRK nicht erfasst. 2. Die Bestimmung des Tessiner Strafverfahrens, wonach
  20. BGE 103 Ia 29323.02.1977Strenge Einzelhaft; Schranken des Rechts des Untersuchungsgefangenen auf Kontakt mit seinem Verteidiger; persönliche Freiheit, Art. 3 und Art. 6 EMRK . Die strenge Einzelhaft, durch die die persönliche Freiheit eine Beschränkung erfährt, steht an sich nach waadtländischem Recht z
  21. BGE 103 Ia 19909.02.1977Schweiz.-deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. Nov. 1929. Die Vollstreckung eines deutschen Versäumnisurteils, das in Übereinstimmung mit der deutschen Zivilprozessordnung weder eine Sachverhaltsdarstellung noch Entscheidungsgründe enthält, verletzt den schweizerischen ordre pu
  22. BGE 100 Ia 40718.09.1974Auslieferung. Art. 6 und 8 des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 9. Juli 1869. 1. Zur Stützung eines Auslieferungsgesuches vorzulegende Unterlagen (Erw. 3 c). 2. Der Umstand, dass die angeschuldigten Taten im ersuchenden Staat mit der Todesstrafe bedroht sind, hinde
  23. BGE 98 Ia 22602.02.1972Behandlung eines von einer deutschen Behörde in einer Strafsache gestellten Rechtshilfegesuches in der Schweiz. Art. 12 des schweiz. deutschen Auslieferungsvertrages vom 24. Januar 1874. Art. 4 BV . Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung eines Staatsvertra