Art. 79 Abs. 1 OG

769 Entscheide zu genau dieser Norm · 785 inkl. Absätze und Litera · Seite 15/16

Als Norm
  1. 7B.17/200009.03.2000Betreibungsrechtliche Beschwerde · Lohnpfändung · Existenzminimum
  2. 7B.45/200006.03.2000Unpfändbarkeit von Kompetenzstücken · Beschwerdelegitimation Dritter · Pfändung von Mitgliedschaftsrechten
  3. 7B.22/200009.02.2000Lastenverzeichnis bei Grundstückverwertung · Mietvertrag im Konkurs · Luzern-Land
  4. 7B.275/199914.01.2000Fortsetzung der Betreibung · Aussonderungsklage · Sequestro
  5. BGE 125 III 33712.08.1999Art. 149 SchKG . Die Ausstellung eines Verlustscheines, ohne dass eine Pfändung und Verwertung durchgeführt wurde, ist nichtig.
  6. BGE 125 III 24708.04.1999Art. 19 SchKG ; Art. 3 SchKG ; Art. 79 Abs. 1 OG und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG . Besoldung des Betreibungs- und Konkursbeamten (E. 2). Anforderungen an die Begründung von Rechtsschriften (E. 3).
  7. BGE 122 III 29522.08.1996Rechtsweg, um die vom Gläubiger gewählte Betreibungsart - Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes oder eines Grundpfandes - zu bestreiten. Wenn der Gläubiger die Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes anstelle der Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes gewählt h
  8. BGE 121 III 39010.11.1995Art. 79 Abs. 1 OG ; auf einen Geldbetrag lautende Rechtsbegehren. Im Rekurs an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer müssen, nicht anders als in der Berufung ( Art. 55 Abs. 1 lit. b OG ), Rechtsbegehren, die auf einen Geldbetrag lauten, beziffert werden; der Rekurrent kann sic
  9. BGE 121 III 8825.04.1995Anfechtung eines Zuschlags; Publikation der Steigerung nach Art. 138 SchKG und Art. 29 Abs. 4 VZG . Die erste Steigerungspublikation nach Art. 138 SchKG ist eine Betreibungshandlung im Sinne von Art. 56 SchKG ; die zweite gemäss Art. 29 Abs. 4 VZG ist eine bloss an die Gläubiger
  10. BGE 121 III 4606.01.1995Art. 79 Abs. 1 OG . Anforderungen an die Begründung eines Rekurses. Beruht der angefochtene Entscheid auf zwei selbständigen Begründungen, so kann der Rekurs nur dann geprüft werden, wenn er sich gegen beide richtet.
  11. BGE 120 III 16305.10.1994Anfechtung der Verteilungsliste ( Art. 316n SchKG ). Können auf Verzugszinsen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden? Rekursbegründung (E. 1). Prüfung von Vorfragen durch die Aufsichtsbehörde (E. 2). Als Spielart der Entschädigung, die vom Schuldner einzig wegen seines Zahlu
  12. BGE 119 III 11823.08.1993Konkursverfahren; Abberufung eines Mitgliedes des nach Art. 237 Abs. 3 SchKG eingesetzten Gläubigerausschusses. 1. Keine Beschwerdelegitimation eines Mitglieds des Gläubigerausschusses: Einerseits ist seine Befugnis, als Gläubigervertreter zu handeln, nicht ausgewiesen, anderse
  13. BGE 119 III 4901.07.1993Art. 17 ff. SchKG und Art. 79 Abs. 1 OG . 1. Ein Rekurs, der den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung nicht entspricht, ist unzulässig und im übrigen unbegründet, nachdem sich die kantonale Aufsichtsbehörde zu Recht geweigert hat, auf eine Beschwerde gegen ein Konkursdekr
  14. BGE 119 III 7005.05.1993Lohnpfändung ( Art. 93 SchKG , Art. 19 SchKG , Art. 79 Abs. 1 OG und Art. 84 Abs. 1 lit. a OG ). 1. Der Schuldner ist gegenüber dem Betreibungsamt zur Mitwirkung bei der von Amtes wegen zu erfolgenden Feststellung seines Existenzminimums verpflichtet, womit er allfällige Beweismi
  15. BGE 119 III 9704.05.1993Löschung einer Betreibung. Da das Betreibungsregister im Sinne von Art. 8 Abs. 3 SchKG bzw. Art. 9 ZGB beweist, dass die darin protokollierten Vorgänge stattgefunden haben, dürfen die Eintragungen grundsätzlich nicht entfernt werden. Das Erlöschen der Betreibung durch Zahlung wir
  16. BGE 118 III 120.02.1992Art. 63 Abs. 2 OG ; Art. 5 und Art. 9 SchKG . Folgen einer fehlenden Geldhinterlegung durch das Betreibungsamt. Unzulässigkeit der Beschwerde. 1. Wenn die Aufsichtsbehörde nach der Feststellung, dass Geldsummen durch das Amt hätten hinterlegt werden müssen, dem Beschwerdeführer d
  17. BGE 116 III 8514.08.1990Zwangsverwertung einer Liegenschaft: Zustellung der Steigerungsanzeige ( Art. 139 SchKG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 2 VZG ). 1. Könnten Name und Wohnort eines Grundpfandgläubigers durch eine einfache Anfrage beim Schuldner ermittelt werden, so führt der Umstand, dass diesem Gl
  18. BGE 115 III 8120.11.1989Auszug aus dem Betreibungsregister ( Art. 8 Abs. 2 SchKG ). Durch die Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners anhand des Betreibungsregisters werden nicht nur Debitorenverluste, sondern unter Umständen auch weitere Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen bereit
  19. BGE 115 III 12021.08.1989Verwertung eines im Miteigentum stehenden, als ganzes verpfändeten Grundstücks ( Art. 73e, 73f, 106a VZG ). Ist über einen Miteigentümer des Grundstücks der Konkurs eröffnet und gegen einen weiteren Miteigentümer die Betreibung auf Pfandverwertung eingeleitet worden, so kann das
  20. BGE 115 III 1817.03.1989Nichtigkeit der Betreibung wegen Rechtsmissbrauchs ( Art. 2 Abs. 2 ZGB ). 1. Auf Nichtigkeit einer Betreibung wegen Rechtsmissbrauchs kann nur in Ausnahmefällen erkannt werden, nämlich wenn es offensichtlich ist, dass der Gläubiger mit der Betreibung Ziele verfolgt, die nicht da
  21. BGE 115 III 7623.01.1989Art. 260 SchKG . Sind Forderungen nach Massgabe von Art. 260 SchKG abgetreten worden, so darf die Konkursverwaltung nicht weitere Forderungen (gestützt auf Art. 164 OR ) zedieren, ohne dass hiefür die Zustimmung der Abtretungsgläubiger vorliegt.
  22. BGE 115 III 620.01.1989Weiterzug von Entscheiden der Aufsichtsbehörden; Betreibungsferien (Art. 18, 19, 56, 63 SchKG). 1. Streitigkeiten, welche die Anwendung des Gebührentarifs zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs betreffen, können vom Betreibungsamt an die Aufsichtsbehörden weitergezo
  23. BGE 115 III 2803.01.1989Zwangsvollstreckung einer in einem ausländischen Urteil anerkannten Forderung ( Art. 81 SchKG ); Arrestaufhebungsklage ( Art. 279 Abs. 2 SchKG ). 1. Eine aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem Staat, in dem das Urteil gefällt wurde, ausgesprochene Vollstreckbarerklär
  24. BGE 114 III 5521.12.1988Zustellung des Zahlungsbefehls an Samstagen; Fristenlauf für den Rechtsvorschlag ( Art. 56 und 31 Abs. 1 SchKG ). Betreibungsurkunden, insbesondere der Zahlungsbefehl, können dem Schuldner an einem Samstag genauso wie an jedem anderen Werktag - also unter Beobachtung der geschlos
  25. BGE 114 III 7809.08.1988Pfändung des der Ehefrau nach Art. 164 ZGB zustehenden Betrages zur freien Verfügung. Der Ehemann ist nicht legitimiert, in eigenem Namen die Pfändung des Anspruchs seiner Ehefrau nach Art. 164 ZGB anzufechten (E. 1). Der Beitrag gemäss Art. 164 ZGB stellt nicht einen Lohn für de
  26. BGE 113 III 12013.10.19871. Art. 19 SchKG und 79 Abs. 1 OG. Die Vereinigung eines Rekurses in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen und einer staatsrechtlichen Beschwerde in einer einzigen Eingabe ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die wesentlichen Elemente jedes der beiden Rechtsmittel klar a
  27. BGE 113 III 3821.04.1987Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen. Bei der Verwertung eines gepfändeten Anteils an Gemeinschaftsvermögen dürfen weder das Betreibungsamt noch die Aufsichtsbehörden sich zur Zusammensetzung der Erbengemeinschaft äussern. Sie sind nicht zuständig für die
  28. BGE 112 III 7920.11.1986Novenverbot im Verfahren vor Bundesgericht ( Art. 79 Abs. 1 OG ). Voraussetzungen, unter denen die kantonalen Behörden zu eigenen Abklärungen zu schreiten haben, wenn der Sachverhalt grundsätzlich von Amtes wegen zu ermitteln ist. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, bleibt es au
  29. BGE 112 III 8105.09.19861. Ergänzung des Sachverhalts ( Art. 79 Abs. 1 OG ). Die Voraussetzungen für eine Ergänzung des Sachverhalts sind nicht erfüllt, wenn die angeblich neuen Tatsachen bereits vor der kantonalen Aufsichtsbehörde hätten vorgetragen werden können und sollen (E. 1). 2. Keine Wiederholun
  30. BGE 111 III 525.02.1985Art. 66 Abs. 5 SchKG ; Verlängerung der Frist für die Einreichung der Beschwerde. Art. 66 Abs. 5 (in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3) SchKG ist auf den Schuldner nicht anwendbar, der zwar Wohnsitz im Ausland hat, dem aber die Arresturkunden anlässlich eines Aufenthaltes in der Schw
  31. BGE 111 III 1308.02.1985Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche ( Art. 93 SchKG ). Wird für Unterhaltsansprüche in das Existenzminimum des Schuldners eingegriffen, so mag auch eine an sich geringe Differenz bei der Berechnung der pfändbaren Quote (in casu Fr. 53.05) Anlass zur Abänderung der Pfändungsurkun
  32. BGE 109 III 8316.11.1983Konkurs, der auf dem Gebiet des früheren Königreiches Württemberg eröffnet wurde; öffentliche Bekanntmachung und Durchführung in der Schweiz. 1. Die Übereinkunft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg betreffend die Konkursverhältnisse und gleich
  33. BGE 109 III 9708.07.1983Zustellung einer Arresturkunde und eines Zahlungsbefehls; Zustellungsort; Zustellung in den USA. 1. Bei der Zustellung einer Arresturkunde und des zur Arrestprosequierung erwirkten Zahlungsbefehls hat sich das Betreibungsamt an die auf dem Arrestbefehl vermerkte Adresse zu halte
  34. BGE 108 III 1008.02.1982Lohn- bzw. Verdienstpfändung. Die Betreibungsbehörden haben die Einkommensverhältnisse des Schuldners im Zusammenhang mit einer Lohn- oder Verdienstpfändung von Amtes wegen abzuklären. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner im Beschwerdeverfahren prozessual unzulässige Noven vorbrin
  35. BGE 106 III 5124.10.1980Erlöschen des Rechts zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens (Art. 88 Abs. 2 und 166 Abs. 2 SchKG). 1. Das Betreibungsamt muss auf Verlangen des Gläubigers die Konkursandrohung zustellen, solange die Frist von Art. 166 Abs. 2 SchKG nicht abgelaufen ist; nur der Richter ist zustä
  36. BGE 106 III 4028.04.1980Art. 251 SchKG . 1. Durch die Zulassung verspäteter Konkurseingaben darf die Rechtskraft des Kollokationsplans nicht in Frage gestellt werden. Die nachträgliche Geltendmachung eines Pfändrechts für eine bereits rechtskräftig kollozierte Forderung ist daher grundsätzlich unzulässi
  37. BGE 106 III 107.03.1980Art. 66 Abs. 5 SchKG . Dem im Ausland wohnenden Schuldner ist auch die Beschwerdefrist den Umständen gemäss zu verlängern. Eine an sich verspätete Beschwerde ist als rechtzeitig zu betrachten, wenn sie innert der Frist erhoben wurde, die dem Schuldner von Anfang an hätte eingeräu
  38. BGE 105 III 10127.11.1979Rechtsstillstand wegen schwerer Erkrankung des Schuldners ( Art. 61 SchKG ). 1. Wo ein praktisches Interesse besteht, ist der Beschwerdeweg auch dann offen, wenn die angefochtene Verfügung weder rückgängig gemacht noch berichtigt werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Beschwer
  39. BGE 105 III 3310.05.1979Beschwerdeverfahren; rechtliches Gehör. Wird die Rechtsstellung eines Beteiligten im Beschwerdeverfahren zu seinem Nachteil abgeändert, ohne dass ihm Gelegenheit gegeben worden wäre, sich zur Beschwerde zu äussern, so verletzt dies den durch Art. 4 BV gewährleisteten Anspruch auf
  40. BGE 105 III 1114.02.1979Konkurs; Verwertung der Rechte aus einem Verkaufsversprechen ("promesse de vente"), das mit einem im Grundbuch vorgemerkten Kaufsrecht verbunden ist. 1. Vorgehen, wenn streitig ist, ob die Rechte aus einem Verkaufsversprechen dem Gemeinschuldner oder einem Dritten zustehen (E. 2
  41. BGE 104 III 6804.07.1978Eröffnung des Konkurses über eine Gesellschaft, die ihren Sitz auf dem Gebiete des früheren Königreiches Württemberg hat und gegen die im Kanton Zürich Arreste vollzogen worden waren. 1. Die Übereinkunft betreffend die Konkursverhältnisse und die Behandlung der beiderseitigen Sta
  42. BGE 104 III 818.05.1978Beneficium excussionis realis ( Art. 41 SchKG ). 1. Zu den Pfandrechten, deren Vorausverwertung der Schuldner verlangen kann, gehört auch das Retentionsrecht (E. 2). 2. Hat der Gläubiger mehrere durch ein einziges Pfand gesicherte Forderungen gegen denselben Schuldner, so steht e
  43. BGE 104 III 1507.02.1978Pfändung eines Schuldbriefes; Widerspruchsklage ( Art. 109 SchKG ); betreibungsamtliche Beschlagnahme eines Eigentümerpfandtitels, der auf einem gepfändeten Grundstück lastet ( Art. 13 VZG ). 1. Ein Eigentümerschuldbrief, der auf einem gepfändeten Grundstück lastet, kann selbst
  44. BGE 104 III 418.01.1978Betreibungsfähigkeit. Die Betreibung gegen einen urteilsunfähigen Schuldner ist nichtig, wenn nicht dessen gesetzlicher Vertreter bzw. die Vormundschaftsbehörde mitwirkt. Die Frage der Urteilsfähigkeit des Betriebenen ist von Amtes wegen zu prüfen, wenn berechtigte Zweifel an der
  45. BGE 103 III 11217.11.19771. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung des Bundesgerichts vom 11. April 1935 betreffend das Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen: Ausgangspunkt der Frist für die Weiterziehung des Entscheides der Nachlassbehörde an das Bundesgericht. Art. 79 Abs. 1 OG : Die Nova, die beim Bunde
  46. BGE 103 III 2113.09.1977Anfechtung von Gläubigerbeschlüssen. Legitimation des unbeschränkt haftenden Gesellschafters der Gemeinschuldnerin; Kognition der Aufsichtsbehörden (E. 1). Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (E. 4). Vergleichsabschlussrecht des Gläubigerausschusses. Ein von der Konkursverwaltun
  47. BGE 103 III 607.09.1977Art. 92 Ziff. 5 SchKG . Unpfändbarkeit einer Sammlung von Silbermünzen, die ausser Kurs gesetzt sind, aber bei der Schweizerischen Nationalbank zum vollen Nennwert in gültige Noten und Münzen umgetauscht werden können.
  48. BGE 102 III 13214.09.1976Art. 79 Abs. 1 OG . Zulässigkeit neuer Beweismittel, die der Rekurrent im kantonalen Verfahren anzubringen keine Veranlassung hatte.
  49. BGE 99 III 5203.12.1973Pfändung eines Anspruchs gegen eine Personalfürsorgestiftung. Pfändbarkeit einer Forderung mit ungewissem Fälligkeitstermin (Erw. 3). Schätzungswert einer solchen Forderung (Erw. 4).
  50. BGE 99 III 5820.11.1973Die Beschwerde im Sinne von Art. 17 SchKG ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer damit im Falle ihrer Gutheissung einen praktischen Zweck auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung erreichen kann; auf Beschwerden zum blossen Zwecke, die Pflichtwidrigkeit einer Handlung oder Unt