Art. 8 Abs. 1 IVG

404 Entscheide zu genau dieser Norm · 431 inkl. Absätze und Litera · Seite 9/9

Als Norm
  1. BGE 97 V 16224.08.1971Art. 18 Abs. 2 IVG : Voraussetzungen der Kapitalhilfe. Die dauernde existenzsichernde Tätigkeit beurteilt sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten ( Art. 7 IVV ). Der Gesundheitszustand ist für die Beurteilung der Dauerhaftigkeit des erstrebten Eingliederungserfolges massgebe
  2. BGE 97 V 11520.07.1971Art. 16 Abs. 2 lit. a IVG . Voraussetzungen der Gewährung von Beiträgen an die erstmalige berufliche Ausbildung; Arbeit in einer geschützten Werkstatt.
  3. BGE 96 V 7621.05.1970Art. 8 Abs. 1 IVG : Anspruch auf Eingliederung (Grundsatz). Unmittelbarkeit im Sinne dieser Bestimmung besteht dann, wenn eine Invalidität in absehbarer Zeit einzutreten droht.
  4. BGE 96 V 3211.02.1970Art. 16 Abs. 2 lit. c IVG : Erstmalige berufliche Ausbildung. Über den Begriff der Weiterausbildung.