Art. 81 Abs. 3 AHVV

57 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 2/2

Als Norm
  1. BGE 124 V 10424.02.1998Art. 642 Abs. 3 OR ; Art. 81 Abs. 3, Art. 117 Abs. 3, Art. 200 Abs. 1 AHVV . Besitzt ein einer Verbandsausgleichskasse angeschlossener Arbeitgeber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in anderen Kantonen als in demjenigen des Hauptsitzes, ist ein alternativer Gerichtsstand mit
  2. BGE 122 V 6527.02.1996Art. 22a VwVG in Verbindung mit Art. 96 AHVG , Art. 52 AHVG und Art. 81 Abs. 3 AHVV : Gerichtsferien. Im Bereich der Haftung des Arbeitgebers nach Art. 52 AHVG ist der Fristenstillstand gemäss Art. 22a VwVG anwendbar auf die Frist von 30 Tagen, innert der die Ausgleichskasse bei
  3. BGE 119 V 722.02.1993Art. 81 Abs. 3 AHVV . Die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels - in casu der Schadenersatzklage nach Art. 81 Abs. 3 AHVV - muss mit Gewissheit feststehen. Der im Sozialversicherungsrecht übliche Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit genügt hier nicht.
  4. BGE 114 V 8312.07.1988Art. 85 Abs. 2 AHVG , Art. 81 Abs. 3 AHVV : Anforderungen an das Klageverfahren. Die Anforderungen, welche der Bundesgesetzgeber für das erstinstanzliche Beschwerdeverfahren aufgestellt hat, gelten im erstinstanzlichen Klageverfahren sinngemäss (Erw. 3). Art. 85 Abs. 2 lit. f AHV
  5. BGE 110 V 35121.12.1984Art. 45 Abs. 1 und 2 VwVG . Der Rechtsuchende hat einen formellen Anspruch darauf, von dem im Gesetz bezeichneten Richter beurteilt zu werden. Daraus folgt, dass immer dann, wenn ein Richter durch einen Zwischenentscheid über seine Zuständigkeit befindet - sei es, dass er sich al
  6. BGE 109 V 9730.08.1983Art. 52 AHVG , Art. 81 Abs. 3 AHVV . Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers. Ist dieser eine juristische Person und verlangt die Ausgleichskasse Schadenersatz von deren Organen, ist die Klage bei der Rekursbehörde jenes Kantons zu erheben, wo die juristische Person ihren Sitz hat
  7. BGE 108 V 18926.10.1982Art. 52 AHVG . Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers. In casu bejaht, weil keine Rechtfertigungs- bzw. Exkulpationsgründe nachgewiesen (Erw. 2, 4). Art. 81 AHVV . - Art. 81 Abs. 3 AHVV ist gesetzmässig. Der Sozialversicherungsrichter kann einen kraft des Art. 81 Abs. 2 erhobenen