Art. 85 lit. a OG
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Als Norm- BGE 113 Ia 4311.02.1987Art. 85 lit. a OG ; Art. 88 des bernischen Gesetzes über die politischen Rechte; Bezirksratswahlen, neuer Wahlgang. Ein Stimmberechtigter kann sein Stimm- bzw. Wahlrecht als verletzt rügen, wenn ein Bürger zur Wahl in eine Behörde vorgeschlagen wird, der nicht vorschriftsgemäss a
- BGE 112 Ia 38216.12.1986Art. 85 lit. a OG ; Ungültigerklärung einer Initiative, die darauf abzielt, in die kantonale Verfassung das Recht auf Wohnung aufzunehmen. Um das Recht auf Wohnung zu gewährleisten, will die fragliche Initiative die Bodenspekulation, das Ansteigen der Mietzinse sowie den Wohnungs
- BGE 112 Ia 23315.10.1986Art. 85 lit. a OG . Kanton Basel-Stadt. Wahl von Strafgerichtspräsidenten. Stille Wahl. Das Wahlrecht der Bürger wird nicht verletzt, wenn bei Erneuerungswahlen von Strafgerichtspräsidenten die hiefür vorgeschlagenen Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt werden, weil ihr
- BGE 112 Ia 20817.09.1986Stimmrechtsbeschwerde ( Art. 85 lit. a OG ); Initiative auf Partialrevision der Verfassung des Kantons Schwyz (§§ 103 ff. der Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898). 1. Beschwerdelegitimation Einzelner und einer politischen Partei (E. 1a). Der Stimmbü
- BGE 112 Ia 22117.09.1986Art. 85 lit. a OG ; Finanzreferendum; Börsenneubau mit Wohn-, Büro- und Ladentrakt. 1. Legitimation zur Stimmrechtsbeschwerde (E. 1a). Mit der Stimmrechtsbeschwerde kann geltend gemacht werden, eine Vorlage enthalte zu Unrecht nicht alle Ausgaben für ein Projekt, selbst wenn der
- BGE 112 Ia 13627.08.1986Art. 85 lit. a und Art. 88 OG ; Legitimation zur Anfechtung einer kantonalen Delegationsvorschrift. Die Legitimation zur Anfechtung einer kantonalen Delegationsvorschrift richtet sich nach Art. 85 lit. a OG , soweit eine Verletzung des politischen Stimmrechts gerügt (E. 2a), und
- BGE 112 Ia 12909.07.1986Art. 85 lit. a OG ; amtliche Erläuterung einer Abstimmung. Allgemeine Anforderungen an amtliche Erläuterungen (E. 1). Die Tatsache, dass anlässlich einer Abstimmung über die Basiserschliessung eine Zusatzvereinbarung zum Detailerschliessungsplan nicht erwähnt wurde, kann unter be
- BGE 112 Ia 17428.05.1986Art. 4 BV , Art. 84 Abs. 1 lit. a, 85 lit. a und 88 OG. Wahlen in den Erziehungsrat; Minderheitenschutz. 1. Wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte bei indirekten Wahlen - hier der Wahl des Erziehungsrates des Kantons Solothurn durch den Kantonsrat - ist nicht die staatsrecht
- BGE 112 Ia 4707.01.1986Art. 6b KV-BE; Art. 85 lit. a OG ; Finanzreferendum; Gebäuderenovation. Der Sinn eines negativen Volksentscheides lässt sich im allgemeinen nicht in einen positiven umdeuten; es ist daher zulässig, dass die kantonalen Behörden nach Ablehnung einer ersten Vorlage durch das Volk e
- BGE 111 Ia 20102.10.1985Art. 6 Ziff. 4 und Art. 26 Ziff. 12 bern. StV; Art. 85 lit. a OG ; Finanzreferendum, öffentliche Bauten. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei Stimmrechtsbeschwerden (E. 2, 4). Referendumsvorlagen für öffentliche Bauten müssen die Gesamtkosten (inkl. Landerwerb) umfassen (E
- BGE 111 Ia 30325.09.1985Art. 85 lit. a OG : Ungültigkeit einer Initiative; Kompetenzabgrenzung Bund - Kantone auf dem Gebiet der Atomgesetzgebung; Vereinbarkeit mit kantonalem Recht. 1. Befugnis zur Prüfung einer Initiative auf deren materielle Rechtmässigkeit (E. 3). 2. Auslegung von Initiativbegehr
- BGE 111 Ia 24610.07.1985Art. 85 lit. a OG ; Gewaltentrennung. Die dem Regierungsrat durch Art. 3 und 5 des waadtländischen Gesetzes über die zivile Verteidigung eingeräumten Notstandskompetenzen liegen innerhalb der von der Rechtsprechung festgelegten Grenzen der Polizeigewalt.
- BGE 111 Ia 29210.07.1985Art. 85 lit. a OG ; Ungültigerklärung einer Volksinitiative wegen Bundesrechtswidrigkeit. 1. Auslegung von kantonalen Volksinitiativen; Kognition des Bundesgerichts (E. 2). 2. Darf ein Bundesgesetz entgegen seinem Wortlaut ausgelegt werden? Der Wortlaut von Art. 22quater Abs. 3
- BGE 111 Ia 11529.05.1985Art. 85 lit. a OG , Ungültigerklärung einer Initiative zum Schutze einer Brücke, Kanton Basel-Stadt. Der Verein Basler Heimatschutz ist nicht eine politische Partei oder politische Vereinigung und deshalb nicht legitimiert, Stimmrechtsbeschwerde zu führen (E. 1a). Anforderungen a
- BGE 111 Ia 28429.05.1985Art. 85 lit. a OG ; Aufhebung des Beschlusses eines Gemeindeparlamentes, mit welchem dem Volk eine rechtswidrige Initiative zur Abstimmung unterbreitet wird, durch die kantonale Behörde. Nach der zürcherischen Gesetzgebung ist die kantonale Behörde befugt, Beschlüsse des Gemeinde
- BGE 110 Ia 17626.09.1984Art. 85 lit. a OG ; Fristwahrung, Teilungültigkeit einer Volksinitiative. 1. Soweit sich eine Stimmrechtsbeschwerde gegen Handlungen richtet, die der Vorbereitung von Abstimmungen und Wahlen dienen, ist sie grundsätzlich im Anschluss an deren Anordnung zu erheben (Präzisierung de
- BGE 110 Ia 18327.06.1984Art. 85 lit. a OG ; obligatorisches Finanzreferendum, einmalige und jährlich wiederkehrende Ausgaben. Fallen für einen einzigen, einheitlichen Zweck sowohl einmalige wie jährlich wiederkehrende Ausgaben an, die einander notwendigerweise bedingen, so sind die entweder kapitalisier
- BGE 109 Ia 20321.12.1983Art. 85 lit. a OG ; Verteilung der Kantonsratsmandate im Kanton Zürich. Die Zuteilung der Kantonsratsmandate im Kanton Zürich nach dem System Hagenbach-Bischoff entspricht dem durch Verfassung und Gesetz vorgeschriebenen Grundsatz der Verhältniswahl (E. 4, 5).
- BGE 109 Ia 13422.04.1983Art. 85 lit. a OG ; Initiative in der Form der allgemeinen Anregung; Ungültigerklärung. 1. Zielkonflikt zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht. Die Schaffung, gemäss Initiative, eines durch die Wasserkraftwerke zu finanzierenden Energiefonds, der Ausgleichsbeiträge an die Geme
- BGE 109 Ia 4120.04.1983Art. 85 lit. a OG . Gemeindeautonomie. BG über die politischen Rechte vom 17.12.1976; V über die politischen Rechte vom 24. Mai 1978. Streichung einer Person aus dem Stimmregister einer Gemeinde. Wohnsitz. 1. Staatsrechtliche oder Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1)? 2. Die solo
- BGE 108 Ia 23410.11.1982Art. 6b bern. KV; Art. 85 lit. a OG ; Finanzreferendum, elektronische Datenverarbeitung. 1. Ausgabenbeschluss (E. 2b). 2. Begriff der gebundenen Ausgabe (E. 3b), im Kanton Bern (E. 3c). 3. Elektronische Datenverarbeitung: a) Gehört sie zum normalen Gang der Verwaltung (E. 5a)? b)
- BGE 108 Ia 16513.10.1982Initiativrecht. Nichtvorlegung einer kantonalen Volksinitiative zur Volksabstimmung. 1. Wesen und Bedeutung der in § 12 Abs. 2 und 3 KV BL vorgeschriebenen Fristen für die Behandlung von Volksinitiativen durch den Landrat (E. 2b). 2. Die basel-landschaftliche Verfassung lässt die
- BGE 108 Ia 15522.09.1982Gemeindeabstimmung. Informationskredit für kantonalen Abstimmungskampf. 1. Kriterien der unzulässigen Beeinflussung des politischen Willens der Stimmbürger (E. 3b). 2. Stellung des Gemeinderates, der im Auftrag der Gemeindeversammlung in einen kantonalen Abstimmungskampf eingreif
- BGE 108 Ia 28128.05.1982Art. 84 Abs. 1 lit. a, 85 lit. a und 88 OG. Gegen die angebliche Verletzung der Rechte einer Minderheit bei der Wahl der Mitglieder des Büros durch den grossen Gemeinderat ist nicht die Beschwerde gemäss Art. 85 lit. a OG sondern jene gemäss Art. 84 Abs. 1 lit. a OG (Verletzung v
- BGE 108 Ia 3819.02.1982Art. 85 lit. a OG ; Ungültigerklärung einer kommunalen Verwaltungsinitiative. 1. Das Bundesgericht prüft die Auslegung kommunalen Rechts, welches den Inhalt der politischen Rechte normiert oder mit diesem in engem Zusammenhang steht, grundsätzlich frei (E. 2). 2. Ungültigerklärun
- BGE 107 Ia 30408.12.1981Art. 4 und 55 BV , Meinungsäusserungsfreiheit, Informationsfreiheit, Grundsatz der Gewaltentrennung; Information der Öffentlichkeit durch Regierung und Verwaltung. Bestätigung und Präzisierung der in der Literatur kritisierten Rechtsprechung ( BGE 104 Ia 88 ff.), wonach kein al
- BGE 106 Ia 2028.03.1980Art. 85 lit. a OG ; Formulierung der Abstimmungsfrage. 1. Die Behörden trifft bei der Formulierung der Abstimmungsfrage eine erhöhte Sorgfaltspflicht, welche die vom Bundesgericht im Zusammenhang mit amtlichen Erläuterungen aufgestellten Anforderungen übersteigt. Die Frage muss k
- BGE 106 Ia 30725.03.1980Art. 15 Abs. 2 OG ; "kantonaler Erlass". Der Ausdruck "kantonaler Erlass" i.S. von Art. 15 Abs. 2 OG ist gleichbedeutend dem im Art. 84 Abs. 1 OG verwendeten. (E. 1a). Art. 85 lit. a OG ; Gegenstand der Stimmrechtsbeschwerde. Eine in einem kantonalen Parlament erfolgte Abstimmung
- BGE 106 Ia 38914.03.1980Änderung einer in einer Verfassungsnorm festgelegten Kompetenzordnung durch eine Gesetzesbestimmung; Veräusserung von Werten aus dem Finanzvermögen des Gemeinwesens. Art. 85 lit. a OG , 80 GE-KV. Verletzung des Stimmrechts des Bürgers dadurch, dass die Änderung einer Verfassungsn
- BGE 106 Ia 19718.01.1980Art. 85 lit. a OG ; kantonale Volksabstimmung. 1. Voraussetzungen, unter denen in einer gegen das Abstimmungsergebnis gerichteten staatsrechtlichen Beschwerde die Mängel in der amtlichen Botschaft zur Sachvorlage geltend gemacht werden können (Bestätigung der Rechtsprechung; E.
- BGE 105 Ia 38502.11.1979Finanzreferendum: gebundene oder neue Ausgabe. Gewaltentrennung. 1. Erwerb einer Liegenschaft, die Verwaltungsdienststellen aufnehmen soll: als neue und nicht als gebundene Ausgabe betrachtet, insbesondere weil zwischen mehreren Möglichkeiten gewählt werden kann (E. 2 und 3b). 2
- BGE 105 Ia 37025.10.1979Art. 85 lit. a OG ; Gültigkeit eines Referendums. 1. Die Stimmrechtsbeschwerde kann auch gegen die Ungültigerklärung eines sog. Behördenreferendums ergriffen werden (E. 3). 2. a) Ein Referendumsbegehren kann sich nur dann gegen einzelne Bestimmungen eines Erlasses richten, wenn d
- BGE 105 Ia 36805.10.1979Art. 85 lit. a OG : Eine Abstimmung der Genossen in der Oberallmeindkorporation Schwyz kann mit Stimmrechtsbeschwerde angefochten werden.
- BGE 105 Ia 36228.09.1979Art. 85 lit. a OG ; Ungültigerklärung einer Volksinitiative. 1. Nicht formulierte Initiative im genferischen Recht; Zuständigkeit zur Ungültigerklärung einer bundesrechtswidrigen Initiative (E. 2). 2. Volle oder Teilungültigkeit einer Initiative; die Rechtsfolge muss verhältnismä
- BGE 105 Ia 34913.07.1979Anfechtung der Weisungen der Finanzdirektion an die Steuerbehörden über die Neueinschätzung der Liegenschaften. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte (E. 2 und 3). a) Anfechtung von Verwaltungsverordnungen (Präzisierung der R
- BGE 105 Ia 8018.05.1979Art. 85 lit. a OG ; Finanzreferendum. 1. Ob eine Ausgabe als neu oder als gebunden zu gelten hat, ist nur von Bedeutung, wenn die Ausgabenbewilligungskompetenz nicht delegiert worden ist (E. 4). 2. Das bernische Strassenbaugesetz delegiert die Ausgabenbewilligungskompetenz nicht
- BGE 105 Ia 24311.05.1979Art. 85 lit. a OG ; kant. Volksabstimmung. Es verletzt das politische Stimmrecht nicht, wenn eine Gemeinde in einen kantonalen Abstimmungskampf eingreift, an dessen Ausgang sie ein unmittelbares und besonderes Interesse hat (E. 4). Im vorliegenden Fall kann auch die Art des Eingr
- BGE 105 Ia 23704.05.1979Fehler bei der Drucklegung von Stimmzetteln; Annullierung des ganzen Urnengangs. - Das Bundesgericht prüft die Anwendung kantonaler Bestimmungen über die Gültigkeit abgegebener Stimmen frei (E. 2). - Auslegung von Art. 11 Abs. 4 des bernischen Gesetzes über die Volksabstimmungen
- BGE 105 Ia 14923.03.1979Art. 85 lit. a OG ; behördlicher Abstimmungsbericht, Anfechtung. Pflicht zur sofortigen Anfechtung von Mängeln bei der Vorbereitung einer Volksabstimmung. Ist eine Vorbereitungshandlung mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten worden, so muss gegen das Abstimmungsergebnis kei
- BGE 105 Ia 15116.02.1979Art. 85 lit. a OG ; behördlicher Abstimmungsbericht. 1. Grundsätze für die Erläuterung einer Volksinitiative im behördlichen Abstimmungsbericht (E. 3). 2. Wann ist eine unzulässige Erläuterung als erheblicher Mangel zu erachten und die Abstimmung zu kassieren? (E. 5b).
- BGE 105 Ia 1124.01.1979Art. 85 lit. a OG ; Beschluss, mit welchem dem Volk eine angeblich rechtswidrige Initiative zur Abstimmung unterbreitet wird. Der Stimmbürger hat nach der Gesetzgebung des Kantons Zürich keinen Anspruch darauf, dass eine inhaltlich angeblich rechtswidrige Initiative, deren Ungült
- BGE 104 Ia 42822.12.1978Art. 85 lit. a OG ; Abstimmungsverfahren an der Landsgemeinde. Feststellung des Stimmenverhältnisses durch Abschätzung; Zulässigkeit der Wiederholung einer Abstimmung; Auslegung von Art. 34 der Glarner Kantonsverfassung.
- BGE 104 Ia 36013.12.1978Kantonale Wahlen. Wahllistenverbindung. 1. a) Legitimation politischer Parteien zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen eine Wahl (E. 1a). b) Kassatorische Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1b). 2. Nach waadtländischem Recht zuständige Behörde für die Entgegennahme von Li
- BGE 104 Ia 30501.11.1978Art. 4 BV und Gewaltentrennung; Numerus-clausus bei der Zulassung zu einem staatlichen Lehrerseminar. 1. Legitimation zur Anfechtung von Erlassen; Voraussetzungen (E. 1). 2. Zulässigkeit der Gesetzesdelegation: die gesetzliche Ermächtigung an die Exekutive, quantitative Zulassung
- BGE 104 Ia 24013.10.1978Art. 85 lit. a OG ; Initiativrecht. 1. Sinn und Tragweite der in Art. 9 bern. KV vorgesehenen Frist zur Anordnung der Volksabstimmung über eine formulierte Initiative (E. 3). 2. Der Grosse Rat ist auch dann befugt, einer Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, wenn di
- BGE 104 Ia 35004.10.1978Art. 84, 85 lit. a und 88 OG ; Genehmigung einer Vereinbarung, die der Bundesrat mit einer internationalen Organisation getroffen hat, durch eine kantonale Regierung. 1. Art. 84 und 88 OG : Unzulässigkeit der Popularbeschwerde (E. 1b). 2. Ist die Zustimmung, die eine kantonale Re
- BGE 104 Ia 42520.09.1978Art. 85 lit. a OG ; Finanzreferendum. In welchem Umfang sind nachträgliche Projektänderungen ohne erneute Kreditbewilligung zulässig? In welchem Umfang darf eine Ausgabe in Teile oder Etappen aufgegliedert werden?
- BGE 104 Ia 22612.07.1978Art. 85 lit. a OG , Konsultativabstimmung. 1. a) Zulässigkeit der Stimmrechtsbeschwerde gegen eine Konsultativabstimmung (E. 1a). b) Aktuelles praktisches Interesse an der Beschwerdeführung (E. 1b). 2. Erfordernis der gesetzlichen Grundlage für die Durchführung einer Konsultativ
- BGE 104 Ia 34305.07.1978Art. 85 lit. a OG ; Ungültigerklärung einer Initiative. 1. Natur einer Initiative nach neuenburgischem Recht, die auf Erweiterung der Volksrechte gerichtet ist (Verfassungs- oder Gesetzesinitiative) (E. 2 und 3). 2. Grundsätze der Auslegung eines Initiativtextes; Anwendung dersel
- BGE 104 Ia 21521.06.1978Art. 85 lit. a OG ; Prinzip der Einheit der Materie. 1. Eine abstrakte Normkontrolle von kantonalen Verfassungsbestimmungen kann das Bundesgericht nicht durchführen (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Bundesversammlung hat die Übereinstimmung kantonaler Verfassungsbestimmungen