BetmG
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Als Norm- BGE 113 IV 9110.07.1987Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 BetmG . Anstalten zum Erwerb von Betäubungsmitteln. Fall eines Angeschuldigten, der in der Absicht, in Amsterdam Heroin zu erwerben, in der Schweiz mehrere tausend Franken in holländische Gulden umtauschte und in der Schweiz einen Zug nach Amsterdam bestieg
- BGE 113 IV 5429.04.1987Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB . Wurde eine Gesamtstrafe gemäss Art. 68 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ausgefällt, so ist der bedingte Aufschub des Strafvollzuges unabhängig davon ausgeschlossen, ob die innerhalb der Fünf-Jahres-Frist nach verbüsster Vorstrafe begangenen Taten Übertretungen o
- BGE 113 IV 3216.01.1987Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Schwerer Fall. 1. Bei Betäubungsmitteln, die auf unterschiedliche Art konsumiert werden können und bei denen entsprechend der Applikationsart verschieden grosse Mengen nötig sind, um die Gesundheit vieler Menschen zu gefährden, ist von der geringste
- BGE 112 IV 10902.09.1986Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Schwerer Fall bei wiederholtem Verkauf von verschiedenartigen Betäubungsmitteln. Kann die verkaufte Menge verschiedenartiger Betäubungsmittel die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen, liegt ein schwerer Fall im Sinne von Art. 19 Ziff. 2 lit
- BGE 112 IV 10620.08.1986Art. 19 Ziff. 1 BetmG . Handel mit Betäubungsmitteln, Vorbereitungshandlungen. 1. Wer irgendeine Tätigkeit ausübt, die direkt dazu bestimmt ist, reine Betäubungsmittel zu "strecken" oder schon verschnittene Betäubungsmittel weiter zu verdünnen, um sie so in den Handel zu bringen,
- BGE 112 Ib 14907.05.1986Auslieferung; Betäubungsmitteldelikte. In Fällen von Betäubungsmitteldelikten steht der Umstand, dass wegen der fraglichen Tatbestände bereits in der Schweiz eine Strafuntersuchung eröffnet wurde, der Auslieferung nicht entgegen (E. 5a). Ein Begehren um Übernahme der Strafverfolg
- BGE 112 Ia 1808.04.19861. Telefonüberwachung. Art. 171b StrV/BE schliesst eine Telefonüberwachung in der Anfangsphase der Ermittlungen nicht aus (E. 2b). Die Bestimmung kann auch als gesetzliche Grundlage für präventive Massnahmen verstanden werden, sofern Schwere und Eigenart des befürchteten Deliktes
- BGE 112 IV 4708.04.1986Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 BetmG ; Anstalten treffen. Aufnahme eines Darlehens zum Zweck der Abwicklung eines Rauschgiftgeschäftes.
- BGE 111 Ib 31225.09.1985Auslieferung. Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika. Prinzip der beidseitigen Strafbarkeit; Tragweite von Art. 36 Abs. 2 IRSG . Die Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit ist im Falle des Betrugs (Art. II Ziff. 6 des Staatsvertrags) dur
- BGE 111 IV 10019.04.1985Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Schwerer Fall bei Drogengemengen. Reicht eine gestreckte Betäubungsmittelmenge für eine Anzahl üblicher Einzeldosen aus, mit der viele Menschen während eines die Gefahr einer Abhängigkeit schaffenden Zeitraums versorgt werden können, ist unabhängig
- BGE 111 IV 5529.03.1985Art. 148 StGB , Art. 19 BetmG ; Betrug bei Drogengeschäften. a) Wer durchschnittlich gestrecktem Rauschgift (Heroin, Kokain) nochmals mindestens 30% Zucker beimengt, die so gewonnene Menge stillschweigend als Stoff üblichen Reinheitsgehalts weiterverkauft und dabei einen handelsü
- BGE 111 IV 3121.02.1985Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Nach dieser Bestimmung macht sich beim Nachweis einer entsprechenden Menge auch derjenige strafbar, der lediglich einem Abnehmer Betäubungsmittel abgibt und weiss, dass dieser seinerseits wiederum nur einen bestimmten, kleineren Personenkreis belief
- BGE 111 IV 2811.01.1985Art. 19 Ziff. 1 Abs. 7 BetmG . Begriff der "Finanzierung". Unter diese Bestimmung fällt auch die Gewährung eines Darlehens, wenn dessen Verwendung für Kokainbeschaffung zumindest in Kauf genommen wird.
- BGE 110 IV 9926.10.1984Verkauf und Konsum von Betäubungsmitteln, Art. 19 und 19a BetmG . Der Täter, der Drogen verkauft und selber konsumiert hat, ist sowohl nach Art. 19 als auch gemäss Art. 19a BetmG zu verurteilen. Beim Entscheid darüber, ob Ziff. 1 oder Ziff. 2 (schwerer Fall) von Art. 19 BetmG anw
- BGE 110 IV 815.06.1984Art. 58 StGB ; BetmG. Die als finanzielles Resultat aus Drogengeschäften erfolgte Gutschrift auf einem Bankkonto ist ein Vermögenswert, der einzuziehen ist.
- BGE 109 Ia 27309.11.1983Überwachung des Post-, Telefon- und Telegrafenverkehrs und Einsatz technischer Überwachungsgeräte; Änderung der Strafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt. Art. 4 und Art. 36 Abs. 4 BV , persönliche Freiheit, Art. 8 und Art. 13 EMRK . 1. Der Umstand, dass der Bundesgesetzgeber e
- BGE 109 IV 14321.09.1983Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Schwerer Fall. 12 g Heroin, 18 g Kokain, 4 kg Haschisch oder 200 Trips LSD können die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen.
- BGE 109 IV 5122.03.19831. Art. 86 Abs. 3 OG ; freiwillige Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Wer von der in Art. 86 Abs. 3 OG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch macht, verliert diejenige den erstinstanzlichen Entscheid anzufechten, es sei denn, die obere kantonale Instanz habe nur eine beschränk
- BGE 108 IV 19603.12.1982Art. 19a Ziff. 1 und 2 und 19b BetmG (Konsum von Betäubungsmitteln, Sanktion in leichten Fällen). 1. Die ausschliesslich für den Eigenkonsum bestimmten Vorbereitungshandlungen fallen unter Art. 19a Ziff. 1 BetmG (E. 1b). 2. Art. 19b BetmG sagt nicht, dass der Eigenkonsum geringfü
- BGE 108 Ib 52503.08.1982Auslieferung. Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 14. Mai 1900. I. Art. V Abs. 2 des Vertrages, welcher die dem Auslieferungsgesuch beizulegenden Unterlagen nennt, ist seinem Zweck entsprechend auszulegen, der darin besteht, dem e
- BGE 108 IV 6304.06.1982Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG ; schwerer Fall. 1. Die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen ist bei einer Anzahl von 20 Personen - als unterster Grenze - gegeben (E. 2). 2. Für die Bemessung der erheblichen Menge ist von der gefährlicheren Konsumart und der bei dieser übliche
- BGE 107 IV 15023.09.1981Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Schwerer Fall. Der Richter hat bei der Anwendung dieser Bestimmung alle möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch die in Art. 1 BetmG genannten Stoffe zu berücksichtigen, unbekümmert um das mehr oder weniger hohe Gefährdungspotential für den ein
- BGE 107 IV 6004.03.1981Art. 63 StGB ; Art. 19 BetmG . Die Strafe wegen Handels mit Betäubungsmitteln ist nicht allein nach der Gefährlichkeit der Droge, sondern auch und in erster Linie nach dem Verschulden des Täters zu bemessen, wobei dessen Beweggründe, Vorleben und persönlichen Verhältnisse zu berü
- BGE 106 Ib 39512.12.1980Entzug des Führerausweises wegen deliktischen Missbrauchs des Motorfahrzeuges ( Art. 16 Abs. 3 lit. f SVG ). 1. Notwendiger Zusammenhang zwischen der Verwendung des Motorfahrzeuges und der Begehung des Deliktes (hier bejaht für den Schmuggel von Drogen) (E. 1). 2. Umstände, unter
- BGE 106 IV 43125.11.1980Art. 19 Ziff. 1 Abs. 3 und 6 BetmG . Anstalten zur unbefugten Einfuhr usw. von Betäubungsmitteln. Begriff.
- BGE 106 IV 22706.06.1980Verfahren. 1. Art. 273 Abs. 2 BStP . Der Beschwerdegegner kann nicht Rückweisung der Beschwerde zur Verbesserung verlangen (Erw. 1). 2. Art. 270 Abs. 1 BStP . Dem Staatsanwalt steht die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Kontumazialurteile zu (Erw. 2). Betäubungsmittelgesetz. 1. Art.
- BGE 106 IV 29507.05.1980Art. 19 Ziff. 1 Abs. 4 und Ziff. 2 lit. a BetmG. Zwischen der Übergabe der Betäubungsmittel und ihrer Bezahlung ist noch Mitwirkung eines Dritten in Form von Gehilfenschaft oder Mittäterschaft möglich, insbesondere durch die bewusste Entgegennahme und Weiterleitung des Kaufpreise
- BGE 106 IV 7402.04.1980Art. 19 Ziff. 1 Abs. 4 und 6 BetmG . Anstalten zum unbefugten Verkauf von Betäubungsmitteln; Begriff.
- BGE 106 IV 7521.02.1980Art. 19a Ziff. 2 BetmG . Der leichte Fall im Sinne dieser Bestimmung deckt sich begrifflich mit dem leichten Fall gemäss Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB (Erw. 2 lit. a). Dieser unbestimmte Rechtsbegriff lässt dem Sachrichter ein weites Ermessen, in welches das Bundesgericht nur mit Z
- BGE 106 IV 7224.01.1980Art. 19 Ziff. 1 BetmG . Abgrenzung zwischen Täterschaft und Gehilfenschaft. Wer selber einen der in Art. 19 Ziff. 1 BetmG umschriebenen Tatbestände objektiv und subjektiv erfüllt, macht sich als Täter strafbar und ist nicht bloss Gehilfe, auch wenn er sich einem Mittäter unterord
- BGE 105 Ib 29421.12.1979Europäisches Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (EAÜ); Art. 12 AuslG und Art. 19 Ziff. 4 BetmG . Einschränkende Auslegung von Art. 12 AuslG im Lichte des EAÜ und der Tendenzen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (E. 2a und 3a); bloss subsidiäre Natur von
- BGE 105 IV 7307.02.1979Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG ; schwerer Fall; Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen. Anwendung im Falle wiederholter Widerhandlungen (Erw. a), im Falle strafbarer Vorbereitungshandlungen (Erw. b) und bei der Teilnahme mehrerer Täter (Erw. c). Massgebliche Betäubungsmittelmen
- BGE 104 IV 29319.12.1978Art. 19 Ziff. 1 Abs. 8 BetmG . Öffentliche Bekanntgabe der Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln; Begriff.
- BGE 104 IV 21119.06.1978Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Nachweis des Wissens, dass eine bestimmte Drogenmenge nach der Art des Betäubungsmittels geeignet ist, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen. Begriff des Annehmenmüssens.
- BGE 104 IV 4016.01.1978Art. 19 Ziff. 1 Abs. 4 und 6 BetmG . Wann sind Anstalten zum unbefugten Verkauf von Betäubungsmitteln gegeben?
- BGE 103 IV 28015.12.1977Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG ; schwerer Fall. Umschreibung der Menge Betäubungsmittel, "welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann".
- BGE 103 IV 27524.11.1977Art. 19a Ziff. 2 BetmG . Begriff des leichten Falles.
- BGE 103 IV 12912.09.1977Art. 1 StGB . Der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" schliesst eine extensive Auslegung des Gesetzes zu Lasten des Beschuldigten nicht aus. Der Strafrichter darf indessen keine neuen Tatbestandsmerkmale schaffen; eigentliche Gesetzeslücken dürfen nur zugunsten des Beschuldigten
- BGE 103 IV 8005.04.1977Art. 19 Ziff. 4 BetmG , Art. 100bis Ziff. 1 StGB . 1. Sind die Voraussetzungen des Art. 19 Ziff. 4 BetmG gegeben, so ist nicht mehr zu prüfen, ob das Recht des ausländischen Begehungsortes milder wäre (E. 1). 2. Die Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt darf abgelehnt werd
- BGE 102 IV 12527.08.1976Art. 19a BetMG . Einzige Bedingung zur Anwendung dieser Bestimmung ist, dass die Widerhandlungen des Täters in keiner Art und Weise den Konsum durch Dritte ermöglichen.
- BGE 102 IV 19603.06.1976Art. 19. 19a Ziff. 1, 19b des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel vom 20. März 1975. Ausser dem Drogenhandel erfasst das BetmG auch strafbare Handlungen, die sich auf den Drogenkonsum beziehen. Es sind selbständige Tatbestände, die unter dem Gesichtspunkt des Art. 2 Abs. 2 S
- BGE 101 IV 35912.11.19751. Art. 2 Abs. 2 StGB . Massgeblich für das zur Zeit anwendbare Gesetz ist der kantonale Entscheid (Erw. 1). 2. Art. 24 BetMG . a) Die Verpflichtung zur Bezahlung des unrechtmässigen Vermögensvorteils an den Staat betrifft ohne Unterschied alle Täter, die sich gegen Art. 19-22 Be
- BGE 101 IV 35409.10.19751. Art. 19 Ziff. 1 Abs. 2 und 7 Satz 2 BetMG (Fassung vom 3.10.1951). Das besonders ausgeprägte Streben nach Gewinn, bei dem der Täter sich bedenkenlos über die durch Gesetze gezogenen Schranken hinwegsetzt, ist gewinnsüchtig, gleichgültig, ob er seinen Lebensunterhalt statt mit
- BGE 100 IV 26327.11.1974Gewinnsucht; Art. 19 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz. Der Begriff der Gewinnsucht ist derselbe wie im StGB. Aus Gewinnsucht handelt der Täter, wenn er besonders intensiv auf geldwerte Vorteile bedacht ist (Erw. 3). Verfall des unrechtmässigen Vermögensvorteils; Art. 24 Betäubungsm
- BGE 100 IV 10430.01.1974Art. 24 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel vom 3. Oktober 1951. 1. Der unrechtmässige Vermögensvorteil, der Gegenstand des dem Staat verfallenden Betrages ist, entspricht dem durch die Widerhandlung erlangten effektiven Gewinn (Erw. 1-3). 2. Für die Festsetzung des wide
- BGE 99 Ia 9707.02.1973Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG . Gebrauch von Betäubungsmitteln. Nicht eine Dienstvorschrift, sondern das Gesetz ( Art. 218, 219 MStG ) bestimmt die Kompetenzausscheidung.
- BGE 98 IV 12414.07.1972Art. 7 und 19 des BG vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel. Die Einnahme von Substanzen, die ähnlich wirken wie die Betäubungsmittel, ist als solche nicht strafbar (Erw. 8). Art. 275 StGB Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung. Tragweite der Bestimmung (Erw. 9). Anwen
- BGE 95 IV 17919.12.1969Bundesgesetz über die Betäubungsmittel vom 3. Oktober 1951. 1. Marihuana ist ein Betäubungsmittel (Erw. 1). 2. Die in Art. 19 Ziff. 1 Abs. 2 umschriebenen Handlungen sind unbefugt begangen, wenn sie ausserhalb der durch die Art. 16 bis 18 geregelten Kontrolle erfolgen (Erw. 2). 3
- BGE 86 IV 5411.03.1960Art. 19 Ziff. 1 BetMG . 1. Ist nach dieser Bestimmung strafbar, wer durch unwahre Angaben einen Arzt veranlasst, ihm Betäubungsmittel einzuspritzen? (Erw. 2 lit. d). 2. Der unbefugte Verkehr mit Betäubungsmitteln im Sinne dieser Bestimmung ist auch dann strafbar, wenn er unmittel