Kreisschreiben vom 4. Oktober 2010 zum Familienzulagenregister sowie zur Anpassung der FamZWL auf 1. Januar 2011
Kreisschreiben · 4. Oktober 2010 · Familienzulagen
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Kreisschreiben · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft
P.P. CH-3003 Bern, BSV
An die Durchführungsstellen
der Familienzulagen
Unser Zeichen: 642.2-01.2/2010/01584 22.09.2010 Doknr: 325
Sachbearbeiter/in: Giovanna Battagliero / Bag
Bern, 4. Oktober 2010
Änderungen des Familienzulagengesetzes und der Familienzulagenverordnung auf den 15. Oktober 2010 Inbetriebnahme Familienzulagenregister (FamZReg) auf den 1. Januar 2011
Anpassungen der Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZWL) auf den 1. Januar 2011
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 15. Oktober 2010 treten – vorbehältlich der unbenutzten Referendumsfrist vom 7. Oktober 2010 - die neuen Bestimmungen zum Familienzulagenregister (FamZReg) in Kraft:
• Artikel 21a bis 21e, 25 Bst. f und g sowie 28a des Familienzulagengesetzes (FamZG);
• Artikel 18a bis 18i und 23a der Familienzulagenverordnung (FamZV);
• Wegleitung zum Familienzulagenregister (WL-FamZReg).
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat in Absprache mit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) entschieden, das FamZReg plangemäss am 1. Januar 2011 in Betrieb zu nehmen.
Sämtliche Durchführungsstellen der Familienzulagen sind demnach verpflichtet, zwischen dem 1. November und dem 15. Dezember 2010 ihren aktiven Bestand der Familienzulagen an das
FamZReg zu melden, d.h. diejenigen Familienzulagen, die sie voraussichtlich ab dem 1. Januar 2011 ausrichten. Das BSV wird den Durchführungsstellen bis Mitte Oktober ein Merkblatt zur erstmaligen Datenlieferung zustellen.
Die gesetzlichen Grundlagen und weitergehende Informationen zum Projekt FamZReg finden sich unter: www.bsv.admin.ch > Familienzulagen > Familienzulagenregister (geschützter Bereich:
Benutzername: FamZG / Passwort: Projekt2009) und ab 15. Oktober 2010 unter: www.bsv.admin.ch > Vollzug Sozialversicherungen > FamZ > Grundlagen FamZ.
Des Weiteren werden die AHV-Renten per 1. Januar 2011 erhöht. Diese Erhöhung bedeutet eine Änderung der Eckwerte des FamZG (vgl. Beilage). Die Wegleitung zum Bundesgesetz über die
Familienzulagen (FamZWL) wird auf den 1. Januar 2011 entsprechend angepasst. Bei dieser
Überarbeitung wird die FamZWL auch in einigen weiteren Punkten angepasst. Diese Änderungen erfolgen in Absprache mit der BSV-Kommission Familienzulagen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Marc Stampfli
Leiter Bereich Familienfragen
Beilage erwähnt