2.2 Mehrheit von Leistungen
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 2.2 · Deutsch
Grundsätzlich werden voneinander unabhängige Leistungen mehrwertsteuer-rechtlich selbstständig behandelt. Die einzelne Leistung unterliegt entweder der MWST (zum Normalsatz, zum reduzierten Satz oder zum Sondersatz) oder sie ist von der Steuer ausgenommen.
| [Abbildung: im Original] | Weitere Ausführungen gehen aus der MWST-Info Steuerobjekt hervor. |