5.1 Sonderregelung für Ladenverkäufe im Reiseverkehr an Personen mit Wohnsitz im Ausland
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Februar 2017
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 5.1 · Deutsch
Inlandlieferungen von Gegenständen für den privaten Gebrauch oder für Geschenkzwecke, bestimmt für die Ausfuhr im Reiseverkehr, sind unter gewissen Voraussetzungen von der Steuer befreit.
[Abbildung: im Original] | Nähere Angaben finden sich in der Verordnung des EFD über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr (SR 641.202.2) und in der MWST-Info Steuerobjekt. |