2.2.1 Ausgenommene Leistungen durch Antragsteller

MWST-Info 18 · Vergütungsverfahren

Geltend · Stand ab 1. Mai 2015

ESTV · MWST-Info 18 · Ziff. 2.2.1 · Deutsch

Erbringt der Antragsteller ausschliesslich Leistungen, die nach dem schweizerischen Mehrwertsteuerrecht gemäss Artikel 21 Absatz 2 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung der Steuer, dies analog zur Regelung beim Vorsteuerabzug für inländische steuerpflichtige Personen.