5.2 Saldosteuersätze

MWST-Info 19 · Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024

Geltend · Stand ab 7. Februar 2023

ESTV · MWST-Info 19 · Ziff. 5.2 · Deutsch

Die Erhöhung der Steuersätze führt zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuersätze.

Saldosteuersätze bis 31. Dezember 2023

 Saldosteuersätze ab 1. Januar 2024

0,1 %

0,1 %

0,6 %

0,6 %

1,2 %

1,3 %

2,0 %

2,1 %

2,8 %

3,0 %

3,5 %

3,7 %

4,3 %

4,5 %

5,1 %

5,3 %

5,9 %

6,2 %

6,5 %

6,8 %

Infolge der Steuersatzerhöhung werden zudem die in Artikel 37 Absatz 1 MWSTG aufgeführten Frankenbeträge entsprechend angepasst.

Bisherige Umsatzgrenze bis 31. Dezember 2023

Neue Umsatzgrenze ab 1. Januar 2024

Umsatzgrenze für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode

CHF 5'005'000

CHF 5'024'000

Steuerzahllast für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode

CHF 103'000

CHF 108'000

Ein Wechsel von der effektiven zur Saldosteuersatzmethode kann nur erfolgen, wenn die Wartefrist gemäss Artikel 37 Absatz 4 MWSTG abgelaufen ist.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG) (vgl. betreffend zeitliche Wirkung [Abbildung: im Original] zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).