5.3 Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche

MWST-Info 19 · Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024

Geltend · Stand ab 7. Februar 2023

ESTV · MWST-Info 19 · Ziff. 5.3 · Deutsch

Die Erhöhung der Steuersätze führt zu einer entsprechenden Anpassung der Pauschalsteuersätze.

Pauschalsteuersätze bis 31. Dezember 2023

Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2024

0,1 %

0,1 %

0,6 %

0,6 %

1,2 %

1,3 %

2,0 %

2,1 %

2,8 %

3,0 %

3,5 %

3,7 %

4,3 %

4,5 %

5,1 %

5,3 %

5,9 %

6,2 %

6,5 %

6,8 %

Bei Abrechnung mit einem oder zwei verschiedenen Pauschalsteuersätzen sind in der Abrechnung die für die Pauschalsteuersätze vorgesehenen Felder auszufüllen.

Bei Abrechnung mit mehr als zwei verschiedenen Pauschalsteuersätzen ist der gewichtete Durchschnitts-Pauschalsteuersatz sowohl mit den bisherigen als auch mit den neuen Pauschalsteuersätzen zu ermitteln.

Ein Wechsel von der effektiven zur Pauschalsteuersatzmethode bzw. von der Pauschalsteuersatz zur effektiven Abrechnungsmethode kann nur erfolgen, wenn die Wartefrist gemäss Artikel 98 Absatz 2 MWSTV abgelaufen ist.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG) (vgl. betreffend zeitliche Wirkung [Abbildung: im Original] zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).