Eidgenössische Steuerverwaltung
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Als Thema- BGE 112 Ib 38124.10.1986Warenumsatzsteuer auf Lieferungen von historischen Wertpapieren ( Art. 17 WUStB ). 1. Die Ausnahmebestimmung von Art. 17 Satz 2 WUStB findet auf historische Wertpapiere keine Anwendung; sie gelten als steuerpflichtige Waren im Sinne von Art. 17 Satz 1 WUStB (E. 3). 2. Der von der
- BGE 112 Ib 8823.05.1986Jahressteuer auf Kapitalgewinn (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB) bei Vorliegen eines Zwischenveranlagungsgrundes (Art. 43 WStB); Einleitung der Veranlagung (Art. 98 WStB); Fälligkeit und Verjährung des Steueranspruchs (Art. 114, 128 WStB). 1. Mit der Zustellung des Steuererklärungsfo
- BGE 112 II 17208.04.1986Schädigung eines anlagefondsähnlichen Sondervermögens. 1. Art. 25 Abs. 2 AFG . Haftung wegen falscher Angaben in der Werbung: - Umstände, unter denen eine Werbung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 AFG als öffentlich anzusehen ist (E. I/1); - Anforderungen an Werbeangaben, insbesondere
- BGE 110 Ib 25209.11.1984Einleitung des Steuerhinterziehungsverfahrens. Befristung nach Art. 134 WStB/BdBSt. 1. Bei der Frist von Art. 134 WStB/BdBSt handelt es sich um eine Verwirkungsfrist, die nur durch die Einleitung des Verfahrens gegen den Steuerpflichtigen persönlich gewahrt werden kann (E. 2c). 2
- BGE 110 Ib 28709.11.1984Rückerstattung von Verrechnungssteuern auf Dividenden. Art. 9 Abs. 2 lit. a des schweizerisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 12. November 1951/22. Juni 1966. 1. Auslegung eines Staatsvertrages bei veränderten äusseren Umständen (E. 4). 2. Wann gilt die Verbindu
- BGE 110 Ib 31919.10.1984Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens; Meldeverfahren zur Erfüllung der Steuerpflicht. 1. Gratisaktien unterliegen dieser Steuer gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. b VStG und 20 Abs. 1 VStV (E. 3). 2. a) Voraussetzungen, unter denen die Steuerpflicht durch Meldung
- BGE 110 Ib 23404.10.1984Art. 21 Abs. 1 lit. c, Abs. 3, Art. 21bis und 22 Abs. 1 lit. d WStB. Einkünfte aus einer Leibrente werden als Einkommen besteuert, auch wenn der Rentenschuldner die Zahlungen aufgrund eines Vermächtnisses ausrichtet, mit dem sein Erbteil belastet ist (E. 3). Solche Rentenzahlunge
- BGE 110 Ib 22214.09.1984Warenumsatzsteuer auf der Lieferung und dem Eigenverbrauch gewerbsmässig hergestellter Waren (Art. 15 Abs. 2, 16 Abs. 1 lit. b und 10 Abs. 2 WUStB). 1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Warenumsatzsteuer auf dem Eigenverbrauch (Reparatur und Instandsetzung von Baumaschinen)
- BGE 110 Ib 12705.04.19841. Verrechnungssteuer, geldwerte Leistung ( Art. 4 Abs. 1 lit. b VStG ; Art. 20 Abs. 1 VStV ). Die Überweisung von Gewinnen einer schweizerischen AG an die deren Muttergesellschaft beherrschende ausländische Gesellschaft stellt nach schweizerischem Recht, das jede Gesellschaft ei
- BGE 110 II 7407.02.1984Schädigung eines fondsähnlichen Sondervermögens; Haftung. 1. Art. 55 Abs. 1 lit. b und c OG . Anforderungen an die Berufungsanträge; unzulässiger Hinweis auf andere Rechtsschriften (E. I/1). 2. Art. 1 Abs. 1 AFG . Internationales Schuldverhältnis zwischen Anlegern und Organen de
- BGE 109 V 16111.11.1983Art. 18 Abs. 2 und Art. 23 Abs. 1 AHVV . - Die Frage, ob eine Liegenschaft zum Geschäftsvermögen eines Versicherten gehört, ist eine Rechtsfrage, die das Eidgenössische Versicherungsgericht frei prüft. - Bewertung des im Betrieb eines Immobilienhändlers arbeitenden Eigenkapitals.
- BGE 108 Ib 45022.12.1982Umsatzabgabepflicht bei Fusionen in der Form der Absorption ( Art. 13, 14 und 16 StG ). 1. Gegenstand und Schuldner der Umsatzabgabe (E. 2); Begriff des Effektenhändlers gemäss Art. 13 Abs. 3 lit. c StG (E. 3a). Zeitpunkt des rechtlichen Unterganges der absorbierten Gesellschaft
- BGE 108 Ib 31618.06.1982Art. 22 Abs. 1 lit. a und e, Art. 23 WStB. Unterhaltsaufwendungen an einem neu erworbenen Grundstück können bei Privat- und Geschäftsliegenschaften nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese Praxis gilt auch für (buchführende und nichtbuchführende) Landwirte, die ei
- BGE 108 Ib 47511.06.1982Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG). 1. Der Steuerpflichtige hat gemäss Art. 14 VStG die öffentlichrechtliche Pflicht zur Überwälzung der Verrechnungssteuer auf den Empfänger der steuerbaren Leistung (E. 3a). 2. Die Verrechnungssteuer kann dem Empfänger der steuerbare
- BGE 107 Ib 31523.12.1981Besteuerung von Zinserträgen der Einmalprämie bei einer rückkaufsfähigen Kapitallebensversicherung (Art. 21bis Abs. 3 WStB). Die auf der Einmalprämie anfallenden versicherungstechnischen Zinsen stellen nicht steuerbares Einkommen dar (E. 1-3). Hingegen stellt sich in Fällen von m
- BGE 107 III 13908.10.1981Verrechnung einer privatrechtlichen Forderung gegen den Bund mit einem öffentlichrechtlichen Anspruch des Bundes. 1. Die Frage, ob eine privatrechtliche Forderung einer Person gegen eine Verwaltungsabteilung des Bundes mit einem öffentlichrechtlichen Anspruch einer andern Verwalt
- BGE 106 Ib 32014.10.1980Reinertrag der juristischen Person (Art. 49 WStB). Steuerrechtliche Behandlung von Zinsen, welche eine Immobiliengesellschaft für ein von Inhabern von Beteiligungsrechten gegebenes Darlehen bezahlt hat. Umstände, unter denen ein Teil dieser Zinsen als Verzinsung des verdeckten Ei
- BGE 106 IV 11530.04.1980Art. 173 StGB . Üble Nachrede; Wahrheitsbeweis. 1. Im Gegensatz zum Gutgläubigkeitsbeweis kann der Wahrheitsbeweis sich auf Umstände stützen, die dem Täter erst nach der eingeklagten Äusserung bekannt werden oder sich aus einer späteren Abklärung ergeben (Erw. 2a). 2. Der Wahrhei
- BGE 105 Ib 106.04.1979Wehrsteuer; Art. 21 Abs. 1 und 4 WStB. Die Entschädigung für die Tätigkeit als Zivilschutz-Ortschef ist nicht Ersatz der mit einer Dienstleistung verbundenen Sonderaufwendungen (in analoger Anwendung von Art. 21 Abs. 4 WStB), sondern Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung und unt
- BGE 104 Ib 33311.12.1978Art. 59 und Art. 72 WStB; Ermässigung bei Beteiligungen. 1. Diese Ermässigung wird gewährt, wenn die in Art. 59 WStB genannten Bedingungen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Beteiligungserträge erfüllt sind (E. 1a). 2. Natur der Ermässigung bei Beteiligungen (E. 1b). 3. Tragweite d
- BGE 104 IV 26630.11.1978Art. 11 VStrR . Verjährung im Verwaltungsstrafrecht. Soweit Art. 11 VStrR oder das einzelne Verwaltungsgesetz keine Sondernormen über die Verjährung aufstellt, bleiben die Verjährungsbestimmungen des StGB anwendbar (E. 2). Die neue Verjährungsordnung gilt auch für Taten, die vor
- BGE 104 Ib 17129.09.1978Militärpflichtersatz, Parteientschädigung im kantonalen Beschwerdeverfahren. Art. 31 Abs. 2 MPG und Art. 41 Abs. 2 MPV . Im Bereich des Militärpflichtersatzes wird die Zusprechung einer Parteientschädigung durch die kantonalen Behörden durch kein Bundesgesetz ausgeschlossen. Die
- BGE 103 Ib 36628.10.1977Bindung des Bundesgerichts an Parteibegehren, Zulässigkeit neuer Begehren ( Art. 114 Abs. 1 OG ); Rückstellungen gemäss Art. 49 Abs. 1 lit. c WStB. 1. Nach Art. 114 Abs. 1 OG kann das Bundesgericht in Abgabestreitigkeiten einen Entscheid der Vorinstanz korrigieren, ohne an die An
- BGE 103 Ib 19206.05.1977Verrechnungssteuer; Auskunftspflicht gegenüber der Steuerbehörde. Pflicht des Steuerpflichtigen, der Steuerbehörde Belege und andere Urkunden vorzulegen ( Art. 39 VStG ). Berücksichtigung von Urkunden, die erst vor dem Bundesgericht eingereicht werden ( Art. 105 OG ). Begehren au
- BGE 102 Ib 26417.09.1976Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Spanien. Begriff der Betriebsstätte. 1. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung eines internationalen Doppelbesteuerungsabkommens, Behandlung als Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1). 2. Art. 5 und 7 des Abkommens mit Sp
- BGE 102 Ib 3830.01.1976Stempelabgabe auf der Ausgabe von Aktien, Rückerstattung. Fall einer Aktiengesellschaft, welche die Emissionsabgabe nach Massgabe des ursprünglich im Handelsregister eingetragenen, teilweise durch Einlegung eines Grundstücks zu liberierenden Grundkapitals entrichtete, dann aber,
- BGE 101 Ib 45619.12.1975Warenumsatzsteuer: Haftung des ausgeschiedenen Teilhabers für Schulden der Kollektivgesellschaft ( Art. 12 Abs. 4 WUStB ; Art. 568, 576 ff. OR ). 1. Anwendung des Art. 568 Abs. 3 OR auf den Fall, wo nur zwei Gesellschafter vorhanden waren und der eine nach dem Ausscheiden des and
- BGE 101 V 9107.04.1975Art. 5 Abs. 2 AHVG . Beitragsrechtliche Qualifikation des Taggeldes und der freien Verpflegung, die Zivilschutzinstruktoren erhalten.
- BGE 100 V 14804.10.1974Art. 84 und 97 AHVG . Eine Beitragsverfügung kann mit Beschwerde angefochten werden, auch wenn ihr die gleichen Bemessungsfaktoren zugrunde liegen wie einer rechtskräftigen Verfügung betreffend ein früheres Beitragsjahr (Erw. 1). Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG und 18 Abs. 2 AHVV. Vom
- BGE 99 Ib 47229.06.1973Steueramnestie gemäss BG vom 15. März 1968. Der Einwand des Steuerpflichtigen, die Erfassung eines von ihm im Geschäftsjahr 1968 verbuchten Mehrwerts bei der ordentlichen Veranlagung für die kantonalen Einkommenssteuern 1969/70 laufe auf eine Nachforderung früher hinterzogener St
- BGE 99 Ib 37106.04.1973Wehrsteuer: Merkmale der Steuerumgehung. Besteuerung einer Genossenschaft für verdecktes Eigenkapital (Darlehen der Mitglieder) und darauf entfallende Zinsen.
- BGE 98 Ib 45709.06.1972Feststellungsverfahren der Bundesverwaltung. Ist die Eidg. Steuerverwaltung verpflichtet, auf Begehren einer Aktiengesellschaft einen Feststellungsentscheid über die Frage zu treffen, ob der Gesuchstellerin die Verrechnungssteuer auf künftigen Kapitalerträgen zurückerstattet werd
- BGE 97 I 16729.01.1971Wehrsteuer. Besteuerung des Gewinns, den ein auch die Verwaltung von Liegenschaften besorgender Notar beim Verkauf von Aktien von Immobiliengesellschaften erzielt. Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB. Buchführungspflicht (Erw. 3 a). Geschäfts- und Privatvermögen (Erw. 3 b). Art. 21 Abs. 1
- BGE 96 I 73320.11.1970Auskunfterteilung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vom 16. Okt. 1948 zwischen der Schweiz und Schweden (DBAS). 1. Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschwerdeentscheid des Eidg. Finanz- und Zolldepartementes, wonach auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden de
- BGE 96 I 11518.03.1970Kantonales Steuerrecht, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Willkür. Die Steuerbehörden können ohne Willkür als steuerbares Kapital auch die Darlehen betrachten, die eine Aktiengesellschaft bei der Gründung von ihren Aktionären erhält, sofern das Grundkapital zum Zwecke der Steuer
- BGE 95 I 56019.12.1969Emissionsabgabe auf Genussscheinen. 1. Die Eidg. Steuerverwaltung ist an eine vorläufige Abgabeberechnung, die sie der abgabepflichtigen Gesellschaft eröffnet hat, nicht gebunden (Erw. 1). 2. Auslegung des Art. 28 Abs. 1 StG : Massgebend ist jeweils der höhere der dort genannten
- BGE 95 I 5728.02.1969Militärpflichtersatz, Art. 4 Abs. 1 lit. b MPG. Kausalzusammenhang, Beweislast (Klarstellung der Rechtsprechung; Erw. 2). Angeborene Veränderung der Wirbelsäule, Verschlimmerung infolge des Dienstes (Erw. 3).
- BGE 93 I 28526.05.1967Wehrsteuerpflichtiges Einkommen aus Liegenschaftenhandel (Art. 21 Abs. 1 lit. a WStB): 1. Begriff der Gewerbsmässigkeit (Erw. 3a). 2. Wann beabsichtigt ein Steuerpflichtiger ein Spekulationsgeschäft? (Erw. 3b). 3. Ist der Rahmen gewöhnlicher Vermögensverwaltung überschritten: -
- BGE 93 I 18917.03.1967Couponabgabe und Verrechnungssteuer; schweizerisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen. 1. Das Verständigungsverfahren nach Art. 13 Abs. 1 des Abkommens hindert die Durchführung der in der allgemeinen Gesetzgebung eines Vertragsstaates vorgesehenen Rechtsmittel nicht (Erw. 1). 2
- BGE 92 IV 4415.03.1966Art. 251 StGB , Art. 36 ff. WUStB . Auf die Urkundenfälschung, die nur zur Hinterziehung der im Inland erhobenen Warenumsatzsteuer begangen wird, sind ausschliesslich die Strafbestimmungen der Art. 36 ff. WUStB anwendbar.
- BGE 92 I 4918.02.1966Wehrsteuer auf Gewinnen, die im Betriebe eines buchführungspflichtigen Unternehmens bei der Veräusserung von Vermögensstücken erzielt werden (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB). Wenn die veräusserte Liegenschaft zugleich privaten und geschäftlichen Zwecken gedient hat, ist ihr Wert in P
- BGE 90 I 30230.10.1964Militärpflichtersatz. 1. Eine dauernde Ersatzbefreiung kommt erst in Frage, wenn die Diensttauglichkeit endgültig beurteilt und auf Dauer verneint wird. 2. Ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Ersatzbefreiung besteht, sofern die Rückfallgefahr, deretwegen der Militärpflichtig
- BGE 89 I 49904.10.1963Militärpflichtersatz. Dauer der Ersatzpflicht der Wehrpflichtigen, deren Aushebung auf Grund des BRB vom 18. September 1939 um ein Jahr vorgeschoben worden ist.
- BGE 89 I 11503.04.1963Doppelbesteuerung Schweiz - USA. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 (DBAUS-E) schliesst nicht jede Doppelbeste
- BGE 89 I 4515.02.1963Wehrsteuer; Hinterziehung. In dem gegen den Erben des Täters angehobenen Verfahren ist die Meldung, die der Erbe bei der Aufnahme des Inventars freiwillig erstattet hat, als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).
- BGE 86 I 4201.04.1960Wehrsteuer: Der Anteil des Aktionärs am Überschuss aus der Teilliquidation einer amerikanischen Aktiengesellschaft unterliegt der Steuer vom Einkommen (Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB). Berechnung des Überschusses.
- BGE 85 I 25809.10.1959Wehrsteuer; Hinterziehungsversuch (Art. 131 Abs. 2 WStB). 1. Subjektiver Tatbestand. 2. Grundsätze für die Bemessung der Busse.
- BGE 85 I 12126.06.1959Wehrsteuer: 1. Ein Streit darüber, ob eine im Konkurs des Steuerpflichtigen für die Zeit nach der Konkurseröffnung geltend gemachte Wehrsteuerforderung begründet und als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren sei, ist im Steuerprozess (Art. 99 ff., Art. 106 ff. WStB) auszutragen.
- BGE 83 I 28501.11.1957Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB. Der Anteil des Aktionärs am Überschuss aus der Teilliquidation einer amerikanischen Aktiengesellschaft unterliegt der Steuer vom Einkommen.
- BGE 83 I 13610.05.1957Wehrsteuer: Bei der Berechnung des Liegenschaftsgewinns, welcher der Wehrsteuer vom Einkommen natürlicher Personen unterliegt, kann die zürcherische Grundstückgewinnsteuer nicht abgezogen werden.