Ermessensüberschreitung
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Als Thema- BGE 86 I 24311.10.19601. Art. 97 ff. OG . Kann nach der Abweisung eines Wiedererwägungsgesuches Verwaltungsgerichtsbeschwerde geführt werden? (Erw. 1, 2). 2. Art. 944 Abs. 2 OR , Art. 45, 46 HRegV . a) Begriff der territorialen Bezeichnung in einer Firma (Erw. 4). b) Die Nichtbewilligung der Firma "Eu
- BGE 82 I 16721.11.1956Subsidiarität der staatsrechtlichen Beschwerde ( Art. 84 Abs. 2 OG ). Wenn ein in der Schweiz zu einer Gesamtstrafe Verurteilter vom Ausland unter Vorbehalt gewisser Nichtauslieferungsdelikte zum Strafvollzug ausgeliefert wird und deshalb die Gesamtstrafe nachträglich durch Aussc
- BGE 79 II 38215.09.1953Art. 269 Abs. 1 OR. Abgrenzung von der Bestimmung in Abs. 2. Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter nach Verkauf der Mietsache bei Überbindung des Mietvertrages an den Dritten. Anspruch des Mieters an den übernehmenden Dritten. Art. 42 Abs. 2 OR. Mit Tatsachenwürdigung z
- BGE 74 IV 12404.06.1948Arl. 262/263 BStP. Die Zuständigkeit kann im interkantonalen Verhältnis nicht bloss durch Spruch der Anklagekammer, sondern auch durch Verständigung unter den Kantonen anders als gemäss den Regeln des StGB bestimmt werden. Die Anklagekammer kann solche Vereinbarungén nur auf Erme
- BGE 73 I 20902.10.1947Handels- und Gewerbefreiheit. Rechtsgleichheit, kantonale Strassenhoheit. Art. 31 BV verleiht dem Privaten kein Recht auf eine den Gemeingebrauch übersteigende Benutzung der öffentlichen Strassen. Die Verweigerung der für solche Benutzung erforderlichen Bewilligung kann dagegen
- BGE 68 I 12906.10.1942Beschwerde wegen Verletzung der Niederlassungsfreiheit über eine Niederlassungsverweigerung oder -entziehung, die sich auf Art. 19 und 20 du Bundesratsbeschlusses betr. Massnahmen gegen die Wohnungsnot vom 16. Oktober 1941 Btützt. Zulässigkeit der Beschwerde; j tlberprüfungsbefu
- BGE 68 IV 3325.03.1942Art. 2 Abs. 2 und Art. 41 Ziff. 1 StGB; das mildere Recht ist nicht durch abstrakte Vergleichung der in Betracht fallenden Strafandrohungen zu bestimmen, sondern durch Beurteilung der Tat sowohl nach dem alten als nach dem neuen Recht und Vergleichung der Resultate; Überprüfbar
- BGE 64 III 19725.11.1938Betreibungsamtliche Liegenschaftsverwaltung: — greift in der Grundpfandbetreibung grundsätzlich erst nach Stellung des Verwertungsbegehrens Platz (Art. 102 Abs. 3 und 155 SchKG; Art. 16-22 und 101 VZG); — bei früherer Zinsensperre jedoch schon vorher, aber auch in diesem Falle
- BGE 63 I 26425.10.1937B e d i n g t e r S t r a f v Cl 11 z n g: Verweigerung desselben wegen Fehlens der Voraussetzung des Art. 335 Abs. 3 BStrP (Vorleben und Charakter) ist nicht zulässig ohne sachliche Substantiierung jener Annahme.
- BGE 61 I 44523.12.1935B e. d in g t e r S t r a f voll zug, Art. 3 3 5 BStrP. Bei Vorliegen der in Art. 335 Abs. 2-4 genannten Voraussetzungen darf der Richter den Strafaufschub nur verweigern, wenn im konkreten Falle besondere Umstände vorliegen, welche dessen Anwendung als zweckwidrig erscheinen las