Fristlose Kündigung

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  1. 4C.434/199919.01.2000Fristlose Kündigung · Indemnität nach ungerechtfertigter fristloser Kündigung · Verhältnismässigkeit der fristlosen Kündigung
  2. BGE 124 III 2502.12.1997Arbeitsvertrag. Fristlose Auflösung ( Art. 337 OR ). Treuepflicht des Arbeitnehmers, der eine Vertrauensposition im Betrieb innehat; Verletzung dieser Pflicht durch Beschaffung geldwerter Vorteile zu Lasten des Arbeitgebers (E. 3a). Akzeptiert oder verlangt der Arbeitnehmer Schmi
  3. BGE 123 III 8610.12.1996Arbeitsvertrag; fristlose Kündigung; Verwirkung. Eine fristlose Kündigung, die auf denselben Umständen gründet wie die einige Tage zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung, ist nicht gültig (E. 2b).
  4. BGE 121 III 46713.12.1995Arbeitsvertrag; fristlose Kündigung ( Art. 337 OR ). Es ist zwar ausgeschlossen als Gründe für eine fristlose Kündigung Umstände anzuführen, welche sich nach der Kündigungserklärung zugetragen haben. Es ist aber unter gewissen restriktiven Bedingungen möglich, sich nachträglich a
  5. BGE 121 III 15602.05.1995Mietvertrag; Nichtigkeit, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Kündigungen. Nur gültige Kündigungen unterstehen den besonderen Bestimmungen über den Kündigungsschutz ( Art. 271 ff. OR ). Unwirksame Kündigungen, wie zum Beispiel nichtige Kündigungen, müssen deshalb nicht innerhalb
  6. BGE 117 II 7207.05.1991Art. 321a Abs. 1 OR . Keine Treuepflichtverletzung des Arbeitnehmers, der zwar in ungekündigter Stellung, jedoch bei voller Erbringung seiner Arbeitsleistungen eine Einzelfirma gründet, die ihre Tätigkeit erst nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufnehmen und den früheren Arb
  7. BGE 116 II 14503.04.1990Arbeitsvertrag: Rückruf von einem Auslandeinsatz; fristlose Auflösung; Kündigungsfrist. - Wird ein Arbeitnehmer aufgrund eines vertraglichen Rückrufsrechtes des Arbeitgebers vorzeitig von einem Auslandeinsatz zurückgerufen, so entfällt sein Anspruch auf Zusatzleistungen des Arbei
  8. BGE 114 II 27921.06.1988Art. 20 Abs. 1 OR . Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitnehmer, der keine Arbeitsbewilligung für die Schweiz besitzt. Das Fehlen der vom öffentlichen Recht vorgeschriebenen Arbeitsbewilligung hat für sich allein nicht die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages zur Folge. Die V
  9. BGE 108 II 44412.10.1982Art. 337 OR ; Auflösung des Arbeitsvertrags aus wichtigen Gründen. Begriff der wichtigen Gründe. Fall eines Korrektors, der mit der letzten wesentlichen Kontrolle des Textes vor dem Druck betraut ist. Fristlose Entlassung als gerechtfertigt erachtet, nachdem der Korrektor einer P
  10. BGE 108 II 30129.06.1982Art. 337 OR . Eigenmächtiger Bezug von Ferien trotz Verweigerung durch den Arbeitgeber stellt im Prinzip einen Grund zur fristlosen Auflösung des Arbeitsvertrages dar (E. 3b). Der Arbeitgeber kann auf die Entlassung zugunsten einer weniger schweren Massnahme verzichten. Kündigt
  11. BGE 92 II 18404.10.1966Dienstvertrag; sofortige Auflösung aus wichtigen Gründen ( Art. 352 OR ). 1. Es ist zulässig, im Prozess als entscheidenden Grund für die sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses Umstände anzurufen, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung zwar vorhanden, dem Erklärenden aber
  12. BGE 92 II 3122.03.19661. Verhältnis von Art. 8 Abs. 2 HRAG zu Art. 352 OR (Erw. 1 ). 2. Konkurrenzverbot, Art. 356 ff. OR . a) Wichtiger Grund zur Aufhebung des Dienstvertrages im Sinne von Art. 360 Abs. 2 OR ? Art. 8 Abs. 2 HRAG ist dispositiven Rechts (Erw. 4). b) Bemessung der Konventionalstrafe un